320 Views | 09.01.2015 | 10:38 Uhr
geschrieben von Astrid Khan

Schottensoft GmbH (Bienenbüttel)

Kaufpreis nach Rücksendung nicht rückerstattet

Bestell-/Kundennummer: 1870188870

Ende August 2014 habe ich bei o. g. Firma eine Laptop Lenovo inkl. Win 7 bestellt, Bedingung innerhalb 24 Stunden, daher auch per Nachnahme.

Laptop wurde nicht innerhalb der Frist geliefert, trotz einiger "Tickets" und Emails, die undelivered zurückkamen.

Nach 1 Woche erfolgte Lieferung, ich war aber nicht zufrieden, habe die Rücksendung schriftlich angemeldet und innerhalb der Frist an Hermes übergeben. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist bis heute nicht erfolgt, trotz schriftlicher Androhung einer Strafanzeige.

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Meine Forderung an Schottensoft GmbH: Erstattung des Kaufpreises € 149,10


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Kommentare und Trackbacks (8)


09.01.2015 | 10:56
von E. L. | Regelverstoß melden
Es geht das Gerücht um, das die Firma Insolvenz angemeldet hat. Näheres ist aber nicht bekannt.

14.01.2015 | 10:07
von E. L. | Regelverstoß melden
Da wirst du kein Glück haben. Schottensoft ist in der Insolvenz. Ob genug Geld da ist, wenigstens einen Teil zu erhalten, muss abgewartet werden. Sollte Geld zurück gekommen sein, dann kann es unter Umständen auch zu Rückforderungen seitens des Insolvenzverwalters kommen.

Die schottensoft GmbH ist seit dem 13.01.2014 in der Insolvenz. Haben Sie eine Lieferbestätigung erhalten, wird Ihnen die Ware jederzeit zugestellt.
Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen nur noch schriftlich per Post an oben genannte Anschrift.
Der zuständige Insolvenzverwalter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Amtsgericht: Lüneburg

16.01.2015 | 11:42
von Astrid Khan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.03.2015 | 18:49
von Astrid Khan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.03.2015 | 12:47
von Astrid Khan | Regelverstoß melden
Aufgrund der Insolvenz der Firma Schottensoft werde ich die Rückzahlung wohl abschreiben müssen. Deshalb bestehe ich auf die Rücksendung des Laptops, da dieses ja schliesslich immer noch mein Eigentum ist. Erst Betrug und dann noch Diebstahl.?

28.03.2015 | 17:12
von Astrid Khan | Regelverstoß melden
Aufgrund der Insolvenz werde ich wohl mein Geld nie wiedersehen. Daher bestehe ich auf Rücksendung des Laptops, da dieser ja schliesslich immer noch mein Eigentum ist.

16.06.2015 | 16:12
von Astrid Khan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn die Rückzahlung aufgrund der Insolvenz nicht erfolgen kann, bitte ich zumindest um Rücksendung des Laptops, da dieses ja schliesslich immer noch mein Eigentum ist.


08.08.2015 | 12:28
von Astrid Khan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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