796 Views | 30.01.2015 | 18:50 Uhr
geschrieben von Dirk Rochholt

Hausverwaltung Uwe Brodesser (Bonn)

4 verschiedene Nebenkosten Abrechnungen für 2013 bekommen.

Meine Hausverwaltung hat mir für 2013 sage u. schreibe 4 verschieden hohe Nebenkostenabrechnungen geschickt.

SCHLAGWORTE

Die erste: war 1088,--

Die zweite: 848,--

Die Dritte: noch im alten Jahr 420,-- (wovon ich alleine 265,13 Euro an Wassergeld zahlen soll. (Das gesamte Haus hatte einen Verbrauch von 530,25 Euro hier wohnen 6 Erwachsene Personen u. 2 Kinder. Die Wasseruhr wurde von meinem netten Nachbarn, mit dem ich mich nicht gut verstehe abgelesen. Ohne das ich dabei war.

Die vierte: u. erste Mahnung im neuen Jahr war 755,30 Euro, die zweite Mahnung war 760,54 Euro, ist ja nicht zu fassen.

Bin ich hier in der Lotterie, oder was.

Die teilen unter anderem einfach das Wassergeld durch zwei, und dann ist gut?

Da ich sämtliche Heizkörperventile 2013 defekt hatte ging schon bei 0,5 die Heizung so stark an, dass sie über 89 Grat heiß wurde. Dadurch rauschte sie auch bei meinem Nachbarn, so dass er mich nächtelang terrorisierte.

Und man kann die Thermostate bis Stufe 5 andrehen.

Ich schrieb auf Grund dessen an die Hausverwaltung, die mir dann folgende Antwort gab, egal, ob die Thermostate kaputt waren, das hätte ja nichts mit dem Verbrauch zu tun.

Erst ende 2014 wurden die Thermostate ausgetauscht seit dem funktionieren die auch.

Auch andere Beschwerden die ich äußerte wurden zuerst nicht angenommen, bis ich drohte zur Hauseigentümerin zu gehen. Erst dann wurde reagiert.

Meine Vermieterin ist eine sehr nette ältere Dame, die ich wegen ihres hohen Alters damit nicht in Anspruch nehmen möchte.

Ich werde jedenfalls keine Wohnung mehr anmieten, die durch diese Hausverwaltung geführt wird.

Ist immer schade, dass man auf Grund dessen zum Mieterschutzbund gehen muss, oder übers Internett Rat suchen muss.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Hausverwaltung Uwe Brodesser: Bevor die Hausverwaltung Mahnungen schickt, sollte sie erstmal klären, ob diese angebracht sind und die Hausverwaltung sollte geschultes Personal solche Sachen bearbeiten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (17)


30.01.2015 | 20:57
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Rochholt,

es fällt sehr schwer bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt durchzublicken. 4 Abrechnungen? Eine davon wird wohl die Nebenkostenabrechnung sein und eine weitere die Heizkostenabrechnung. Dann noch Wasser extra? Wie viele Parteien wohnen in Ihrem Haus und wie ist der Verteilerschlüssel der Nebenkosten im Mietvertrag geregelt?

Grundsätzlich haben Sie - bei defekten Heizkörper-Ventilen nicht die ganzen Verbrauchskosten zu tragen. Voraussetzung ist aber, dass Sie dem Vermieter den Mangel angezeigt haben. Hier ein interessanter Link dazu:

www.frag-einen-anwalt.de/hohe-Heizkostenabrechnung-wegen-defekter-Heizung---f260436.html

Sie sollten auf jeden Fall zunächst Widerspruch gegen (alle) Abrechnungen einlegen und sich umgehend an den örtl. Mieterverein wenden (Wider-spruchsfrist 12 Monate nach Zugang der Abrechnungen).

Viele Grüße,
Phönix

30.01.2015 | 21:11
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo Phönix,
danke für die Antwort.
Es handelt jeweils bei den 4 verschiedenen Abrechnungen um die Gesamtabrechnung von Heizung, Wasser, Umlagen. Es geht hier um die 4 verschieden Hohe Rechnungen die bekommen habe. Diese sind wie gesagt die Gesamtjahresabrechnungen für Heizung, Wasser Umlagen.

