Von Klarna beantwortete Beschwerde. | 1124 Views | 24.03.2015 | 11:37 Uhr
geschrieben von Nadia Iannantuoni

Klarna (Stockholm)

Klarna-Inkasso trotz Ratenzahlung bei getgoods.de

Wir haben im November oder Dezember bei "getgoods.de" zwei Bestellungen getätigt und haben uns nach den Angaben in den Rechnungen gerichtet. Und zwar in Teilbeträgen zu zahlen.

SCHLAGWORTE

Wir haben sogar immer mehr bezahlt, als es vorgesehen war. Dann schickte Klarna eine Mahnung, woraufhin wir uns mit dem Online-Support in Verbindung setzten. Hier wurde mitgeteilt, dass die Mahnstufe wieder heraus genommen wurde (weil es ja erkennbar war, dass immer gezahlt worden ist) und wir bis zur nächsten Rechnung warten sollen. Haben wir auch getan.

Dann kam aber Mahnung 2 (Obwohl doch Mahnstufe 1 entfernt wurde?) mit ordentlichem Draufschlag an Gebühren. Also wieder Online-Support angeschrieben (wobei beides mal, die Mitarbeiter sehr unverschämt waren zum Teil) und wieder wurde mitgeteilt, dass erkennbar ist das gezahlt wurde und die Mahnstufe wurde wieder heraus genommen mit dem Hinweis, wir sollen bis Mitte März warten zur nächsten aktualisierten Rechnung.

Dann kam plötzlich ein Brief vom "Ident-Inkasso" mit Sitz in Stockholm, Brief kommt scheinbar aus Nürnberg und telefonisch erreichbar ist dieses mehr als unseriöse Inkasso-Büro unter einer Rufnummer in Berlin (?). Darin aufgeführt wurden alle bisherigen Zahlungen, angemerkt wird aber das bisher nicht gezahlt worden ist. Auch die Beträge stimmen nicht. Also haben wir einen Brief aufgesetzt, auf den es bis jetzt natürlich keine Antwort gab (weil es erst 2 Tage her ist).

Festzustellen ist, dass ALLE Briefe von Ident-Inkasso im Grunde genommen Gegenstandslos sind und auch die Mahngebühren nach RVG gegenstandslos sind. Zum einen dürfen Mahngebühren nicht angesetzt werden, weil es keinen Grund zur Mahnung gibt und zum anderen sind diese ohnhin nicht durchsetzungsfähig, wie mehrere Oberlandesgerichte und der BGH selbst mehrfach bestätigte. Klarna darf als sehr geschäftserfahrenes Unternehmen eingeschätzt werden, was der Grund dafür ist - das diese Kosten nicht gezahlt werden müssen. Die Inkassogebühren sind selbstverständlich aus selben Grund gegenstandslos, zumal die Beauftragung bzw. Abgabe ohnehin rechtswidrig ist, in diesem Fall. Das Inkassobüro scheint nicht in der Lage zu sein, sich ordnungsgemäß zu legitimieren - was aber per rechtlicher Grundlage in Deutschland Pflicht ist.

Dem Inkassobüro wurden zunächst einmal gesetzliche Grundlagen erklärt, als auch der Ablauf dieser Sache. Wir wissen bereits jetzt, dass wir das Inkasso-Büro melden werden beim Oberlandesgericht Köln - genauso wie wir Klarna melden werden. Dies betrifft die zuständige Datenschutzbehörde, da ungerechtfertigt Daten weiter gegeben worden sind, als auch das zuständige Registergericht - da diese Vorgehensweise bei Klarna bei weitem kein Einzelfall zu sein scheint.

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Meine Forderung an Klarna: Eine schriftliche Entschuldigung/Stellungnahme, sofortige Einstellung des Inkasso-Verfahrens und Kooperation zur Klärung dieser Sache


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.03.2015 | 13:28
Firmen-Antwort von: Klarna
Abteilung: Kundendienst

Sehr geehrte Frau Iannantuoni,

Danke für Ihre Kritik, die wir natürlich ernst nehmen.

Wir haben Sie bereits mit einem Lösungsvorschlag per E-Mail kontaktiert. Ich hoffe, dass nun alles zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist.

Weitere Information zum Thema Ratenkauf finden Sie unter https://klarna.com/de/AGB.

Bei weiteren Fragen antworten Sie einfach auf unsere E-Mail.

Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen Tag.

Tanja von Klarna

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2015 | 17:11
von Nadia Iannantuoni | Regelverstoß melden
Hallo Klarna,

der von Ihnen genannte "Lösungsvorschlag" per E-Mail stellte sich nach Ihren Einlassungen wie folgt dar.

Eine Mitarbeiterin teilte am 24.03.2015 folgendes mit: (Auszugsweise)

"Sehr geehrte Frau I.
ich kontaktiere Sie heute bezüglich Ihrer beiden noch offenen Klarna Rechnungen 11847295***** und 11863518*****. Die Firma Ident Inkasso hat uns darüber informiert, dass Sie das Mahnverfahren, das von deren Seite in die Wege geleitet wurde, vollumfänglich zurückweisen und weiterhin an uns zahlen werden. "

(Zunächst einmal ist hier anzumerken, dass KEIN Inkassounternehmen in Deutschland dazu berechtigt ist, eine Forderung "von sich aus" in die Wege zu leiten. Dies stellt schon allein aufgrund der fehlenden Auftragsnachweise und der bisher nicht vorgelegten Forderungsgrundlage im Grunde genommen dar, wie unseriös Ident-Inkasso und Klarna eigentlich arbeiten.)

