Durch DevilTech - High Performance Systems gelöste Beschwerde. | 1354 Views | 02.02.2015 | 15:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7115325

DevilTech - High Performance Systems (Sangerhausen)

Problem mit Fa. Deviltech, Sangershausen:

Ich bin nicht abergläubig, aber ausgerechnet am 13. Dezember 2013 bestellte ich über das Internet (Bestell-Nr. 9000) bei www.deviltech.de ein Notebook „Fire DTX“ zum Preis von 726,00 € und bezahlte die o. a. Ware per Vorkasse.

SCHLAGWORTE

Am 27.12.2013 forderte ich die Firma Deviltech, die trotz mehrerer Versuche zu unterschiedlichen Tageszeiten telefonisch nicht erreichbar war, per Mail auf, das Notebook zu liefern.

Am 02.01.2014, gg. 13:13 Uhr, teilt die Fa. Deviltech per Mail Folgendes mit: „Hallo, wir erhalten gegen Mitte Januar eine Lieferung mit den Fire DTX Modellen. Sobald die Ware hier ist werden wir natürlich mit der Abarbeitung der offenen Bestellungen beginnen. Sie erhalten eine Mail von uns wenn ihr Auftrag für den Zusammenbau aufgerufen wird und danach verschickt wird. Frohes Neujahr wünscht Deviltech. “

Ca. drei Wochen später, am 22. 01. 2014, teilte Fa. Deviltech per Mail mit: „Hallo, die Geräte sind jetzt eingetroffen und werden in den nächsten Tagen fertig gemacht. Mit freundlichen Grüßen. “

Das Notebook wurde weder in den „nächsten Tagen“ noch nach vier Wochen geliefert. Deshalb widerrief ich am 22.02.2014 die o. a. Bestellung gemäß Ziffer 9 der AGB der Fa. Deviltech-High Perfomance Systems, in der es heißt: „. in jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Bestellung so lange zu widerrufen, wie das Produkt noch nicht von uns versendet wurde“. Den Widerruf sandte ich per Einschreiben an die im Impressum von www.deviltech.de genannten Adresse in der Schweizer Str. 108 in 60596 Frankfurt am Main.

Am 27.02.2014 kam dieses Einschreiben in den Rücklauf mit dem Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“? Nun stellte sich für mich die Frage: Warum hat Fa. Deviltech eine Adresse im Impressum ihrer Internetseite angegeben, unter der sie, laut Post, nicht zu ermitteln ist? Noch am selben Tag fertigte ich ein zweites Einschreiben, diesesmal an die Adresse in 06526 Sangershausen, zwecks Widerruf der Bestellung Nr. 9000.

Bereits einen Tag später, am 28.02.2014, erhielt ich folgende Mail von der Fa. Deviltech: „Hallo, wir haben ihre Stornierung heute auf dem Postweg erhalten und haben sie an unsere Buchhaltung/Geschäftsführer (Herrn Rieb) weitergeleitet damit dieser die Rücküberweisung vornehmen kann. Mit freundlichen ….“

Eine Rücküberweisung wurde nicht vorgenommen.
Gemäß § 357 (1) BGB in Verbindung mit § 286 (3) BGB befand sich die Fa. Deviltech, Geschäftsführer Stefan Rieb, seit 27.03.2014 in Verzug, da seit meinem Widerruf vom 27.02.2014 und dessen Empfangsbestätigung vom 28.02.2014 bis zum 07.04.2014 mehr wie 30 Tage (30 Tage-Frist gemäß § 286 BGB) vergangen waren.

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Am 04.03.2014 teilt Fa. Deviltech per Mail mit: “Ihr Auftrag geht heute in die Produktion und wird in den nächsten 2 Werktagen verschickt. “. Diesem Vorhaben habe ich mit Mail vom 04.03.2014, 21:33 Uhr, widersprochen, da die Bestellung bereits mit Einschreiben storniert wurde.
Am 04.03.2014, 20:50 Uhr, stellte ich fest, dass die Fa. Deviltech die nicht ermittelbare Firmenanschrift in Frankfurt (Main), Schweizer Str. 108, aufgrund meines Einschreibens vom 27.02.2014 auf ihrer Homepage entfernt! hatte (Kopie liegt hier vor).

Am 05.03.2014 teilt die Fa. Deviltech per Mail mit: „Hallo, das Gerät befindet sich noch nicht auf dem Versandweg. Bei Erhalt einer Versand/Bestätigungsmail wird der Auftrag erst den Technikern übergeben damit diese den Auftrag zusammen bauen. Wir haben ihre Mails erneut an unseren Geschäftsführer weitergeleitet damit dieser nochmalig über ihre bereits getätigte Stornierung in Kenntnis gesetzt wurde. “

Am 17.03.2014 versandte ich per Mail und parallel dazu per Einschreiben noch einmal eine „letzte“ Mahnung und bat um Überweisung des geforderten Geldbetrages bis zum 31.03.2014. Die Fa. Deviltech ließ auch diese Frist kommentarlos verstreichen.

Da die Fa. Deviltech in Verzug geraten war, beauftragte ich das INKASSEBÜRO HESSEN mit der Wahrnehmung meiner Interessen. Das INKASSOBÜRO HESSEN setzte mit Schreiben vom 08.04.2014 der Fa. Deviltech eine Frist zur Zahlung bis zum 15.04.2014. Die Zahlung erfolgte wieder nicht. Daraufhin wurde ein Gerichtlicher Mahnbescheid gegen die Fa. Deviltech beim zuständigen Amtsgericht beantragt und durch dieses am 28.04.2014 erlassen.

Am 05.06.2014 erhielt ich vom Inkassobüro Hessen die erfreuliche Mitteilung, dass soeben der Gesamtbetrag in Höhe von 930,32 € auf deren Konto eingegangen sei. In diesem Gesamtbetrag waren enthalten:
Hauptforderung für mein bestelltes Laptop …. 726,00 €
Zinsen …. 4,76 €
Mahnkosten …. 20,00 €
Gerichtskosten, Mahnbescheid …. 32,00 €
Gebühr für Fa. INKASSO HESSEN …. 147,56 €.
Gesamt …. 930,32 €

Vom Gesamtbetrag wurden 782,56 € davon auf mein Konto überwiesen.

Ich möchte jedem betroffenen Kunden nur raten, bei jedem Kontakt mit der Fa. Deviltech sich den Namen der Gesprächspartner, das Datum, die Uhrzeit und den Gesprächsinhalt genau zu dokumentieren.
Trotz aller Mühen und Aufregungen empfehle ich, für seine Interessen zu kämpfen, damit man zu seinem Recht kommt und die Fa. Deviltech zu ihrer Pflicht angehalten wird, die Ware zu liefern oder den Kaufpreises zurück zu erstatten.

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Meine Forderung an DevilTech - High Performance Systems: Meine Ansprüche sind bereits erledigt. Diesen Sachverhalt nur zur Information und Warnung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.02.2015 | 09:57
von ReclaBoxler-7115325 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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