NATURSTROM AG/NaturStromHandel GmbH (Herrenberg)
Wiederholte Abbuchungen trotz rechtzeitiger Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 2151438-1
Anfang Dezember hatte ich mich telefonisch bei der Naturstrom AG gemeldet und mitgeteilt, dass ich meinen Anschluss aufgrund von Umzug kündigen muss und mich nach dem Procedere erkundigt. Die Dame an der Hotline teilte mir mit, dass dieses per Email oder per Kündigung via Brief erfolgen kann.
Zum Tag des Auszuges notierte ich den Zählerstand und reichte meine Kündigung schriftlich via Brief ein. Anfang Januar stellte ich dann auf meinen Bankauszügen fest, dass Naturstrom den Grundbetrag für den Monat Januar trotz Kündigung abgebucht hatte. Ich wandte mich an die Hotline und teilte der Dame mit, dass hier wohl ein Versehen unterlaufen war und dass ich nicht mehr in der besagten Wohnung wohne und auch meinen Anschluss zum 15.12.2014 schriftlich gekündigt hatte. Die Dame entschuldigte sich und erklärte, dass es aufgrund der Weihnachtszeit zu einer verlängerten Bearbeitungszeit gekommen sei. Das Geld würde mir umgehend zurückerstattet. Dieses ist dann auch nach einer Email in der ich nochmals die Kündigung erklärte, erfolgt.
Anfang Februar durfte ich feststellen, dass Naturstrom wiederum die Grundgebühr von meinem Konto eingezogen hatte. Dieses Mal nicht nur für den Monat Januar, sondern auch für den Monat Februar. Ich widersprach dem automatischen Einzug von meinem Bankkonto und meldete mich bei Naturstrom telefonisch, dass hier wohl wiederum ein Fehler unterlaufen sei und man wiederum den Grundbetrag für einen nicht existierenden Anschluss eingezogen hatte, obwohl ich schon im Dezember gekündigt hatte und Anfang Januar diese Kündigung erneuert hatte.
Die Dame an der Hotline versprach sich um diese Angelegenheit zu kümmern und den Vertrag ein für alle Mal zu canceln. Zu früh gefreut: Einige Tage später bekam ich eine schriftliche Rechnung von Naturstrom mit der Aufforderung die Grundgebühr für die Monate Januar und Februar umgehend zu begleichen. Des weiteren stellten sie mir die Bearbeitungskosten für die Rücklastschrift in Rechnung, weil ich die von Naturstrom fälschlich eingezogenen Grundgebühren wieder zurückgeholt hatte.
Nach einem erneuten Anruf bei der Hotline teilte man mir mit, dass die Rechnung für die Monate Januar und Februar hinfällig sei, ich aber die Kosten für die Rücklastschrift zu übernehmen hätte. Die Argumentation der Dame an der Hotline war, dass Naturstrom den Zählerstand nicht rechtzeitig erhalten hätte, den ich allerdings schon via Brief am 15.12.2014 an Naturstrom geschickt hatte und dann am 28.01.2015 nochmals kommuniziert hatte.
Als ich dann berechtigtermaßen am Telefon ungehalten wurde, beendete die Mitarbeiterin das Telefonat abrupt mit dem Hinweis, dass ihr mein angespannter Ton nicht gefalle, ohne sich weiter um eine Lösung zu kümmern.
Es ist mir unverständlich, wie eine Firma Kosten, die nachweislich durch nicht funktionierende Prozesse innerhalb des Unternehmens hervorgerufen wurden, versucht auf den Kunden abzuwälzen.
Ich hatte mir überlegt, nun auch wieder nach meinem Umzug zu Naturstrom zu wechseln, werde dieses Unternehmen aber sicherlich nicht mehr berücksichtigen, da ich mich als Kunde darauf verlassen muss, dass Prozesse innerhalb des Unternehmens funktionieren und schriftliche Kündigungen auch die zuständige Abteilung erreichen.
Wenn die erneute Meldung eines Zählerstands nicht sofort erfolgt, da der Kunde aufgrund des Umzugs vielleicht nicht sofort den Zettel mit dem Zählerstand findet, so ist das unter Umständen ein Grund, die Endabrechnung nicht fertig zu stellen, aber sicherlich nicht, munter weiter den Grundbetrag trotz mehrfach erhaltener Kündigung und Kündigungsbestätigung abzubuchen.
Dieses Verhalten sowie das unkooperative Verhalten an der Hotline ist für mich nicht akzeptabel.
20.02.2015 | 14:33
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Herr Baasner,
vielen Dank für Ihre offenen Worte über das Portal reclabox.de.
Ich habe den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt intern nachvollzogen. Am 03.12.2014 haben Sie sich telefonisch mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die Kündigungsformalitäten besprochen. Eine schriftliche Kündigung des Vertragsverhältnisses wurde vereinbart.
Durch Ihre Mail vom 02.01.2015, in der Sie sich auf ein Kündigungsschreiben aus dem Dezember 2014 beziehen, ist aufgefallen, dass uns dieses nicht vorliegt. In unserer Antwort vom 05.01.2015 wurden Sie auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und gebeten, uns das Vertragsende und den Zählerstand kurzfristig, gerne auch per Mail mitzuteilen.
Daraufhin haben wir erst am 28.01.2015 Ihren Auszugstermin und den zugehörigen Zählerstand erhalten. Eine Abmeldung ist aufgrund der energierechtlichen Vorgaben maximal sechs Wochen rückwirkend möglich. Am 28.01.2015 erfolgte Ihre rückwirkende Abmeldung vor diesem Hintergrund umgehend zum maximal möglichsten Termin, den 18.12.2014.
Aufgrund der gesetzlichen SEPA-Fristen, waren die Abbuchungen für Januar und Februar zu diesem Zeitpunkt bereits an unsere Hausbank übergeben.
Ich bedauere ausdrücklich, dass es uns bisher nicht gelungen ist, den Sachverhalt verständlich darzulegen. Leider lässt sich für uns nicht nachvollziehen, ob Ihr Schreiben auf dem Postweg verloren gegangen ist.
Kulanzweise habe ich die entstandenen Rücklastschriftgebühren ausbuchen lassen. Zudem finden Sie Ihre Schlussrechnung vorab als PDF anbei. Selbstverständlich geht Ihnen diese in den nächsten Tagen auch auf dem Postweg zu.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine Bewährungschance geben und auch in Zukunft die Energiewende gemeinsam mit uns vorantreiben.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr naturstrom-Kundenservice
NaturStromHandel GmbH
Achenbachstraße 43
40237 Düsseldorf
Tel +49 211 77900-100
Fax +49 211 77900-599
E-Mail kundenservicenaturstrom.de
Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
Amtsgericht Düsseldorf HRB 47459
Geschäftsführung:
Dipl. Kfm. Oliver Hummel
Ein Unternehmen der NATURSTROM AG
Internet: www.naturstrom.de
Facebook: www.facebook.com/naturstrom
Beschwerde ist gelöst