jameda GmbH (München)
Geschönte Arztbewertungen
Ich habe einen Zahnarzt, der mich 2008 behandelt hat und mit dem ich vor Gericht wegen "diverser" Behandlungsfehler mein Recht durchsetzen musste, bei Jameda negativ, aber sachlich bewertet. Es lag eine vollstreckbare Ausführung des Gerichts vor, der meine geschriebene Bewertung in allen Punkten belegen konnte. Trotzdem wurde die Bewertung immer wieder unter Vorgabe verschiedener Gründe gelöscht. Ich habe Jameda den gesamten Vorgang zur Verfügung gestellt und zugesagt, sollte der Arzt rechtliche Schritte androhen, ich mich natürlich als Zeugin zur Verfügung stelle.
Zuletzt berief sich Jameda darauf, dass die Behandlung zu lange zurück liegen würde. Wenn man allerdings bedenkt, dass ein Arztprozess locker zwischen 3 und 8 Jahre dauern kann, ist dieses Argument haltlos.
Das sich die Qualität einer Praxis in 4 Jahren signifikant verbessern oder verschlechtern kann ist zwar möglich, doch deshalb schreibt man doch den Zeitraum der Behandlung dazu. Sie gehen ja auch nicht hin und löschen alle positiven Bewertungen, wo der Behandlungszeitraum länger als 4 Jahre zurück liegt – insofern hinkt diese Aussage eh. Dazu kommt, dass Jameda die Funktion anbietet Einträge zu beobachten und bei neuen Bewertungen wird man per Mail darüber informiert. Wenn ich dann sehe, dass jede weitere negative Bewertung (ebenfalls sachlich und ohne Tatsachenbehauptungen) die von anderen Patienten geschaltet wurden, ebenfalls in kürzester Zeit verschwunden waren, ist mir klar, dass sich die Qualität nicht verbessert hat. Und wie will ich als User eine Verschlechterung der Praxis feststellen können, wenn die negativen Bewertungen alle gelöscht werden. Nicht eine negativ Bewertung hat die Zensur von Jameda überlebt.
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So steht dieser Arzt mit gefakter weißer Weste da!
Ich kann durchaus verstehen, dass eine Plattform wie Jameda die Bewertungen prüft. Wenn es sich dann aber, wie in meinem Fall um eine bewiesene und belegbare Tatsachenbehauptungen handelt, sollte man die negativen Bewertung zulassen auch wenn der Arzt mit rechtlichen Mitteln droht. Das wäre lt. Internet nicht der erste Prozess, den ein Arzt gegen Jameda verliert.
Nach meiner Erfahrung würde ich als Patient keinesfalls den Bewertungen auf dem Jameda Bewertungsportal Glauben schenken. Es ist auch äußerst scheinheilig und unverantwortlich, sich als Plattform für hilfesuchende Patienten, die einen fähigen Arzt suchen, dazustellen, aber nur die positive Bewertungen zuzulassen und wie in diesem Fall ein falsches Bild von einem Arzt zeigen. Ich habe das Gefühl, dass negative Bewertungen nur so lange auf der Plattform zugelassen werden, bis der Arzt mit rechtlichen Schritten droht.
18.03.2015 | 13:28
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Sehr geehrte Frau Siemons,
um mir den Fall genauer ansehen zu können, benötige ich die Email-Adresse, mit der Sie die Bewertung abgegeben haben. Sie können mir diese an pressejameda.de senden.
Aus unseren Nutzungsrichtlinien geht hervor, dass Behandlungen, die länger als vier Jahre her sind, nicht bewertet werden dürfen, da sich die Qualität in einer Praxis mit der Zeit signifikant verbessern oder verschlechtern kann. Aus diesem Grund werden bereits veröffentlichte Bewertungen (positive wie negative) nach vier Jahren automatisch archiviert und fließen nicht mehr in die Gesamtnote ein, sind jedoch immernoch auf dem jeweiligen Arztprofil nachzulesen.
Solange Bewertungen weder offensichtlich gegen das Recht oder unsere Nutzungsrichtlinien verstoßen, werden alle Bewertungen von uns zunächst veröffentlicht. Macht uns ein Arzt erst nach Veröffentlichung darauf aufmerksam, dass eine Bewertung seiner Meinung nach nicht rechtskonfom ist, so sind wir gesetzlich dazu verpflichtet einen Prüfprozess einzuleiten. Das Ergebnis kann sein, dass die Bewertung nach Abschluss der Prüfung wieder wie zuvor veröffentlicht wird, gekürzt veröffentlicht wird oder ganz gelöscht werden muss.
Senden Sie mir gerne eine Email, dann schaue ich mir den Fall genauer an.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Kirchler
Letztendlich handelte es sich bei meiner Bewertung um eine bewiesene Tatsachenbehauptung, die durch ein Urteil vom zuständigen Gericht beweisbar ist. Dieses Urteil hat Jameda auch vorgelegen.