818 Views | 13.01.2015 | 16:38 Uhr
geschrieben von Nedjo Simeunovic

sanitaer-billiger.de (Schneverdingen)

Keine Ware, kein Geld! Seit zwei Jahre

Bestell-/Kundennummer: Rechnung Nr. 206094874

Vor zwei Jahre habe beim Sanitär Badmöbel bestellt (1278,00€), habe kein Ware gekriegt! ! Vor 15 Monate wurde mir mitgeteilt dass ich mein Rechnungsbetrag zurück erhalte! Natürlich ist nichts passiert! Nach unzählige anrufe und versuche mein Geld zurück zu bekommen habe mich entschieden Anzeige bei der Polizei zu Erstatten!

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Meine Forderung an sanitaer-billiger.de: Meine Förderung an Sanitär billiger. de: "Erstattung des Rechnungsbetrages 1278,00 € Rechnung Nr. 206094874


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


13.01.2015 | 17:01
von E. L. | Regelverstoß melden
Ja und was erwartest du jetzt von der Polizei? Sollen die mit einem SEK ankommen?

Du musst das Zivilrechtlicher erledigen. Anders geht es nicht.
Außerdem wundert es mich, dass du ZWEI Jahre gebraucht hast. Dann war es dir wohl nicht wichtig.

15.01.2015 | 14:06
von Stefan Bauer | Regelverstoß melden
Strafanzeige, lieber E. L., und das weiß hoffentlich auch der Beschwerdeführer, stellt man nicht weil man sein Geld zurück haben möchte, sondern weil sich der andere illegal verhalten hat. Und grundsätzlich ist es erst mal egal ob es hierbei um ca. 1300 € oder 13 Cent geht, der andere hat sich illegal verhalten. Auch wenn das bereits 15 Monate her ist, eine Verjährung dürfte noch nicht eingetreten sein, insofern ist die Strafanzeige völlig berechtigt. Die Polizei wird den Fall aufnehmen und weiterleiten. Ein SEK ist nicht nötig, doch darum geht es auch nicht. Der Fall wird weitergeleitet, und wenn auch die weiterführende Stelle der Meinung ist, dass sich die Firma illegal verhalten hat werden entsprechende Ermittlungen in die Wege geleitet. Und genau darum geht es doch bei einer Strafanzeige: Gegen die Firma werden Ermittlungen eingeleitet weil sie sich gesetzeswidrig verhalten hat. Bei einer evtl. Verurteilung der Firma oder auch nur einer Zahlung der Firma zwecks Einstellung des Verfahrens dürfte man bei einen zivilrechtlichen Prozess auf der besseren Seite stehen.

15.01.2015 | 15:38
von E. L. | Regelverstoß melden
Dann kommt wohl irgendwann die Insolvenz.

www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Internet-Abzocke-aus-Schneverdingen,internetabzocke102.html

03.02.2015 | 16:42
von Nedjo Simeunovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.02.2015 | 19:14
von Nedjo Simeunovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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