Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 313 Views | 03.02.2015 | 11:47 Uhr
geschrieben von F.-J. H.

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Keine Erstattung vom Gutschein

Bestell-/Kundennummer: Buchung 492_00C9D0220018800C_0_00025A73_0

Ich hatte bei "ab in den Urlaub" einen Urlaub gebucht und einen Gutschein über 100 € angegeben. Auf die Auszahlung dieser 100 € warte ich bis heute. Anrufe und E-Mails blieben bisher erfolglos. Auszahlung sollte am 14.12.2014 sein. Dies ist bis heute leider nicht erfolgt. Bei früheren Reisen funktionierte dies immer sehr gut. Aber scheinbar möchte mann lieber, dass bei anderen Portalen oder Reiseveranstalter gebucht wird. Eine Vertrauensbasis ist dieses nicht. Würde man bei so einem Portal noch einmal buchen. Dieses lasse ich mal offen im Raum stehen. Werbung ist das eine und Einhaltung von Versprechen ist das andere. Ich würde sagen das man in solchen Fällen den Rechtsweg beschreiten sollte. Eine weitere Frage wäre. Bekommen Calmund und Ballack auch kein Geld? .

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: : Auszahlung der ausstehenden 100€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


09.02.2015 | 22:24
von F.-J. H. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld wurde auf mein Konto überwiesen. Manchmal zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Fazit: Das Vertrauen gegenüber Unister Travel ist durch solche Aktionen gegenüber Kunden nicht mehr gegeben. Ich persönlich möchte nicht mehr hinter meinen Ansprüchen herlaufen. Esgibt auch noch andere Anbieter.




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