Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 1279 Views | 24.12.2014 | 13:22 Uhr
geschrieben von Tobias Breithaupt

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Gutschein-Abzocke: Unister zahlt 100 Euro Gutschein nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer: 900068480

Auch in meinem Fall ignoriert Unister das Auszahlen meines Ab-in-den-Urlaub 100 Euro Gutscheins.

SCHLAGWORTE

Bei der Buchung (Buchungsnummer: 900068480 über ab-in-den-urlaub.de) für meinen zweiwöchigen Urlaub habe ich einen 100 Euro Reisegutschein eingelöst. Dieser Einlösecode wurde anerkannt und sollte innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag (welcher bei mir auf den 07.10.2014 datiert war) als Rückvergütung auf mein Bankkonto per Auszalung erfolgen.

Bis heute ist jedoch keine solche Auszahlung erfolgt!
Nach einer Aufforderung vom 12.11.2014 diesen Betrag auf mein Konto zu überweisen wurde ich auf unbestimmte Zeit von demServiceteam(fraglich ist, ob dieser Begriff bei der Unister GmbH der passende ist.) hingehalten und eine technische Störung in der Buchhaltung als Grund genannt. Aus mehreren Quellen ist mir mittlerweile bekannt, dass dies nur eine Hinhalte-Taktik ist. Da stellt sich mir die Frage, was damit eigentlich bezweckt werden soll.

Der Wettbewerb bei den Anbietern von Urlaubsreisen ist sicherlich ein hart umkämpfter Markt. Dies rechtfertigt jedoch nicht derart mit dem Verbraucher umzugehen, wie es Unister praktiziert. Im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensstrategie sollte das Unternehmen eigentlich daran interessiert sein, für zufriedene Kunden zu sorgen.

Mit dem Ignorieren, Nicht-Reagieren und Totschweigen in vielen Fällen (Verbraucherportale wie dieses hier zeigen dies sehr deutlich) sorgt Unister jedoch für enorme Frustration und Ärger beim Verbraucher. Auch sollte sich Unister Gedanken machen über die negative Mund-zu-Mund Werbung unter den Verbrauchern, was sicherlich nicht für zukünftige Umsätze eben dieser genervten Kunden und deren Bekannten führt.

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Viele geben sicherlich irgendwann auf und stellen Ihre Bemühungen hinsichtlich den Gutscheinen oder anderweitiger Anliegen ein. Bei mir ist dies jedoch nicht der Fall.
Ich setzte Unister mittlerweile eine Frist (am 10.12.2014) von zwei Wochen mir den fälligen Betrag zu überweisen, ansonsten werden rechtliche Schritte in die Wege geleitet. Auch darauf kam bislang keinerlei Reaktion.

Die Mitarbeiter vom Serviceteam (die bzw. der diese E-Mail nun hoffentlich hier lesen) befolgen sicherlich Anweisungen ihrer Vorgesetzten. Das ist auch irgendwo nachvollziehbar, wobei Sie sich selber hinterfragen sollten, ob Sie solche Geschäftspraktiken wirklich mit sich selbst vereinbaren können. Sie können dieses Schreiben gerne an Ihre Vorgesetzten oder Abteilungsleiter weiterreichen.

Wägen Sie einfach nüchtern ab: die von Ihrem Unternehmen vor dem Kauf (also Vertragsabschluss und rechtlich bindend) zugesagten 100 Euro in Form des Gutscheins als Rückvergütung stehen einem vergraulten Kunden und damit eventuellen Mehreinnahmen in vielfacher Höhe (durch weitere Reisen) gegenüber.
Welche Entscheidung mag da wohl die sinnvollere Sein aus der Sicht eines vorausschauenden Unternehmers! Ich möchte Sie (Mitarbeiter/in vom Serviceteam) keinesfalls persönlich angreifen, sondern einfach ehrlich meine Meinung als Verbraucher kundtun.

Diese Praktik ist auf jeden Fall systematischer Betrug am Verbraucher. Nach diesem Fall bestätigt sich für mich der mittlerweile dubiose Ruf der Unister GmbH voll und ganz.

Bei Ab-in-den-Urlaub - also der Unister GmbH - werde ich nach aktuellem Stand ganz bestimmt keine Reise mehr buchen und jedem in meinem Umfeld dringend davon abraten!

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Unverzügliche Überweisung der ausstehenden 100,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.12.2014 | 11:47
Firmen-Antwort von: ab-in-den-urlaub.de
Abteilung: Presseteam ab-in-den-urlaub.de

Sehr geehrter Herr Breithaupt,

bitte senden Sie uns doch zur Bearbeitung des Vorgangs Ihre Kontaktdaten (Mailadresse, ggf. die Gutscheinnummer) an presse (at) ab-in-den-urlaub.de. Die zuständigen Kollegen nehmen sich des Vorgangs umgehend an.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

Ihr ab-in-den-urlaub. de-Presseteam

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.01.2015 | 18:55
von Tobias Breithaupt | Regelverstoß melden
Die Pressestelle hat sich bei mir per E-Mail gemeldet. Der Betrag soll soll bis zum 09.01. bezahlt werden. Dieses Datum wurde z. B. auch dem Beschwerde-Ersteller vom 23.12.2014 genannt. Bin gespannt ob das eine neue Ausrede der Unister GmbH ist. Ich werde weiter den Stand berichten.

09.01.2015 | 12:26
von Tobias Breithaupt | Regelverstoß melden
Aktueller Stand: Gestern am 08.01.2014 wurde auf mein Bankkonto ein Betrag in Höhe von 50,00 Euro von der Urlaubstours GmbH eingezahlt. Bezüglich meines anerkannten und gültigen 100 Euro Reisegutscheins fehlen jedoch weitere 50,00 Euro. Ich frage mich schon, was so schwer daran ist, 100 Euro in einem Betrag zu überweisen. Ich habe nun abermals die Pressestelle per Mail benachrichtigt, dass mir die nun noch fälligen 50,00 Euro überwiesen werden sollen. Bin gespannt bis wann das dann der Fall sein wird.
Bis dahin schon einmal besten Dank an ReclaBox für diesen ersten Teilerfolg!

20.01.2015 | 11:33
von Tobias Breithaupt | Regelverstoß melden
Heute sind die restlichen 50 Euro meines 100 Euro Gutscheins (der eigentlich bis 04.11. ausgezahlt werden sollte) tatsächlich auf meinem Konto eingegangen. Also ein Tipp: Bleibt hartnäckig, irgendwann gibts das Geld.
Besten Dank noch einmal an ReclaBox für diese Plattform hier und das Lösen des Problems!

20.01.2015 | 11:34
von Tobias Breithaupt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem zuerst lediglich 50 Euro überwiesen wurden, kamen heute nach erneuter Aufforderung die zweiten 50 Euro auf meinem Konto an. Beschwerde ist somit gelöst, danke ReclaBox.




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