Durch IKK Südwest gelöste Beschwerde. | 1090 Views | 24.12.2014 | 11:39 Uhr
geschrieben von Anton Flegar

IKK Südwest (Saarbrücken)

IKK Südwest verweigert die Bonus-Gutschrift 2014

Bestell-/Kundennummer: Mitglied E340730517

Ich bekam am 1.12.2014 die schriftliche Zusage, dass ich meinen erworbenen Gesundheitsbonus (120,-€) für Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen kann. Ich habe daraufhin eine Brille für 100,-€ gekauft und die Rechnung am 15.12.2014 per Post zur IKK gesendet.

SCHLAGWORTE

Die IKK teilte mir am 17.12.2014 mit, dass die Versicherung zum 1.01.2015 um 0,8% erhöht wird (äußerst kurzfristige Mitteilung). Um die Dezemberfrist (Weinachten/Neujahrsurlaub) nicht zu verpassen, habe ich am 20.12.2014 die Mitgliedschaft zum 1.01.2015 außerordentlich gekündigt.

Nun verweigert die IKK die Gutschrift der Brillenrechnung mit dem Hinweis:
"Der Bonus wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang des Antrages bei der IKK Südwest) eine ungekündigte Mitgliedschaft bzw. eine laufende Versicherung bei der IKK Südwest besteht."

Ein Mitarbeiter der IKK will mir plausibel machen, dass der Antrag auf Rückerstattung der Brillenkosten erst am 22.12.2014 eingegangen wäre. Das sind 2 Tage nach meiner Kündigung, weshalb eine Auszahlung verwirkt ist.
Zum Einen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post 5 Tage für den Transport eines Briefes benötigt! Zum Anderen steht im Hinweis der IKK "bzw. eine laufende Versicherung bestehen muss". Dies ist letztlich bis zum 31.12.2014 der Fall. Die neue KK meint sogar, dass die Mitgliedschaft in der IKK im Schlimmstenfall bis zum 28.02.2015 laufen kann.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an IKK Südwest: Erstattung der Brillenkosten in Höhe von 100,-€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2015 | 15:02
Firmen-Antwort von: IKK Südwest
Abteilung: Marketing/Presse

Sehr geehrter Herr Flegar,

wir nehmen Ihr Anliegen ernst. Unser Kollege hatte mit Ihnen Kontakt aufgenommen und den Sachverhalt erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre IKK Südwest

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


24.12.2014 | 17:24
von W. S. | Regelverstoß melden
Die probieren es halt und fangen auch schon an, sich wie die PKV herauszureden.

Einmal hier: www.bundesversicherungsamt.de/kontakt.html eine Beschwerde absetzen, das wird wie ein Wunder wirken!

Frohe Weihnachten!

24.12.2014 | 18:21
von Anton Flegar | Regelverstoß melden
Hallo W. S.

danke für die Info.
Das ist ein erster Schritt, den ich versuchen werde.

28.12.2014 | 13:06
von W. S. | Regelverstoß melden
Dann nimmst du halt die außerordentliche Kündigung zurück und kündigst ordentlich zum 30.04.2015.
Ansonsten gebe ich dir recht! Die Bonusregelung wird dadurch ausgehöhlt. Beim BVA würde ich mich dennoch beschweren.

31.12.2014 | 15:14
von Anton Flegar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielleicht verzögert Weihnachten / Sylvester eine Reaktion seitens der IKK Südwest.


09.01.2015 | 13:23
von Anton Flegar gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die IKK Südwest hat am 9.01.15 die Kosten der Brille auf mein Konto überwiesen.

Ich bedanke mich bei der IKK für das Entgegenkommen und bei ReclaBox für die Unterstützung.


09.01.2015 | 13:23
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!