2405 Views | 08.01.2015 | 16:20 Uhr
geschrieben von Rainer Schneider

Clarks (Somerset)

Reklamation von Schuhen die zerbröseln

Bestell-/Kundennummer: Clarks 05C761P GB US Fit

Sehr geehrte Damen und Herren,

BILDER
1 reclabox beschwerde de 90915 thumb
1 Bild

der Schuhladen hat die Reklamation der von mir mitgebrachten Schuhe, welche förmlich zerfallen, ohne Kaufbeleg abgelehnt.

Meine Bitte um Einsendung an den Hersteller der Fa. - Clarks wurde stregend von der Dame abgewiesen.

Es wurde mir ein Handzettel übergeben, wonach ich Bilder fertigen und an clarks.germany spider monkey clarks.com senden möchte.

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Meine Forderung an Clarks: Schuhe ordentlicher Qualität der Fa. - Clarks oder Kostenersatz


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Kommentare und Trackbacks (8)


08.01.2015 | 16:56
von Stefan Bauer | Regelverstoß melden
Das ist jetzt nicht ihr Ernst, oder? Kein Kaufbeleg aber Reklamation erwarten. Ist das ihr Ernst?

08.01.2015 | 17:26
von E. L. | Regelverstoß melden
Frage: Wie alt sind die Schuhe?

Für eine Reklamation ist KEINE Quittung notwendig (Irrglaube des Handels). Zeuge oder Abbuchung Kontoauszug reicht auch völlig aus. Macht es zwar schwieriger, aber der Händler hat keine Chance.

Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist der Händler und nicht der Hersteller.

08.01.2015 | 23:53
von E. L. | Regelverstoß melden
Der Handel muss sich auch an die Regeln halten. Gerne ausreden von Händlern:

- Wenden sie sich an den Hersteller.
- Nur im originalkarton
- Nur mit Beleg.

Gilt nur alles nicht. Es muss glaubhaft gemacht werden. Und einige Händler haben auch schon versucht die Gewährleistung zu umgehen, in dem sie die Gewährleistung verweigert haben, weil der Thermobeleg nicht mehr lesbar war.

 spider monkey Jay, Sorry, wenn sie ihren Kunden grundsätzlich mißtrauen, sollten sie an ihrem Weltbild arbeiten. Aber leider versuchen viele ihrer Händlerkollegen die Gewährleistung auszuhebeln.

Nur wer seine Rechte KENNT, kann sie auch durchsetzen und sich auch mal nicht scheuen, auf seine Rechte zu pochen. und wenn es eben über den Rechtsanwalt läuft. das Lehrgeld muss er dann eben zahlen.

Übrigens gestern wieder wegen einer Taschenkontrolle mit einem Verkäufer zusammengerummst. haarsträubend sind die Begründungen.

09.01.2015 | 09:21
von E. L. | Regelverstoß melden
 spider monkey Jilian Jacobs

Das nennt sich das unternehmerische Risiko. Aussagen seitens der Händler, das Reklamationen NUR mit Kassenbon gültig möglich sind, wurden bereits regelmäßig von den Gerichten kassiert, da es gegen geltendes Recht verstößt.

Die Gefahr ist natürlich groß, das es Kunden gibt, die entsprechend bei eBay einkaufen und dies so machen, allerdings dürfen nicht alle Kunden pauschal verurteilt werden.

16.01.2015 | 22:33
von Rainer Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Reklamation mit entsprechenden Bild von der zerfallenden Schuhsohle wurde von mir an Die vom Ladengeschäft-Clarks übergebene Kontaktadresse gesendet,
Es gab keinerlei Reaktion, wie bereits vermutet.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Schneider


17.01.2015 | 11:09
von Rainer Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es gibt keinerlei Reaktion der Fa. Clarksville bezüglich meiner per E-Mail eingereichten Reklamation.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Schneider


22.01.2015 | 12:38
von Rainer Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren.
offenbar gibt es die Firma Clarks-Germany gar nicht, oder die vom Schuhladen übergebene Adresse ist ein Fake.
Jedenfalls habe ich bis zum heutigen Datum nichts verwertbares zurück bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Schneider


26.02.2015 | 14:05
von Rainer Schneider noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Reklamation wurde keineswegs gelöst, sondern die Fa. Clarksville hat sich in keiner Weise zu den Vorwürfen positioniert.




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