629 Views | 21.03.2015 | 16:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4512245

Die Sparkasse Bremen AG (Bremen)

Kunde zahlt für Fehler der Sparkasse Bremen

Es ist unglaublich, was sich die Sparkasse traut mit einem Kunden zu veranstalten! Im November 2014 bekam ich eine Gutschrift von meiner Versicherung. 80 Euro. Diese wollte ich gern auf mein Konto gutschreiben lassen. Ich bin in der Sparkasse Niedersachsen gemeldet, wohne nun aber in Bremen. Ich wusste nicht, dass dies eine Rolle bei einer Gutschrift spielt. Ich ging also zur Sparkasse Bremen, um mir das Geld auf meinem Konto gutschreiben zu lassen und nannte meine Kontonummer und meinen Namen. Sonst keine Fragen.

SCHLAGWORTE

Nach eineinhalb Monaten war das Geld immernoch nicht da, was mich schon sehr verwunderte. Ich hakte also nach und man sah für mich nach. Es stellte sich heraus das die gleiche Kontonr. wie meine in Bremen existiert und das Geld auf ein falsches Konto überwiesen wurde. Die Frau sagte mir, dass es normalerweise die Kontonr. nur einmal gäbe. Bei Auftragsannahme war ich auch nicht gefragt worden bei welcher Sparkasse ich bin. Sie hatten also einen Fehler gemacht. Sah ich ein. Die Frau sagte mir, sie müsse es einer Stelle melden, die das Geld vom anderen Konto zurückholt und mir überweist. Lösung in Sicht.

2 Wochen später sah ich auf meinem Kontoauszug das mir 75 statt 80 euro gutgeschrieben wurden. Ich sehe es nicht ein, dass ich für Fehler der Angestellsten als Kunde noch 5 euro Bearbeitungsgebuhr zahlen soll, wenn der Fehler bei ihnen liegt und nicht bei mir! Und das mit dieser Verzögerung. Ich bin so wütend, es wurde sich nicht gut gekümmert und ich werde demnächst auch die Bank wechseln!

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Meine Forderung an Die Sparkasse Bremen AG: 80 Euro gutschreiben


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Kommentare und Trackbacks (1)


22.03.2015 | 21:28
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Vielleicht sollten sie sich erstmal erkundigen, wofür und in welcher Höhe die vermutlichen Gebühren erhoben wurden. Sie hatten von der Versicherung eine Gutschrift erhalten, die sie dann bei der Sparkasse einzahlen wollten - die Sparkasse wurde also erstmal für sie (i. d.R. gebührenpflichtig) tätig. Das dabei ein Fehler gemacht wurde ist gesondert zu betrachten.

Was man z. Z. einigen Banken vorwirft, dass neuerdings Gebühren für den beleghaften Zahlungsverkehr erhoben werden, ist bei fast allen Sparkassen schon ewig so üblich. In der Regel werden mindestens 2,5€ fällig, wenn ein Zahlungsbeleg eingereicht wird. Deshalb unterstützen die Sparkassen auch das Onlinebanking.

Also erstmal schriftlich Widerspruch einlegen und Erläuterung verlangen, wo die Differenz geblieben ist.
- Gebühren, die erhoben werden, sind im Konto separat auszuweisen, was die Geldinstitute sehr gerne "vergessen".
- Außerdem hat in der Filiale eine Gebührenordnung, für den Kunden sichtbar ausgelegt, vorhanden zu sein. Wenn nicht ist das ein weiterer Punkt im Widerspruch.



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