Durch REWE Markt gelöste Beschwerde. | 1559 Views | 18.02.2015 | 10:34 Uhr
geschrieben von Konstantin Hahn

REWE Markt GmbH (Köln)

3 Monate Hausverbot wegen Beschwerde und Scannen von 3 Artikeln

Ursprungsmail vom 23.01.2015 an das Beschwerdemanagement der REWE Deutschlandgroup:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Abend des 20.01.2015 gegen 21.00 Uhr betrat ich den Nahkauf in der Hauptstraße 46, 37083 Göttingen um mir etwas käuflich zu erstehen. Da wurde mir von einer gewissen Frau S. verbal bekanntgegeben, dass ich ab dem heutigen Tage ein 3-monatiges Hausverbot in dem besagten Geschäft innehabe. Auf meine Frage nach der Begründung wurde mir mitgeteilt, ich habe vor einiger Zeit eigenhändig Ware über den Scanner des vorhandenen Kassensystem gezogen und zudem eine Taste gedrückt. Es wurde mir weder gesagt, ich störte den Betriebsablauf oder ich verhalte mich nicht als normaler Kunde, noch wurde mir offenbart, gegen welche Regel ich denn verstoßen haben sollte. Eine schriftliche Form des Hausverbotes wurde mir auch auf Nachfragen hin nicht überreicht.

Zu den besagten Vorwürfen ist anzumerken, dass ich sehr wohl vor einigen Wochen einige wenige Artikel mit zur Kasse genommen hatte, dort aber niemand zugegen war, den Kassiervorgang einzuleiten. Nachdem ich laut „Hallo“ gerufen hatte und niemand kam, zog ich die wenigen Gegenstände selbstständig über den Scanner, um die anstehenden Vorgänge des Kassierens abzukürzen. Ein Drücken einer taste hat niemals stattgefunden, diese Behauptung ist eine vollständige Unwahrheit. Die nach einiger Zeit eintreffende Kassierer_In war an diesem Tag obg. Person. Diese kassierte mich recht unwirsch ab und ich verließ das Geschäft.

Anzumerken wäre außerdem, dass ich vor einigen Monaten schon einmal Ihr Beschwerdemanagement nutzen, da obg. Kassenkraft ein Leergutbehältnis mit klar erkennbarem Einwegpfand-zeichen nicht von mir annahmen, sie verweigerte die gesetzlich vorgeschriebene manuelle Eingabe. Nach Ihrem sehr raschen Intervenieren gelangte ich tags darauf zu meinem Recht, wiederum bei selbiger, obg. Person.

Sicherlich ist der regelmäßige Erwerb von Waren mit einem Volumen von 50-200 € in einem anderen Geschäft von mir als zahlungsfähigen, niemals alkoholisierten und jederzeit höflichen Menschen möglich, aber darum geht es mir nicht hierbei. In meiner ca. 9-jährigen eigenen Tätigkeit als Aushilfe an der Kasse ist mir bisher ein solches Verhalten noch nicht untergekommen, auch keine derartig unangemessene Anwendung des Hausrechts. Ich bitte Sie hiermit um Aufklärung und Nachforschungen in den hier beschriebenen Fall. Zudem fordere ich eine Aufhebung des Hausverbotes gegen mich, da diese sehr offensichtliche Abstrafung meiner Person aus Rache wegen einer vorherigen berechtigten Beschwerde nicht hinnehmbar ist für mich. Das Erzählen einer Unwahrheit über mich und ein so unprofessionelles Geschäftsgebaren sind zusätzlich nicht akzeptabel.

Ein Vorschlag meinerseits: Installieren Sie an der Kasse in der hier benannten Filiale eine Klingel, die von der Kundschaft bedient werden kann, falls einmal niemand vor Ort ist. Dies erhöht nicht nur die Kundenzufriedenheit durch kürzere Wartezeiten, sondern senkt auch das Diebstahlrisiko enorm. So wird es in der nächstgelegenen Nahkauf-Filiale, Geismar Landstraße 63a, 37083 Göttingen vorgelebt, in der ich selbst tätig war und bis heute gern gesehener Kunde bin.

Bei Nichtbeachtung dieser Mail böte sich noch an, selbige auf Reclabox.de zu veröffentlichen oder eine andere Teilöffentlichkeit in anderen Medien zu informieren. Durch meine berufliche Tätigkeit als Sozialarbeiter_In und meinem derzeit betriebenen Master-Studiums komme ich leider erst jetzt dazu, Sie über diesen Vorfall zu unterrichten. Trotz dessen freue ich mich über rasche Antwort von Ihnen.

Mit freundlichem Gruß

Konstantin Hahn

Antwort per Mail vom 27.01.2015:

Von: Waldmann, Uwe
Gesendet: Dienstag, 27. Januar 2015 09:42
An: 'konstantinhahn spider monkey gmx.de'
Cc: Neuhaus, John-David; Pollmann, Ludwig; Kalinowska, Paulina
Betreff: AW: Kontaktformular nahkauf Göttingen

Guten Tag
Hr. Hahn

Bezüglich ihrer Beschwerde habe ich Kontakt zum verantwortlichen Marktleiter aufgenommen und ihm den Vorfall geschildert.Hr. Vollmer wird sich bei ihnen melden und den Vorfall hoffentlich zu

Ihrer Zufriedenheit klären. Über eine Rückinfo ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Lehrte

Uwe Waldmann

REWE GROUP**
Selbständiger Einzelhandel
Telefon: +49 (0) 5175 50-386
Telefax: +49 (0) 5175 50-12-386
Mobil: +49 (0) 151 5512-7266
E-Mail: uwe.waldmann spider monkey rewe-group.com
www.rewe.de

REWE Markt GmbH
Zweigniederlassung Nord
Fortunastraße 8 - 31275 Lehrte

Keine Antwort bis zum 03.02.2015, daher erneute Mail:

Guten Tag Herr Waldmann, Vielen Dank für Ihre Mail vor einer Woche. Dadurch habe ich mich mit meinem Anliegen ernst genommen gefühlt seitens der REWE Group, wie auch zu erwarten war. Leider hat sich Herr Vollmer bis zum heutigen Tage nicht bei mir gemeldet. Sicherlich ist er anhand seiner Tätigkeit als Marktleiter derart in anderweitigen wichtigen Vorgänge eingebunden, sodass er bisher noch keine Zeit für meine Angelegenheit haben konnte. Trotzdessen würde es mich erfreuen, wenn Sie Herrn Vollmer erneut um eine Kontaktaufnahme zu mir bitten würden. Im Voraus Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichem Gruß

Bis heute, 09.02.2015 keinerlei Nachricht.

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Meine Forderung an REWE Markt GmbH: Aufhebung Hausverbot, Klärung der Sachlage, Antwort in irgendeiner Form


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


19.02.2015 | 21:57
von ReclaBoxler-8373135
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

27.02.2015 | 22:37
von Konstantin Hahn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einem sehr netten persönlichen Gespräch mit Herrn Vollmer konnten alle Unklarheiten beseitigt werden und das Hausverbot wurde aufgehoben.




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