Durch ESWE Versorgungs endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 636 Views | 10.03.2015 | 15:44 Uhr
geschrieben von Klaus Blank

ESWE Versorgungs AG (Wiesbaden)

Chaotische Abwicklung eines Stromliefervertrags

Bestell-/Kundennummer: 2510293710

Am 11.12.2014 habe ich einen Stromversorgungsvertrag via VERIVOX bei ESWE zum 15.12.2014 beauftragt. Der Vertrag hat eine abweichenden Liefer- u. Rechnungsanschrift, da ich als Vermieter meine möblierten Apartments grundsätzlich zum Pauschalpreis d. h. inkl. aller Nebenkosten wie Heizung, WW, Strom u. Reinigung etc. vermiete. Die Lieferanschrift wich daher von der Rechnungsanschrift ab. Eine Lastschriftgenehmigung für ESWE hatte ich ebenfalls bereits erteilt. Die zum Vertrag notwendige Strom-Zähler Nr. wurde bereits bei VERIVOX eingegeben.

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Am 15.12.14 erhielt ich von ESWE eine Auftragsbestätigung mit den korrekten Angaben.

Wir erstellten mit dem Vorbesitzer der Wohnung u. meinem Mieter am 15.12.2014 ein gemeinsames Übergabeprotokoll u. a. mit dem Strom-Zählerstand u. ZählerNr. Der Vorbesitzere hatte seinen Stromliefervertrag beim Versorger EPRIMO u. hat diesen zusammen mit dem Zählerstand als Vertragskündigung am gleichen Tag eingereicht.

Da bis Mitte Februar noch keinerlei monatl. Abschlagszahlung angefordert war habe ich bei ESWE telefonisch nachgefragt u. dabei erstaunliche Feststellungen machen müssen:

  1. Mein Vorgang konnte anfänglich nicht gefunden werden, erst nach längerer Wartezeit u. diversen Versuchen wurde der Kundendienstmitarbeiter fündig, allerdings unter dem Namen meines Mieters mit meiner Postanschrift, die sich in einer anderen Stadt befindet. Darüber hinaus wurde mir dann erklärt, der Vertrag wäre wegen fehlerhafter Angaben vom Netzbetreiber Anfang Januar abgelehnt worde. Diese Information wurde mir nicht, wie es in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt, schriftlich mitgeteilt.
  2. Nachdem die Agelegenheit geklärt war, sprach die Kundendienstmitarbeiterin mich mit dem Namen meines Mieters! an.
  3. Nach umfangreicher e-mail Korrespondenz stellte man fest, dass die angegebene Zähler Nr. falsch sei u. man forderte ein Foto des Zählers. (sieh Anhang). Hieraus ergab sich, dass die vermeindliche Zähler Nr. nicht die vom Versorger geforderte Nr ist, obwohl diese auf dem Zählertypenschild eindeutig als solche bezeichnet ist, sondern die benötigte "Zähler Nr. " bestand aus einem Barcode mit Ziffernfolge hinter der Bezeichnung "Count + Care" (siehe anhängendes Bild).
  4. Nach weiterer e-mail Korrespondenz u. offiziellem Beschwerdeschreiben an die Geschäftsleitung der ESWE erhielt ich ein Entschuldigungsschreiben mit kleinen Geschenken (Kuli, Notizblock etc) allerdings war damit die Situation noch immer nicht geklärt, denn man wollte jetzt den Vertragsbeginn zum 7.1.15 bestätigen ohne auf die Mehrkosten durch die Grundversorgung einzugehen.
  5. Nun erhielt ich eine erneute Vertragbestätigung an meine korrekte Adresse allerdings mit der Anrede Herr. (Name des Mieters)
  6. Nach weiterer e-mail Korrespondenz (mittlerweile 31 e-mails!) wurde mir mitgeteilt, es bestünde keine Möglichkeit des Vertragsbeginns zum geforderten Termin (15.12.14) da zwischenzeitlich angeblich ein Herr Jürgen (Nachname des Mieters) zum 15.12.14 einen Grundversorgervertrag beantragt hätte. Weder heisst mein Mieter Jürgen mit Vorname noch hat er einen Grundversorgervertrag beantragt. Tatsächlich ist mein 2. Vorname Jürgen u. dieser war auf der Lastschrifterteilung als Bankkto. -Inhaber erwähnt.

