Durch zaun24 decoga endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 686 Views | 09.02.2015 | 15:45 Uhr
geschrieben von Marc Pech

zaun24 decoga GmbH (Köln)

Erst gar nicht und im zweiten Anlauf verspätet geliefert

Bestell-/Kundennummer: 100039512

Die von zaun24.de beauftragte Spedition hat bei dem ersten vereinbarten Termin nicht geliefert. Bei der zweiten Terminvereinbarung wurde 4 Std. verspätet und erst nach mehrmaligen Anrufen geliefert. Dadurch sind mir nachweislich Kosten in Höhe von ca. 130 € entstanden. Die Firma zaun24.de redet sich raus und lässt mich als Kunden auf den Kosten sitzen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an zaun24 decoga GmbH: Den überfälligen Betrag auszugleichen, weil die Ware 2-mal nicht wie vereinbart geliefert wurde.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2015 | 15:07
Firmen-Antwort von: zaun24 decoga GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Pech,

wir möchten noch einmal unser aufrichtiges Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie Unannehmlichkeiten bei der Anlieferung Ihres Zaunes hatten.

Gleichzeitig sind wir Ihnen dankbar für die Veröffentlichung Ihres Ärgers hier auf www.reclabox.de, denn so haben wir die Möglichkeit, vielen Lesern zu vermitteln, was generell bei der Bestellung von sperrigen Gütern wie auch unsere Zäune zu beachten ist, damit ein möglichst reibungsloser Ablauf gewährleistet ist und alles zur Zufriedenheit des Bestellers ablaufen kann. In Ihrem Falle ist es für uns alles sehr schwer nachzuvollziehen, wenn Sie sich als der Kunde erst 74 Tage nach Eintreten des Ärgernisses bei uns melden.

So raten wir unseren Kunden, erst dann eine Firma mit dem Aufbau ihres Zaunes zu beauftragen, wenn der Zaun auch tatsächlich angeliefert worden ist.

Bei Sperrguttransporten ist es selten möglich, punktgenau zu liefern. Es muss beispielsweise nur auf der Autobahn ein Reifen platzen und der LKW muss abgeschleppt werden, ein ganz gewöhnlicher Stau kommt dazwischen oder der Fahrer wurde bei einem vorherigen Kunden länger aufgehalten als erwartet. Aus diesem Grunde werden gewisse Zeitfenster zur Anlieferung vereinbart. In Ihrem Fall ist es laut Spedition zu einer Fehlverladung der Ware gekommen, sodass eine Anlieferung am 11.11. innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters nicht möglich war. Hierbei handelte es sich offensichtlich um einen Fehler bei der Spedition. Ihrer Aussage, dass der Liefertermin 11.11. bis 12 Uhr „verbindlich“ gewesen sei, hat die Spedition eindringlich widersprochen. Telefonische Avisierungen sind bei der Spedition aus oben genannten Gründen grundsätzlich unverbindlich.

Leider haben Sie es an diesem Tag versäumt, uns über die Lieferverzögerung zu informieren. Wir als Auftraggeber hätten die Möglichkeit gehabt, die Anlieferung anders zu organisieren (z. B. Sonderfahrt) und Ihnen den Zaun damit noch am geplanten Anlieferungstag zur Verfügung stellen zu können.

Die Spedition hat uns leider nicht bestätigen können, dass eine Mitarbeiterin für den 12.11. eine Anlieferung um 9 Uhr morgens bestätigt hat. Vielmehr wurde uns auch hier wieder, der Zeitraum von 8 bis 12 Uhr genannt.

Und diesmal muss der Spediteur auch tatsächlich in diesem Zeitfenster vor Ort gewesen sein, denn Ihre Unterschrift auf dem Ablieferungsbeleg nach Entladung durch den Spediteur und Kontrolle der abgeladenen Ware durch Sie trägt den Zeitstempel 12:06 Uhr. Im Übrigen trägt der unterschriebene Beleg auch explizit das das angegebene Zeitfenster von 8 bis 12 Uhr.

In unseren Mitteilungen über den Versand der Ware (in Ihrem Falle am 05.11. zugesandt) bitten wir unsere Kunden immer, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Gerne klären wir Unstimmigkeiten direkt mit der ausliefernden Spedition. Ein Anruf Ihrerseits bei uns und wir hätten direkt mit der Spedition in Verbindung treten können und auch innerhalb der Reklamationsfrist gewusst, was sich zugetragen hat. Ein ganz praktischer Hinweis zur Überbrückung der Wartezeit: Die Zaunbauer hätten schon einmal die nötigen Löcher zum Einbetonieren graben können anhand der Montageanleitung (zu jedem Zaunsystem als PDF-Datei verlinkt & abrufbar sowie in unseren FAQ’s zusätzlich aufgeführt). Dann wären die beiden Mitarbeiter nicht umsonst angereist und die 75 Minuten ihres Aufenthaltes (lt. Rechnung des Garten- und Landschaftsbauers) sinnvoll beschäftigt gewesen.

Da Sie uns leider am 11.11. nicht die Möglichkeit gegeben haben, die Sache für Sie zu regeln, sind wir für die Lieferverzögerung definitiv nicht verantwortlich. Dass Ihnen Mehrkosten entstanden sind, tut uns leid. Allerdings müssen wir die eingereichte Rechnung der Gartenbaufirma kategorisch ablehnen.

Wir versuchen jede Reklamation sehr kulant zu bearbeiten und drücken oftmals beide Augen zu. Für unsere Kunden tun wir alles Mögliche, um bei der Zaunplanung als zuverlässiger Partner vom Beginn der Planung bis zur Aufstellung der Zaunanlage zur Seite zu stehen. Dies können wir jedoch nur im gegenseitigen Dialog. Wenn Sie uns vorab mitgeteilt hätten, dass Sie eine Zaunbaufirma beauftragen wollen, hätten wir die Anlieferung des Zaunes mit 1-2 Tagen Reserve organisieren können. Dies hätte sogar ein FIX-Termin sein können.

Sie haben jedoch eigenverantwortlich Absprachen mit der Spedition getroffen, die heute nicht mehr nachvollziehbar sind, weil sie nicht schriftlich vorliegen.

Aus den oben genannten Gründen müssen wir die Übernahme der Kosten ablehnen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit besten Grüßen

Ihr Team von zaun24.de (decoga GmbH) aus Köln

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (2)


16.02.2015 | 22:20
von Marc Pech noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute gibt es leider keine Rückmeldung von zaun24.de/Decoga zu der hier genannten Beschwerde. Der Kunde - in diesem Fall ich - wird auf den Kosten sitzen gelassen.


22.02.2015 | 16:03
von Marc Pech endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: