1313 Views | 18.02.2015 | 12:53 Uhr
geschrieben von Mikalai Zhavarankau

Atlas For Men (Berlin)

Ärger wegen Atlas for Men

„Atlas for men“ liefert mir die Ärger.

SCHLAGWORTE


RA Monika M. in Namen des Unternehmen behauptet ich habe ein Teil
der Lieferung ohne Bezahlung angehalten. Diese Anschuldigung ist falsch
und für mich sehr beleidigend.

In Dezember 2010 erfolgte die letzte Lieferung. Die gelieferten Waren
wurden binnen vierzehn Tagen bezahlt oder sofort nach dem Anprobieren
zurückgeschickt und sollen zeitnah schon im Dezember 2010 an „Atlas for men“
zugestellt sei. Ich habe von „Atlas for men“ keine Aufforderungen erhalten
irgendwelche Nachzahlungen zu leisten bzw. das Wegbleiben der Waren zu
quittieren. Es wurde auch über mein Kundenkonto diesbezüglich kein Kontakt mit
mir aufgenommen, obwohl meine e-mail-Adresse für „Atlas for men“ bekannt war.
Überraschenderweise kriege ich im November 2014 ein Brief von RA Monika
Mumm mit der Forderung die angeblich behaltenen seit 2010 Waren nebst Zinsen
und Provision von Frau Anwältin zu bezahlen.
Es riecht nach Betrug. Offensichtlich hat „Atlas for men“ Probleme
mit Bearbeitung den Rücksendungen oder jemand versucht ein Nummer abzuziehen.

Meine Versuche direkt mit dem Unternehmen ein Kontakt aufzunehmen, um ein Stellungsnahme zu kriegen, bleiben ohne Erfolg.
Ich werde mich nicht zu ergeben, da ich das Recht auf meine Seite habe.

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.02.2015 | 14:39
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Keine Sorge. Sofern es sich um Sachen des Jahres 2010 gehandelt hat, sind alle Forderungen verjährt. Sie müssen auch nicht mit der Dame (RA Monika M.) in Kontakt treten, denn dieser ist genau bekannt, das die Sache verjährt ist. Seien Sie entspannt, erst bei einem eventuellen Mahnbescheid mit "Widerspruch" reagieren und warten, ob die Dame vor Gericht geht. Dort geht es sogar ohne Anwalt, in dem Sie lediglich die Verjährung vor dem Richter vortragen. Kostet Sie kein Geld und alles ist gut. Zahlen Sie nicht! Und sparen Sie sich den Schriftverkehr mit der Anwältin oder der Firma. Und rufen Sie nicht an, das dort besprochene können Sie nicht beweisen.

25.02.2015 | 13:06
von Mikalai Zhavarankau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2015 | 13:15
von Mikalai Zhavarankau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.04.2015 | 19:01
von Mikalai Zhavarankau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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