Wemax GmbH (Halle)
Bitte etwas Menschlichkeit walten lassen!
Sehr geehrtes Team der Wemax GmbH,
Gestern Abend (10.03.2015) als ich um 22 Uhr von der Arbeit kam und wie immer einen Parkplatz suchte, aber diesmal keinen fand (auch 4 Straßen weiter!) blieb mir nichts anderes übrig, als auf dem von Ihnen verwalteten REWE-Parkplatz in der Krausenstraße zu parken.
Man beachte, dass zu dieser Zeit der Markt schon geschlossen war und ich extra noch in der abgelegensten Ecke des Platzes geparkt hatte. Zu dieser Zeit haben sich mindestens noch 10 weitere Fahrzeuge auf dem Parkplatz und dem angrezenden Lidl-Parkplatz befunden.
Ich habe mir dann extra auf 6:00 Uhr den Wecker gestellt, um mein Auto noch vor den Öfnnungszeiten der Läden (7 Uhr) umzuparken. Aber siehe da, schon hatte ich ein Knöllchen von Ihnen an der Scheibe kleben mit Feststellungszeit von 23 Uhr.
Dass dieses rechtlich gesehen berechtigt ist, weiß ich selbst, schließlich handelt es sich um einen Privatparkplatz. Allerdings möchte ich an Ihre Menschlichkeit appelieren. Die Parkmöglichkeiten in dem Wohngebiet sind mehr als begrenzt, jede Nacht müssen Anwohner auf Ihre angrezenden Parkplätze zurückgreifen. Schließlich können wir unser Auto nicht zusammenfalten und mitnehmen. Die Kapazitäten auf den Parkplätzen sind auch tagsüber nicht mal zur Hälfte ausgelastet, so dass die 5 Autos in der Ecke doch eigentlich nicht stören dürften, oder? Zumal wir sie schnellstmöglich dort wegfahren. Versetzen Sie sich doch einmal in unsere Lage, würde Ihnen da etwas besseres einfallen!
Ich hoffe auf Ihre Nachsichtigkeit in Zukunft und hinterlasse liebe Grüße.
21.03.2015 | 15:48
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Beschwerdeführer,
selbstverständlich können wir uns in Ihre Lage versetzen.
Allerdings müssen wir uns auch in die Lage unserer Mieter versetzen, die auf dem von Ihnen genannten Parkplatz einen Stellplatz angemietet haben, und dafür jeden Monat eine Miete entrichten. Wie sollen wir denen erklären, dass sie jeden Monat ihre Miete entrichten müssen, aber andere Leute ihre Fahrzeuge kostenlos dort abstellen dürfen? Wie würden Sie das als Mieter finden?
Und dann müssen Sie sich auch in unsere Lage versetzen: Wir stehen gegenüber dem Eigentümer des Parkplatzes in der Pflicht, das Grundstück von unberechtigt parkenden Fahrzeugen frei zu halten und auch gegenüber unseren Mietern, die ansonsten keine Veranlassung haben, einen Stellplatz kostenpflichtig zu mieten, wenn wir ihn anderen auch kostenfrei zur Verfügung stellen.
Und nicht zuletzt haben auch Sie die Möglichkeit, für diesen Parkplatz eine Parkberechtigung zu erhalten. Dazu können Sie sich während der üblichen Bürozeiten an die auf der Beschilderung angegebene Telefonnummer wenden und einen Mietvertrag abschließen. Dann müssen Sie nie wieder abends nach einem Stellplatz suchen.
Ansonsten bitte wir um Verständnis, dass wir auch zukünftig durch Erhebung von Vertragsstrafen und Abschleppen von Fahrzeugen gegen Falschparker vorgehen, die keine monatliche Miete für einen Stellplatz bezahlen möchten und diese lieber kostenlos nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Wemax GmbH