Durch Argetra endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1476 Views | 04.03.2015 | 18:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8154535

Argetra GmbH (Ratingen)

Systematische Abzocke

Wie viele meiner 'Leidensgenossen' bin auch ich recht unbedarft in eine Abonnementverlängerung des - leider ohnehin recht wertlosen Versteigerungskalenders des o. g. Verlages - geraten. Erzürnt hat mich jedoch weniger mein persönlicher Lapsus, sondern vielmehr die Tatsache, daß nach Ablauf des ursprünglich gewünschten Bezugsjahres statt einer ordnungsgemäß ausgefertigten Rechnung direkt eine Mahnung mit obendrein noch erhöhtem Rechnungsbetrag in's Haus flatterte. Meine Klärungsversuche inkl. der Erklärung meiner Sonderkündigung aufgrund der deutlichen 'Gesamtpreiserhöhung' blieben jedoch ungehört. Stattdessen wurde mit einem recht lapidaren Vermerk eine korrigierte Rechnung ausgestellt und unmittelbar danach per anwaltlichem Schreiben mit weiteren, rechtlichen Schritten gegen mich gedroht.

SCHLAGWORTE

Zu diesem ohnehin schon recht nebulösen Geschäftsgebaren paßt der Umstand, daß die Argetra Verlags GmbH die Zustellung des Versteigerungskalenders trotz Aufrechterhaltung der Ansprüche eingestellt hat. Ich also keinen Veranstaltungskalender mehr geliefert bekomme und somit nicht nur für eine ohnehin minderwertige Dienstleistung, sondern für eine reine 'Blindleistung' zur Kasse gebeten werde. Die zur Unterstützung gebetene Anwältin war dann auch - ob Unlust und/oder Unvermögen sich hier ergänzend bemerkbar machen entzieht sich dabei meiner Kenntnis - der Meinung, daß die AGB's derart formuliert wären, daß die Suche nach einem konziliantem Ausgang wohl nicht erfolgsversprechend wäre.

Fazit: Hier wird der termingeplagte Verbraucher mit einer gezielten Verkaufsstrategie sehr ausgefuchst geködert. Die angepriesenen Benefits des Versteigerungskalenders sind schlichtweg ein Witz. Das gesamte Vorgehen macht dabei einen sehr ausgeklügelten, um nicht zu sagen unlauteren Eindruck.

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Anteilige Erstattung der vertragsverletzend nicht gelieferten Kalenderausgaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2015 | 13:23
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Lieber Kunde,
wir bedauern, dass Sie sich über sich selbst ärgern, weil Sie es versäumt hatten das Abonnement zu kündigen. Das sich Abos verlängern kennt man von Telefonverträgen usw.
Sie wurden aufgeklärt, dass wir unser Produkt so gestalten, dass Sie den Kalender als Abo bis zum Erfolg, nämlich Ersteigerungen einer Immobilie beziehen. Sobald Sie etwas ersteigern, zieht die „Geld zurück Garantie“, das heißt Sie bekommen für die restlichen Monate, die Sie nicht mehr benötigen, das Geld zurückerstattet. Dies machen wir auch, wenn Sie schon im Vorfeld einer Versteigerung die gewünschte Immobilie über den Gläubiger erwerben konnten.

Ihre sehr persönlich geprägten Einschätzungen und Bemerkungen, die nicht der Realität entsprechen, möchten wir nicht weiter kommentieren. Nicht umsonst haben wir auch für 2015 das Siegel des Verbraucherschutzes erhalten.
Sehr viele Kunden sind erfolgreich, weil sie unsere Online Vorausschau nutzen. Dieser schafft Zugang zu Immobilien, die noch nicht im Kalender gezeigt werden, weil dort nur die Termine der nächsten 6 Wochen abgedruckt werden. Zugleich nutzen die Erfolgreichen die Tipps aus der kostenlos mitgelieferten Broschüre „ Versteigerungs- und Bewertungsschule“.
Gesten ging Ihr Geld bei uns ein. Zeitgleich scheiben Sie in diesem Portal. Natürlich können wir Sie erst nach Bezahlung beliefern, was wir ab heute wieder tun. Wir wünschen Ihnen auch, dass Sie noch erfolgreich etwas ersteigern. Termingeplagte nutzen gern die neue Suchfunktion und sparen so die Zeit der Recherche. Täglich bekommen Sie neue Immobilien direkt auf Ihr Handy.
Ihr Argetra Team

Qualitätsmanagement

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.03.2015 | 15:05
von ReclaBoxler-8154535 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In der Kündigungsbestätigung ist durch die Argetra eindeutig die letzte Ausgabe (10/2015) definiert. Dies entspricht dem ursprünglichen Abonnementfenster. Somit finden die nicht gelieferten Exemplare nach wie vor keine Beachtung. Da für den umstrittenen Bezugszeitraum jedoch ohnehin auch schon Exemplare geliefert wurden, ist die Aussage 'geliefert wird nach Bezahlung' - ebenso wie das bisherige Vorgehen insgesamt - schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Sämtliche in meiner vorangegangenen Beschwerde genannten Umstände sind selbstverständlich in schriftlicher Form belegbar.


15.03.2015 | 15:22
von ReclaBoxler-8154535 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen reagierte - wie erwartet - nicht.


29.03.2015 | 20:20
von ReclaBoxler-8154535 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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