Von SV SparkassenVersicherung beantwortete Beschwerde. | 1508 Views | 30.12.2014 | 13:54 Uhr
geschrieben von Beate Wolfert

SV SparkassenVersicherung Holding AG (Kassel)

Elementarschaden

Bestell-/Kundennummer: 50 046 049/808

Sehr geehrte Damen und Herren!

SCHLAGWORTE

Kurz nach der Übernahme meines Elternhauses Ende 2013 schloss ich eine Gebäudeversicherung mit Absicherung gegen Elementaschäden bei der Sparkasse-Versicherung ab. Lt. der zuständigen Beraterin, Frau Sch. habe ich ein Rundum-Sorglos-Paket abgeschlossen. Nun ja.

Im Juni 2014 gab es dann bei uns ein richtiges Unwetter mit Starkregen. Innerhalb kürzester Zeit war unser Dorf so unter Wasser, dass die Feuerwehr den ganzen Tag damit beschäftigt war, die Schäden zu beheben, z. B. durch Auspumpen diverser Keller. Auch in meinem Haus kam es zu einem Wasserschaden, den wir zunächst mit Eimer und Lappen beseitigen könnten, der sich aber später als Schimmel in der Einliegerwohnung bemerkbar machte. Da meine Tochter, die diese Wohnung bewohnt kurze Zeit später in Ihren Sommerurlaub flog, bemerkten wir den Schaden leider erst nach ihrer Rückkehr. am nächsten Werktag meldete ich den Schaden bei meiner zuständigen Kundenberaterin, die sich noch gut an dieses Unwetter erinnern konnte und meine Schadensmeldung weiterleitete.

Die Schadensaufnahme wurde von der Firma ABT aus einer Nachbargemeinde (Langgöns) durchgeführt. Auch hier war die Erinnerung an dieses Ereigniss noch präsent.

Der Mitarbeiter versicherte mir mündlich, dass mein Schaden ein Elementarschaden sei. Ich sollte mir keine Sorgen machen. Allerdings wurde noch ein zweiter Gutachter zu mir geschickt. Dieser hatte keinen Bezug zu dem Unwetter und mokierte sich über einen betonierten Gehweg, der sich zwischen meinem Haus und dem Grundstück befand. Der Weg hatte im Laufe der Jahre Risse bekommen und dadurch schloss der Gutachter auch auf Risse im Mauerwerk. Die Sparkassen-Versicherung lehnte die Regulierung meines Schadens aufgrund dieses Gutachtens ab. Das wollte ich nicht hinnehmen und zog einen Anwalt hinzu.

Wir erklärten der Sparkassen-Versicherung nochmals den Schadenshergang. Schickten Fotos mit, die zeigen, dass lediglich die Tapeten der Wohnung von sichtbarem Schimmel befallen waren, die Feuchtigkeit also von innen gekommen sein müsste. Wir fotografierten den Fensterrahmen, indem man die Schmutzspur von dem einlaufenden Regenwasser erkennen konnte. Wir legten einen Bericht der Feuerwehr bei, der besagt, dass es in unserem kleinen Ort 41 Einsätze gegeben hat durch dieses Unwetter mit Starkregen. Mein Nachbar hatte ebenfalls einen Wasserschaden an diesem Tag. Dieser wurde anstandslos übernommen.

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Ich bekam wieder eine Absage. Frau T., meine zuständige Sachbearbeiterin schrieb als Begründung, ich hätte nicht den eindeutigen Beweis für einen Elementarschaden erbracht. Verwies wiederum auf die Gebäudemängel, die der zweite Gutachter vermutet hatte, wegen dem rissigen Gartenweg und dem ebenfalls gerissenen Mörtelkeil. Dass der Gartenweg und der Mörtelkeil nichts mit der Hauswand zu tun haben, sondern Jahre später jeweils nachträglich angebracht sind, wurde gar nicht zur Kenntniss genommen.

Auch der Schaden meines Nachbarn hätte gar nichts mit meinem Schaden zu tun. Mein Nachbar hatte einen Rückstauschaden durch den Kanal (Super Datenschutz!) und das wäre mit meinem Schaden nicht in Zusammenhang zu bringen. Nur, wann gibt es einen Rückstau und dadurch Wasserschäden? Wenn der Kanal vollgelaufen ist. Durch viel viel Wasser von oben.

Ich glaube, die Sparkassen-Versicherung vertreten für mich durch Frau T. möchte meinen Schaden nicht übernehmen, egal wieviele "Beweise eines Unwetterschadens" ich hier erbringe. Es wird mir nichts anderes übrigbleiben, als Klage einzureichen und ein Gericht diese Sache entscheiden zu lassen. Ich habe ein paar Zeugen gefunden, die bestätigen können, dass es zu Überflutungen gekommen ist hier bei uns am Ort. Der Bezirksbtandinspektor, mit dem ich kurz gesprochen habe, war sehr erstaunt über meine Nachfrage.

Offensichtlich ist es wohl üblich, dass Versicherungen bei den zuständigen Feuerwehren den Sachstand erfragen, z. B. bei einer Schadensregulierung. Nicht die Kunden der Versicherung. Meine Sachbearbeiterin hatte sich offensichtlich noch nicht mal diese kleine Mühe gemacht.

Ich werde meine Versicherungen so schnell wie möglich kündigen.

Diese Versicherung ist keinesfalls zu empfehlen!

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Meine Forderung an SV SparkassenVersicherung Holding AG: Regulierung meines Schadens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.01.2015 | 13:28
Firmen-Antwort von: SV SparkassenVersicherung Holding AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Wolfert,

wir werden Sie direkt kontaktieren und Ihnen die Details unserer Entscheidung erläutern.

Mit freundliche Grüßen

Ihre SV SparkassenVersicherung

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Kommentare und Trackbacks (8)


06.01.2015 | 15:04
von Beate Wolfert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.01.2015 | 22:02
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08.01.2015 | 21:13
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12.01.2015 | 14:10
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18.01.2015 | 09:39
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25.01.2015 | 19:01
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08.02.2015 | 20:02
von Beate Wolfert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Problem ist nach wie vor nicht gelöst.
Es wird eine Hinhaltetechnik ausgeübt.
Fragen werden nicht beantwortet, sondern immer wieder neue "Fakten" genannt, die verunsichern sollen, aber nicht über die Begründung der Ablehnung in meinem Fall aufklären.
Ich bin genauso klug wie vorher und sehe mich nach wie vor einer großen Willkür ausgesetzt.
Unglaublich, was aus dieser einstmals guten Versicherung geworden ist.
Schauen wir, wie es weitergeht.


02.03.2015 | 07:29
von Beate Wolfert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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