EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)
Kündigung per Email
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 82567 Kundennummer 82531
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 31.12.2014 meinen Stromliefervertrag aufgrund der Preisanpassung, die mir in ihrer Mail vom 28.11.2014 angekündigt wurde, fristgerecht gekündigt.
Leider war mir dies durch verschiedene persönliche Umstände nicht früher möglich und ich bin froh, dass ich es überhaupt noch fristgerecht geschaft habe. Leider bekomme ichdann zur Antwort, dass meine Kündigung nicht formgerecht wäre. Damit scheinen Sie auch noch das Recht auf ihrer Seite zu haben. Ich empfinde dies als besondere Unverschämtheit und in keinsterweise kundenfreundlich.
Es ist mir erlaubt, Verträge mit Ihnen online abzuschliessen, ohne dass ich jemals etwas unterschrieben hätte. Des Weiteren ist es ihnen erlaub, mir Preisanpassung per Mail zu zustellen und auch sonstige jegliche Kommunikation online zu vollziehen, aber mir bleibt es verwehrt meine Kündigung, auf einem in diesen Tagen normalen gebräulichen Weg wie dem zusenden einer Email, zu vollziehen.
Zudem habe ich Kündigung gleichzeitig auch noch im Online Kundenportal im eingeloggten Zustand über das Kontaktformular gesendet. Mehr als über diesen Weg und per Email über die bei Ihnen registrierte perönliche Emailadresse von mir, kann eine Unterschrift auf einem Brief auch nicht wert sein!
Das sind Methoden die genau darauf abzielen Kunden länger zu binden, die an einem Silvesterabend um 17:30 Uhr noch eine Kündigung zu einem Vertrag aussprechen wollen, bei dem noch nie ein postalische Schriftverkehr stattgefunden hat!
Ich hoffe, dass wir uns trotz meines Formfehlers noch einigen können und Sie mich aus dem Vertrag entlassen.
MfG
P. Viehöver
08.01.2015 | 13:25
Abteilung: Produktmanagement
Sehr geehrter Herr Viehöver,
bedauerlicherweise haben Sie Anlass zur Beschwerde; weswegen Ihr Anliegen einer erneuten Prüfung unterzogen wird.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen mit E-Mail vom 28.11.2014 ein Sonderkündigungsrecht mittels Schriftform bis zum 31.12.2014 eingeräumt wurde.
Unglücklicherweise haben Sie das Formerfordernis nicht eingehalten; weswegen Sie unsererseits keine Kündigungsbestätigung erhielten.
Da wir Ihren diesbezüglichen Unmut in der stressigen Zeit des Jahreswechsels verstehen, wird sich ein/e Mitarbeiter/in mit Ihnen in Verbindung setzen und eine Lösung finden.
Nachträglich wünschen wir Ihnen für das neue Jahr noch alles Gute und beste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EVD GmbH
Leider ist nun schon der 15.1.2015 und ich habe nichts mehr von Frau Brückner gehört.
Den Vertrag mit dem Beginn am 1.2.2016 habe aber schon wie angekündigt erhalten.
MfG
P. Viehöver
Beschwerde ist gelöst