30.01.2015 | 21:27
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo Phönix,
danke für den Link,
www.frag-einen Anwlt.de dort wird genau mein Fall geschildert.
Also ist der Vermieter für die defekten Heizventiele verantwortlich.
Weiterhin habe ich niemals genau die Hälfte an Wasser verbraucht, ich wohne alleine aber insgesamt wohnen hier insgesamt 6 Erwachsene u. 2 Kinder.
Also müsste der Wasserverbrauch dementsprechend auf die Gesamtzahl der Personen verteilt werden.

30.01.2015 | 22:02
von Phönix | Regelverstoß melden
Ich würde den Abrechnungen widersprechen und unbedingt rechtlichen Rat einholen. Gleichzeitig auch bitte den Mietvertrag prüfen lassen (wg. Formulierungen, Verteilerschlüssel der Nebenkosten und wie die Heizkosten berechnet werden sollen - hier ggf. speziell die Verteilung der Grund- und Nebenkosten, z. B. Wartungskosten u. ä.

Bei dem Wasserverbrauch sind eigentlich Wasserzähler pro Wohnung üblich. Es gibt aber auch noch die Abrechnung nach Wohneinheiten oder nach Personenanzahl. Das muss dann aber im Mietvertrag angegeben sein. Wenn nicht, dann auch hier unbedingt widersprechen.

Ich habe mir die Seite und Angebote der Firma angesehen - so ganz fit ist man dort offenbar nicht - hier ist Argwohn angebracht.

Viel Erfolg,
Phönix

31.01.2015 | 05:17
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo Phönix,
ich bedanke mich sehr für Ihren guten Rat bzw. für ihren Kommentar.
Habe auch einen Bekannten, der schon mit der Hausverwaltung Brotesser ähnliche Auseinandersetzungen hatte.
Er hat auch vor Gericht geklagt u. gewonnen.

31.01.2015 | 13:16
von Incognito | Regelverstoß melden
Hallo Herr Rochholt,

an Ihrer Stelle würde ich sofort einen Anwalt zu Rate ziehen, denn solch dubiosen Machenschaften muss man entgegentreten.
Scheinbar sind die Angestellten dieser Hausverwaltung mathematisch nicht so ganz fit - anders lassen sich diese eigenartigen (Be-) Rechnungen, die zudem offensichtlich jedesmal anders ausfallen, nicht erklären.
Falls Sie Mitglied in einem Mieterschutzbund sind, setzen Sie sich sofort damit in Verbindung. Legen Sie dort die Rechnungen sowie den Mietvertrag vor. Ein entsprechender Anwalt für Mietrecht wird Ihnen helfen können.

Viel Glück!
incognito

31.01.2015 | 13:43
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo Incognito,
vielen Dank für ihre Nachricht,
ich habe wie schon geschrieben, den Mieterschutzbund informiert.
Die setzen sich nächste Woche mit mir in Verbindung.
Denke auch, dass diese Hausverwaltung nicht so ganz fit ist Nebenkostenrechnungen auszustellen.
Ist ja wie in einem Ratespiel, welche Rechnung hätten Sie denn gerne.
Die glauben wohl, wenn sie mir Mahnungen (die überhaupt nicht) gerechtfertigt sind schicken, dann würde ich schon zahlen, oder was?
Jedenfalls, herzlichen Dank für Ihren guten Rat.
LG

01.02.2015 | 08:15
von Dirk Rochholt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

01.02.2015 | 08:29
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo,
hier habe ich mal die neuen Ablesewerte 2014 der Heizung mit den alten Ablesewerten 2013 verglichen.
37 Einheiten habe ich mit den defekten Thermostaten 2013 verbraucht
21.0 Einheiten habe ich mit den neuen ausgetauschten Thermostaten verbraucht.
Aber die Hausverwaltung meint ja nur: Das hätte nichts mit den Thermostaten zu tun.
Ok dann braucht man die ja nicht, oder? einfach lachhaft.
Habe hier mal die Betriebskostenabrechnung kopiert.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 306986 teaser


01.02.2015 | 09:45
von Dirk Rochholt
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

01.02.2015 | 11:00
von Phönix
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

01.02.2015 | 13:28
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Sorry Phönix,
hatte den Kommentar versehentlich gelöscht.
Wenn das gesamte Haus mit insgesamt 6 Erwachsenen u. 2 Kindern 530,25 Euro Wassergeld hatte? soll ich alleine davon 265,13 also genau die Hälfte bezahlen kann nicht sein, oder?
Gerade im Wasserverbrauch bin ich sehr sparsam, bei mir heißt es z. B, beim Duschen: Nass machen Wasser aus einseifen, danach abduschen genau alles zusammen 5 Min.

