Durch Allianz Deutschland gelöste Beschwerde. | 800 Views | 11.02.2015 | 14:15 Uhr
geschrieben von Leander Sohn

Allianz Deutschland AG (München)

Können Allianz-Mitarbeiter nicht lesen?

Bestell-/Kundennummer: 70 RS15-151627

In Vollmacht eines Versicherungsnehmers (VN) der Allianz Rechtsschutz-Versicherung habe ich am 23.01.2015 eine Anfrage an die Versicherung gestellt, ob in einem Mietrechtsfall Versicherungsschutz gewährt werden könne. Obwohl ich im Anschreiben darauf hingewiesen habe, daß die VN als Mieterin einer Wohnung sich gegen unberechtigte Forderungen des Vermieters wehren möchte und im Versicherungsvertrag auf der ersten Seite steht, daß der VN als Mieter einer Wohnung versichert ist, kam umgehend ein Schreiben der Versicherung an den VN (also unter Mißachtung meiner Vollmacht!) an, in welchem jeder Anspruch abgelehnt wurde, weil der VN "nicht als Vermieter der streitgegenständlichen Sache versichert sei" und daher keine Leistung erbracht werden könne. Man faßt sich an den Kopf: Wie kann ein Versicherungssachbearbeiter einen derartigen Unsinn schreiben? Kann der Mann nicht lesen oder will er nicht? Wozu schicke ich eine Vollmacht?
Fazit: Hoffentlich nicht Allianz-versichert!

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Kommentare und Trackbacks (8)


11.02.2015 | 16:56
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7551725, ihre Kommentierung ist hinsichtlich der Aussagen zur Vollmacht sachlich falsch. Die Erteilung einer Vollmacht ist im BGB §167 geregelt.
 spider monkey Leander Sohn, die Sachaussage der Überschrift kann aus eigenem Erleben bestätigt werden, zumindest einige betreffend.

11.02.2015 | 19:09
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey 7551725 - Sie verwechseln hier etwas. Eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt man z. B. bei einem Immobilien- Grundstücksgeschäft (Auflassung). Im Fall der Beschwerde muss die Vollmacht nicht notariell beglaubigt sein.

11.02.2015 | 21:53
von Phönix | Regelverstoß melden
Nein - die Rechtmäßigkeit der Vollmacht muss nachvollziehbar sein. Bei der Post z. B. wenn Sie von jemandem bevollmächtigt werden, müssen Sie (auf Nachfrage) neben der Vollmacht, den Ausweis oder ein anderes unterschriebenes Dokument des Vollmachtgebers vorlegenden (wird aber selten verlangt).

11.02.2015 | 22:36
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
 spider monkey 7551725 - es wäre jetzt ein schöner Zug sich beim Beschwerdeführer für die harsche Kritik zu entschuldigen, nur der Form halber und der Netiquette willen.

11.02.2015 | 22:41
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Meine Auffassung ist, dass man mit dem Mittel der Beschwerde und selbstverständlich auch mit den Kommentierungen zu eingestellten Beschwerden sorgsamer umgehen sollte.

Diese Plattform ist zu ernsthaft, als dass sie zu einer speakers corner verkommen sollte, wie es in Foren teilweise üblich ist.

11.02.2015 | 23:47
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
 spider monkey 7551725 - der Fehler lag also nicht auf der Seite des Beschwerdeführers, richtig?
 spider monkey Leander Sohn - die Beschwerde ist in allen Punkten berechtigt. Ich wünsche viel Erfolg.

12.02.2015 | 10:29
von Leander Sohn | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die juristischen Belehrungen! Ich war über 35 Jahre als Richter und vorher als Rechtsanwalt tätig. Ich denke, das genügt, um sich mit Vollmachten auszukennen. Richtig ist, daß eine Vollmacht nur dann notarieller Form bedarf, wenn das Grundgeschäft auch notariell beurkundet werden muß, z. B. Grundstücksgeschäfte.

13.02.2015 | 10:29
von Leander Sohn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist erledigt. Eine E-Mail an die "Vorstands-Beschwerde"-Stelle allianzhilft.dialog spider monkey allianz.de hat binnen 4 Stunden den gewünschten Erfolg gebracht. Die Allianz hat sich für ihren Mitarbeiter entschuldigt.


13.02.2015 | 10:29
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