Das Inkassounternehmen wurde diesseits mehrfach angeschrieben mit der klar verständlichen Aufforderung, hier unverzüglich die Grundlage, Urkunden, Vollmacht, Forderungsaufschlüsselung etc. vorzuweisen. Dies ist seitens des Inkassounternehmens bisher nicht geschehen. Aus diesem Grund wird parallel zu dieser Beschwerde jetzt Feststellungsklage gegen Ident-Inkasso eingelegt, ebenso gegen Klarna.

Im weiteren Verlauf teilten sie von Klarna mit:

"Da der Betrag beider Rechnungen zusammen 200,00 EUR überschreitet, ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Ratenkaufvertrag zu unterzeichnen. " (Welchen Sie selbst nach 3 Versuchen bisher nicht zustellen konnten)

(Diese Feststellung entbehrt JEDWEDER rechtlichen Grundlage. Solch ein Gesetz gibt es in Deutschland nicht! Und selbst wenn ich bei einem Vertragspartner einen Betrag i. H.v. 1000,00 € offen habe, ist es gesetzlich noch lange nicht vorgeschrieben, einen Ratenkaufvertrag abzuschließen. Es mag korrekt sein, dass es in Ihrem Hause ab einem Betrag von 200,00 € so vorgesehen ist, jedoch sind Ihre AGB noch lange kein allgemeingültiges GESETZ in Deutschland)

Zudem teilten Sie mit, dass Sie die Mahnungen und Inkasso-Kosten Ihrerseits storniert werden. Die von uns GEFORDERTE schriftliche Einstellungserklärung seitens Ident-Inkasso erhalten wir laut Ihrer Mitteilung von Klarna, wohl erst nach Eingang eines unterschriebenen Ratenkaufvertrages.

--> Hier nun unsere Stellungnahme zu Ihren Mitteilungen:

Wie wir Ihnen bereits per Fax mitteilten, befinden wir uns in einem Inkasso-Mahnverfahren. Es ist uns schleierhaft wie SIE (von Klarna) einfach so, Inkasso und Mahngebühren stornieren können, wenn sich doch das ominöse Inkassounternehmen mit uns in Verbindung setzen sollte, da ja das Inkasso nicht von Ihnen sondern von Ident-Inkasso durchgeführt wird. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir IMMER alle Beträge rechtzeitig und sogar mehr gezahlt, als wir hätten zahlen müssen. Das Inkassoverfahren ist demnach ohnehin rechtswidrig in jeder Hinsicht, nicht zuletzt auch wegen der fehlenden Mitwirkungspflicht von Ident-Inkasso. Sie müssen verstehen, dass hier deutsche Gesetze gelten - das bedeutet demnach, wenn jemand zu vollkommenen Unrecht angemahnt wird, dann hat das eben auch Konsequenzen.

In diesem Fall wird Strafanzeige erstattet, Eingabe einer umfassenden Beschwerde bei der Bafin (Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht - welche für Sie zuständig ist) mit Vorlage des Schriftverkehrs getätigt, Meldung an die Bundesvereinigung für Inkassodienstleister sowie eine Feststellungsklage eingereicht. Hieraus werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit alle Kosten selbst tragen müssen.

Unser Vorgehen hat folgende Gründe:

Wir möchten zum einen Klar stellen, dass ein Fehlverhalten (auch hinsichtlich der Zahlungsmoral) nicht unsererseits zu suchen war, sondern Fehlverhalten ausschließlich bei Ihnen vorliegt. Aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs, insbesondere den Einlassungen von Ident-Inkasso und auch von Ihnen bei Klarna, lässt sich somit nachweislich feststellen, dass Sie auch jetzt versuchen dass im Grundsatz schon illegale Inkassoverfahren, trotzdem noch als Druckmittel einsetzen, um einen unterschriebenen Ratenkaufvertrag (Willenserklärung) zu erhalten. Ihre Vorgehensweise ist nach deutschem Recht äußerst Illegal. Sobald ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, ist das Inkasso auf Nachfrage in der NACHWEISPFLICHT. Die von Ihnen sogenannte "Vollmachtsurkunde" ist Gegenstandslos. Denn solche Dokumente dürfen dem Schuldner nicht als allgemeine Generalvollmacht vorgelegt werden, sondern müssen grundsätzlich für die jeweilige Forderungssache mit allen Angaben, welche zum Forderungseinzug berechtigen, ausgewiesen sein. Sie sollten wissen, dass Ihr Vorgehen eine massive Verletzung meines gesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechts darstellt. Hierfür werden wir entsprechende Konsequenzen schriftlich mitteilen.

Wir möchten zudem auch öffentlich, zur Information für ähnlich Betroffene, einen Weg aufzeigen und Informationen an die Hand geben, dass Ihr Vorgehen (wie es bei uns ganz Klar kein Einzelfall war) Illegal ist, womit Betroffene zumindest etwas mehr Klarheit zu Ihrem Geschäftsgebaren erhalten.



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