01.02.2015 | 20:09
von Phönix | Regelverstoß melden
Wie schon erwähnt, es kommt darauf an, wie es im Mietvertrag geregelt ist und ob Wasserzähler (Unterzähler) vorhanden sind. Wenn anhand der vorhandenen Wohnparteien abgerechnet wird, dann ist die Personenanzahl nicht ausschlaggebend. Ist zwar oft ungerecht aber nicht zu ändern.

Beim täglichen Wasserverbrauch ist auch die Toilettenspülung mit zu berücksichtigen und - sofern vorhanden - ein Garten. Es werden tatsächlich pro Tag und Bewohner etwa (mind.) 100 l Wasser verbraucht.

02.02.2015 | 08:25
von Dirk Rochholt | Regelverstoß melden
Hallo Phönix,
ist ja auch alles soweit richtig, aber da kommt es ja gar nicht drauf an.
Es geht hier um die verschieden unterschiedlichen Rechnungen, die ich bekommen habe.
Alle Rechnungen der Nachbelastungen hatten unterschiedliche Preisangaben,
die ich einmal schildern möchte.
die erste Nebenk. Abr.v. 24. 10.2014 hatte z. B an Gesamt.Versicherung 761,69 davon mein Anteil: 125,92 Euro
Strom allgemein fürs Haus 303,73 davon mein Anteil 50,21 Euro.
Wasser gesamtes Haus: 1048,-- mein Anteil 173,31 Euro
Heizkosten gesamtes Haus 3694,-- davon mein Anteil 1256,15 Euro.

Jetzt Rechnung nr. 2 vom 27.11.2014

Mein Versicherungsanteil statt 125,92 68,46 Euro
Mein Heizkostenanteil statt 1256,15 843,20 Euro
Mein Wassergeldanteil statt 173,31 265,13 Euro

Drei verschiedene Rechnungen bekam ich, die Erste 1088,86 die zweite 846,86 die Dritte 420,06 Euro und die Letze mit Mahnung am
26.01.2015 in Höhe von 760,54 Euro
Damit genug.
Werde alles gerichtlich klären lassen.

20.02.2015 | 20:23
von Dirk Rochholt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Herr Brodesser Junior hat mich Anfang der Woche angerufen und meinte nur, ob wir die Sache nicht außergerichtlich lösen könnten.
Er ließ sich gar nicht weiter auf die Wassergeldentabrechnung u. auf die hohen Heizkosten ein.
Ich sagte ihm unter anderem, dass der Mieterschutzbund ihm noch schreiben würde.
Ich sagte ihm noch, wenn die Sache nicht gelöst wird werde ich wohl das Gericht in Anspruch nehmen.


13.03.2015 | 21:10
von Dirk Rochholt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.04.2015 | 19:53
von Phönix | Regelverstoß melden
Hallo Herr Rochholt,

die Nebenkostenabrechnung ist - wie dargestellt - nicht korrekt. Versicherungskosten in der Höhe sind zu benennen (einzelne Versicherungsarten). Die Abrechnung bzw. Zuweisung der Wasserkosten ist überhaupt nicht nachvollziehbar. In Ihrem eigenen Interesse legen Sie bitte Widerspruch ein und ziehen ggf. die Wasserkosten vorerst von einer zukünftigen Mietzahlung ab (nach Vorankündigung und angemessener Frist zur Korrektur für Ihren Vermieter).

Viele Grüße,
Phönix



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
LEG Wohnen NRW: Kloverstopfung
Grand City Property: Nicht zum Empfehlen
Grand City Property: Sauberkeit mangelhaft
Grand City Property: Eine Vermietung des Grauens
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!