1281 Views | 14.02.2015 | 11:16 Uhr
geschrieben von Janine Fromm-Krooß

sanitaer-billiger.de (Schneverdingen)

Nach mehrfachen Aufforderung, keine Lieferung

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr.222522299

Wir haben am 13.05.2014 Badmöbel für unser neues Haus bei dieser Firma bestellt, im Wert von 1128,60€. allerdings per Vorkasse, da über andere Zahlungsgänge insbesondere Paypal es nicht möglich war. Bis heute, auch mit gerichtlichen Androhungen über unseren Anwalt, haben wir noch keine Badmöbel erhalten. Immer werden wir per Email verschont und hingehalten, dass sie im Moment Lieferschwierigkeiten haben und dass die Möbel aber in den nächsten 1-2 Wochen geliefert werden. Bis heute noch nicht.

Wir sind nun mit unseren alten Badmöbel ins Haus eingezogen. Die Gerichtskosten sind in über 500€ von uns zu tragen und dann wissen wir noch nicht mal, ob wir überhaupt noch irgendwas bekommen, weder Badmöbel oder das volle Geld.

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Meine Forderung an sanitaer-billiger.de: Rückerstattung des vollen Kaufpreises im Wert von 1128,60€


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


15.02.2015 | 07:03
von ReclaBoxler-9352115 | Regelverstoß melden
Setzen Sie der Firma einen Termin zur Lieferung.

Bei fruchtlosem Verstreichen holen Sie sich zunächst einen Mahnbescheid und lassen diesen vom AG zustellen?

Wenn die Firma dem nicht widerspricht können Sie einen Titel erlangen.

Nach der langen ausstehenden Lieferung (Verzug) dürfte auch eine Klage Erfolg haben.

Im Falle des Obsiegens werden Ihre Kosten durch die Gegenseite aufgelöst.

Sicher ist es sinvoll, sich zuvor nach der Solvenz des Unternehmens zu erkundigen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Ich würde von dieser Firma keine Möbel geliefert bekommen wollen, da auch evtl. Garantieleistungen in Frage gestellt sind.

15.02.2015 | 08:32
von ReclaBoxler-9352115 | Regelverstoß melden
Sie müssen auch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das macht man praktischer Weise schon bei der Fristsetzung zur Lieferung.

z. B. Fristsetzung mit Datum und Uhrzeit 18:00 h - Rücktrittserklärung und Erklärung der Annahmeverweigerung für 19:00 h

Der Rechtspfleger des AG ist beim Antrag auf einen Mahnbescheid auch behilflich, da muss man noch keinen Rechtsanwalt einschalten.

21.02.2015 | 14:37
von Janine Fromm-Krooß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma reagiert auch bei uns nicht mehr. Wir haben Strafanzeige gemacht und warten auf Klagebeginn


28.03.2015 | 16:23
von Janine Fromm-Krooß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch keinerlei Meldung. weder eine Lieferung oder Geld zurück


01.04.2015 | 09:10
von ReclaBoxler-5166935 | Regelverstoß melden
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Betrug-im-Internet-Haendler-in-U-Haft,moebel138.html
Bitte hier nachlesen. Herr Röhrs sitzt in U Haft.



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