1904 Views | 22.01.2015 | 12:49 Uhr
geschrieben von H. Frei

Therme Bad Aibling (Bad Aibling)

Hausverbot

Ich habe gegen die Therme Bad Aibling geklagt, weil ich bei einem Besuch in der Therme mit Entsetzten feststellen mußte, dass der Aussenbereich videoüberwacht wird.
Ich forderte Sie damals auf, mir mitzuteilen, wie mit meinem aufgenommen Bildmaterial umgegangen wird.
Da es sich um einen sensiblen Bereich handelt, in
dem sich nur unbekleidete Bürger befinden, die komplett per Video überwacht und aufgezeichnet werden.

Dieser Bereich kann und konnte auch vom Badehäuschen aus eingesehen werden, also ganz unnötig.

Leider habe ich den Prozess verloren, aber es hatte zur Folge, dass nun das Bildmaterial nach 72 Stunden und nicht mehr erst nach Monaten gelöscht wird.

Aber dann kam ein Schreiben der Stadtwerke Bad Aibling.

Ich bekam für die Therme und alle Institutionen die den Stadtwerken Bad Aibling unterstehen lebenslang Hausverbot

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Meine Forderung an Therme Bad Aibling: Rücknahme des Hausverbots


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


22.01.2015 | 23:39
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Damit muss man rechnen, wenn man auf sein Recht pocht und Klagen anstrebt.
Das Verhalten den Betreibers ist jedenfalls nachvollziehbar. Woher soll er wissen, dass Sie mit anderen Maßnahmen in seinem Hause ebenfalls nicht einverstanden sind und erneut eine Klage einreichen?

Da hilft nur eines: holen Sie einen großen Präsentkorb, entschuldigen Sie sich in aller Form und öffentlich und kriechen Sie zu Kreuze: soll heißen, es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als um Verzeihung und Aufhebung des Hausverbotes zu bitten.

Anderenfalls müsse Sie lernen mit dem Hausverbot klarzukommen.

23.01.2015 | 09:43
von E. L. | Regelverstoß melden
Die ganze Sache ist sehr fraglich: Es handelt sich um ein öffentliches Bad, was privatrechtlich betrieben wird.

Nun, da tauchen bereits mehrere Probleme auf, wo die Gerichte mehrfach unterschiedlich geurteilt haben. Ein Problem ist, das es noch andere Einrichtungen der Stadtwerke gibt. Du bist dort Kunde? Also darfst du eigentlich auch nicht mehr ins Kundenzentrum der Stadtwerke.

Übergib dieses Schreiben deinem Rechtsanwalt. Kannst auch selbst den Bürgermeister anrufen und gegen dieses Hausverbot vorgehen.

29.01.2015 | 18:09
von H. Frei noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.01.2015 | 12:38
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde also nicht gelöst, aha. Haben Sie sich denn bereits entschuldigt und um Aufhebung des Hausverbotes gebeten?

21.02.2015 | 17:32
von H. Frei | Regelverstoß melden
Warum soll man sich dafür entschuldigen, dass mann seine Persönlichkeitsrechte einfordert.
Sind wir denn schon soweit, dass wir das Filmen und Überwachen für ganz natürlich halten



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