Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 154 Views | 06.04.2015 | 18:58 Uhr
geschrieben von Marlies Schnackertz

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Nichtauszahlung eines Reisegutscheines

Bestell-/Kundennummer: 074_0D02C0010000C004_0_0810BDF6_0

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

leider habe ich meinen Urlaubsgutschein über 100,- EUR (Gutschein-Code:1UDW-DWFN-L2M2-6JB7) immer noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen, obwohl der Rückreisetag der gebuchten Reise bereits am So. 25. Jan 2015 war und die Erstattung in den AGB genau geregelt ist.

"Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag der gebuchten Reise als Rückvergütung. "

Ich habe Sie schon 1 x per Email und 1 x telefonisch auf die o. a. Sachlage hingewiesen. Nicht eine Email wurde von Ihnen beantwortet und der Mann am Telefon hat mich auch nur vertröstet. Passiert ist bis heute nichts.

Das ist anscheinend bei Ihrer Gesellschaft so üblich, wie man in vielen anderen Foren lesen kann.

Hiermit fordere ich Sie auf, den Wert des Gutscheines in Höhe von 100,- EUR auf das Ihnen mitgeteilt Konto zu überweisen.

Bei nicht erfolgtem Eingang des geforderten Betrages werde ich Anzeige wegen Betruges erstatten sowie meinen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: 100 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


10.04.2015 | 14:26
von Marlies Schnackertz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles super geklappt. TOP Reclabox.
Danke!




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