Durch Electrolux Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 641 Views | 30.12.2014 | 15:21 Uhr
geschrieben von Alexandra Ganz

Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH (Nürnberg)

Waschmaschine AEG Lavamat 66880 L Betongewicht zerbrochen

Bestell-/Kundennummer: K10540-R12240 über Hausgeräte-Oase (HRA 7078) gekauft

Da der Händler für das Problem nicht verantwortlich ist, wende ich mich direkt an den Hersteller. Im Mai 2010 habe ich die o. g. Waschmaschine für 500 € gekauft. Genutzt wurde sie für einen Zweipersonenhaushalt. Wegen lauten Geräuschen beim Schleudern haben wir jetzt mal reingeschaut und festgestellt, daß das Betongewicht quasi Totalschaden ist.

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Hätte ich eine Wachmaschine gewollt, die nach 5 Jahren den Geist aufgibt, hätte ich mir no-Name-Billigware gekauft. Auch wenn es anscheinend heutzutage nicht mehr üblich ist, daß Haushaltsgeräte eine Anschaffung fürs Leben sind, erwarte ich bei einem Markengerät eine Lebensdauer von 10 Jahren.

Falls AEG doch ein Interesse daran haben sollte, daß ihre Produkte wieder für Langlebigkeit gelobt werden, hätte ich auch einen Verbesserungsvorschlag, den ich auf Wunsch gerne weitergebe.

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Meine Forderung an Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH: Entweder Austausch gegen ein vergleichbares, funktionsfähiges Gebrauchtgerät oder Erstattung von 250 €.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.01.2015 | 08:26
Firmen-Antwort von: Electrolux Hausgeräte Vertriebs GmbH
Abteilung: Consumer Care Center

Guten Tag Frau Ganz,

mit Bedauern haben wir die uns dargestellten Vorkommnisse an Ihrem Waschautomaten zur Kenntnis genommen.

Um den Sachverhalt bewerten und eine Entscheidung treffen zu können, benötigen wir noch weitere Informationen (Gerätedaten, Ihre vollständige Adresse sowie den Kundendienstbericht). Bitte setzen Sie sich dazu direkt mit uns unter info spider monkey electrolux.de in Verbindung und geben im Betreff Ihrer E-Mail auch Ihre ReclaBox-ID an.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Electrolux Hausgeräte GmbH

Consumer Care Center

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Kommentare und Trackbacks (2)


30.12.2014 | 20:28
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Die Gewährleistung ist bereits seit Mai 2012 verstrichen. Eine Reklamation wird wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Überdies deuten Schäden am Betonelement zumeist darauf hin, dass die Maschinr über einen längeren Zeitrum nicht vernünftig ausgerichtet war und eine Unwucht aufwies.

Wurde die Machine nach auftreten der ersten Unwucht neu ins Wasser justiert (Wasserwaage)?

05.01.2015 | 16:18
von Alexandra Ganz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"Nach Ablauf des Garantiezeitraumes sind grundsätzlich alle Kundendienstleistungen kostenpflichtig. Dabei ist die Ursache, die zum Ausfall des Gerätes geführt hat, unerheblich. "
Wir sind uns zwar nicht unbedingt einig geworden, aber zumindest wurde schnell geantwortet.




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