In Zusammenfassung kann ich nur konstatieren, dass ein Unternehmen wie ESWE weder über eine geeignetes Qualitätsmanagement noch über einen funktionsfähigen Kundendienst u. eine Büroorganisation verfügt, die geeignet scheint auf diesem sicherlich hart umkämpften Markt sich zu behaupten. Offensichtlich ist hier eine Stadtverwaltung (Wiesbaden) durch ungeeignete behördliche Strukturen u. durch eine von Gemeindesteuern subventionierte wettbewerbsverzerrende unternehmerische Tätigkeit auf Kosten der Allgemeinheit im Markt.

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Anhand diese unrühmlichen Beispiels kann jder nur gewarnt werden mit solch einem Abieter vertragliche Bindungen einzugehen.

Ich werde diesen Fall ebenfalls beim zuständigen Amt für Netzaufsicht melden.

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Meine Forderung an ESWE Versorgungs AG: Erstattung der Mehrkosten die durch Grundversorgung entstehen und Verbesserung des Qualitätsmanagements


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2015 | 14:13
Firmen-Antwort von: ESWE Versorgungs AG
Abteilung: Billing-Service

Sehr geehrter Herr Blank,

wir haben erst heute eine Benachrichtigung über Ihre Beschwerde bei ReclaBox erhalten.

Auch wir bedauern die Unannehmlichkeiten sehr, jedoch war die ESWE Versorgungs AG hierfür nicht verantwortlich. Dennoch haben wir die Angelegenheit soweit es uns möglich war bereinigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass der Vorgang damit für unser Unternehmen abgeschlossen ist und wir keine Kosten übernehmen für Umstände, die wir nicht zu vertreten haben.

Für die Grundversorgung und den Verteilnetzbetrieb sind nun einmal andere Unternehmen zuständig.

Da der Schutz der Kundendaten einen sehr hohen Stellenwert hat, klären wir Kundenanliegen grundsätzlich nicht in öffentlichen Foren.

Auch wenn Sie mit unserer Antwort einmal mehr nicht zufrieden sein werden, können wir hier nichts weiter für Sie tun.

Mit freundlichen Grüßen

ESWE Versorgungs AG

Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.03.2015 | 15:46
von Klaus Blank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.03.2015 | 18:29
von Klaus Blank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab bis heute (16.3.15) keinerlei Reaktion seitens ESWE!


29.03.2015 | 16:42
von Klaus Blank endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von ESWE ist belegt nochmals die Unfähigkeit des Unternehmens eigene Fehler zu erkennen u. in Zukunft zu beheben. ESWE hat eindeutig u. in mehrfacher Hinsicht die Vertragsabwicklung fehlerhaft bearbeitet. Man bezieht sich jetzt offensichtlich auf das Fehlverhalten des Netzbetreibers, dies ist aber vollkommen absurd, denn die eigentlichen Fehler wurden im Vorfeld alleine durch ESWE verursacht u. können daher nicht auf den Netzbetreiber abgewälzt werden. Leidtragender ist u. bleibt hier der Endkunde auf dessen Rücken man hier ganz offensichtlich u. vorsätzlich die eigenen Unfähigkeit schieben will.
Die gesamte Dokumentation zu diesem Fall zeigt eindeutig einen substantiellen Mangel an Organisation u. Qualitätsmanagement im Hause ESWE.
Spätestens bei meiner ersten Nachfrage anfangs Februar d. J. nach dem Stand des Vertrages, der ja erstaunlicherweise vollkommen korrekt in der Auftragsbestätigung vom 15.12.2014 erfasst war, hätten, falls vorhanden, Kontrollmaßnahmen greifen müssen.
All dies u. letztlich die neuerliche Reaktion des Lieferanten bestätigen mich in meinem Gesamturteil: mangelhaft bis ungenügend und für alle potentiellen Neukunden eine Warnung sich mit diesem Unternehmen vertraglich zu binden.


29.03.2015 | 16:42
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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