Durch REWE Markt gelöste Beschwerde. | 1015 Views | 06.04.2015 | 19:37 Uhr
geschrieben von D. W.

REWE Markt GmbH (Köln)

Falsche Beschuldigung

Hiermit verabschiede ich mich vom Rewe Markt Oberursel, Holzweg in dem ich seit 10 jahren Stammkundin bin, und von allen Rewe Märkten überhaupt, auf niemehrwiedersehen. So sehr war ich beschämt, beleidigt und perplext, als mich der Marktleiter am 31.3. um 19.14 gebeten hat in sein Büro zu kommen, unter Angabe, dass "ein Kunde" gesehen haben sollte wie ich etwas "eingesteckt" hätte. So etwas habe ich noch nie erlebt und hätte in "meinem" rewe auch im Leben nicht erwartet.

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Ich war dermasen entsetzt, dass mir gar nicht einfiel eine Anzeige zu erstatten gegen diese falsche Beschuldigung, was ich jetzt noch bereue, stunden dannach. der "Leitende" Angestellter durchsuchte meine Taschen, und fand natürlich nichts, weil ich es nicht nötig habe zu stehlen und meine Ware ordentlich bezahlte. Bei der Kontrolle des kassenbons stellte sich sogar heraus, dass ein Artikel (linguini) zu viel abgerechnet wurde. Er hatte sich dann "entschuldigt" mit den worten "wenn sie wüssten wie viele stammkunden stehlen". Hallo? Mensschenkenntniss null, Takt unvorhanden, Entschuldigung mangelhaft. Das warn wohl die letzten 50 Euro, die ich im Rewe ausgegeben hatte. Und ich hatte meine Lebensmitteleinkäufe AUSCHLIEßLICH im Rewe getätigt, da ich Produkte kannte und schätzte, und habe in Durchschnitt mindestens 300-400 euro monatlich dort gelassen. Adieu rewe, nicht mit mir. Es gibt auch andere einkaufsmöglichkeiten in unserem kleinem Ort. schade, weil die kassierer/innen waren immer und alle sehr nett.

Noch eine plumpe entschuldigung benötige ich nicht. Dafür nehme ich mir das recht den vorfall breitbekannt zu machen unter Vielzahl der Freunden, Bekannten und eigenen kunden (ja, auch ich arbeite im Verkauf/Einzelhandel und daher weiß ich wie man die treue kunden eben NICHT behandeln sollte, wenn man von denen lebt: nähmlich so wie ich gestern in meinem "Stammrewe" behandelt wurde.

d. w.

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Kommentare und Trackbacks (4)


06.04.2015 | 20:15
von DD | Regelverstoß melden
Sie wurden durchsucht von einem " Angestellten". Dies ist unzulässig und darf nur von der Polizei erfolgen.
Somit sind ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden. Da auch kein konkreter Verdacht vorlag.

Ich hätte Anzeige gestellt, auch im Nachhinein. Und dann gleich wg. versuchtem Betrug, wegen der zuviel abgerechneten Ware.

Sorry, aber nur weil irgendeiner was gesehen hatte.

07.04.2015 | 10:01
von E. L. | Regelverstoß melden
Mal wieder alles falsch gemacht, weil man seine Rechte nicht kennt:

Ein allgemeiner Verdacht, wie hier, ist überhaupt nicht ausreichend. "Ein Kunde hat gesehen" ist absoluter Blödsinn, da hier kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. War der Kunde noch anwesend? Er kann ja auch jemand ganz anderen gesehen haben.

Ebenso NIEMALS die Taschen von Detektiven oder Angestellten durchsuchen lassen. Das sollte man nur der Polizei zugestehen. Hat auch Beweisgründe, da ich bereits Fälle gesehen habe, wo eine Kleinigkeit in die Tasche gesteckt wurde und dann als Fund deklariert wurde.

Evtl. würde ich nun gegenüber dem Marktleiter eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung und ggf. Nötigung in Erwägung ziehen.

09.04.2015 | 22:06
von D. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Teilweiße gelöst. ich ging am nächsten tag hin und erfuhr dass der junger man gar kein markt leiter war, sondern mitarbeiter. der tatsächlicher marktleiter hat sich für seinen mitarbeiter entschuldigt, der "alles falsch gemacht hat, wenn ich mit so einem gefühl weg ging", war richtig nett und ist der beschwerde nachgegangen, mich angerufen und gebeten nochmal vorbei zu kommen weil der mitarbeiter sich bei mir persönlich entschuldigen möchte. das habe ich aus mangel an zeit noch nicht gemacht, aber werde es tun. schwamm drüber. aber ein fahler nachgeschmack bleibt, dass, wenn irgendwo einer ein schlechter tag hat. willkur aus treuen hunden "diebe" macht.


12.04.2015 | 00:14
von D. W. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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