Durch Stadtbäckerei Engelbrecht endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1432 Views | 18.01.2015 | 11:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2342615

Stadtbäckerei Engelbrecht (Bremerhaven)

Kassieren mehr als ausgeschildert

Die Stadtbäckerei Engelbrecht hat Preisauszeichnungen auf kleinen Schildchen am unteren Rand der Verkaufstheke mit schönen großen Preisangaben. Nur leider kassieren die systematisch mehr, als auf den Preisauszeichnungen steht!

SCHLAGWORTE

Wer "inhouse" etwas ißt, zahlt einen "Zuschlag". Der steht -auf Nachfrage erfahren- tatsächlich auch auf den Preisauszeichnungstäfelchen. Allerdings etwa in Schriftgröße 6 (deutlich weniger als halb so groß wie der lesbare Preis) und leider auch ganz am untersten Rand, da wo das Schildchen leider immer in den Preisschildhalter rutscht.

Kurzum, man sieht einen Preis, bestellt etwas und soll dann, wenn man im Cafe ißt, mehr bezahlen als man auf dem Preisschild lesen kann.

Welcher Kunde gibt jetzt schon aufgrund der unverschämten Überteuerung das Kuchenstück oder belegte Brötchen zurück? Abzocke pur!

Preisauszeichnung ist Verbraucherschutz! Wer Verbraucherschutz an einer Stelle mit Füßen tritt, tut dies ja möglicherweise auch an anderen Stellen!

§ 1 Preisangabeverordnung (PAngVO) :

"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise). [.] Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie >>>leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. "

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Meine Forderung an Stadtbäckerei Engelbrecht: Wenn Sie abzocken wollen, dann auch lesbar! Sonst lesen Sie's hier!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.01.2015 | 15:29
Firmen-Antwort von: Stadtbäckerei Engelbrecht
Abteilung: Büro

Lieber ReclaBoxler-2342615,
der Kommentar von Gerhard ist richtig.
Nutzt ein Kunde das vorhandene Sitz- oder auch Stehcafé ist dies als eine Art „Dienstleistung“ zu betrachten und es fällt ein Mehrwertsteuersatz von 19% an.
Weiterhin fallen in einem Café zusätzliche Kosten für die Anschaffung von Geschirr und Besteck und deren Abwasch an.
Um das Café sauber zu halten, wurden Service-Kräfte eingestellt.
Für diese Leistungen berechnen wir auf den Im-Haus-Verkauf für jedes Kuchen- und Snackprodukt einen Zuschlag von 0,15€.
Wir halten dies für gerecht, da unsere „to-go“-Kunden die zusätzlichen Kosten nicht tragen sollen.
Bezüglich der Preisschilder haben Sie Recht.
Wir werden unsere Preisauszeichnung für den Im-Haus-Verkauf überarbeiten und zukünftig größer schreiben.

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.01.2015 | 12:46
von Gerhard | Regelverstoß melden
Ihre Beschwerde richten Sie leider an die falsche Adresse. Die richtige Adresse wäre der Gesetzgeber gewesen.

Der schreibt nämlich im Gesetz vor, das Sie für Ihr Stück Kuchen, welches Sie im Laden verzehren, statt 7%, dafür nun 19% Umsatzsteuer zahlen. Und diese muß der Bäcker auch noch zu 100% an den Fiskus abgeben. Und somit hat er nichts davon.

Außer Ärger und Mehrarbeit in der Buchführung.

24.01.2015 | 16:35
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Abgesehen davon, dass es Mumpitz ist, verschiedene Preise für "Inhouse und ToGo" zu velangen, bleibt es bei der Verpflichtung den jeweiligen Preis eines Produktes auszuzeichnen.Es ist nicht damit getan, Mehrkosten als "Fussnote" darzustellen. Der Unternehmer sollte doch die höhere Besteuerung in seine Kalkulation einpflegen. Mit dem Verpackungsmaterial für "ToGo" funktioniert das scheinbar ja auch.

07.02.2015 | 13:53
von ReclaBoxler-2342615 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schöne Worte - keine Taten!
Am 06.02.2015 musste ich feststellen, dass GAR NICHTS geändert wurde.
Aufgrund Ihrer Antwort gehe ich aber davon aus, dass Sie sich absolut bewusst sind, dass Sie damit eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Nachdem diese Goodwill-Lösung von Ihnen nicht umgesetzt wurde habe ich heute einen Ausdruck dieses Eintrages, ein Foto Ihrer Preisauszeichnung vom 06.02.2015 und einen Kassenbon mit den abweichenden Preisen zusammen mit einer OWi-Anzeige an den zuständigen Landkreis geschickt.


07.02.2015 | 14:02
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


09.02.2015 | 14:09
von Stadtbäckerei Engelbrecht | Regelverstoß melden
Hallo!
Leider geht in der analogen Welt nicht immer alles auf Knopfdruck. Wir müssen für fast alle unserer leckeren Backwaren für eine optimierte, besser lesbare Preisauszeichnung (der Cafépreis ist leider zZ. zu klein gedruckt) die Schilder komplett neu drucken. Das dauert leider etwas. Es wird also tatsächlich ein etwas anderes Druckbild und zusätzlich eine Info an der Kasse geben.
Wir hoffen dann besser augestellt zu sein.
Viele Grüße.

14.03.2015 | 22:12
von ReclaBoxler-2342615 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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