Durch Kultur und Tourismus Ministerium endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 544 Views | 05.04.2015 | 11:42 Uhr
geschrieben von Gerhard Baum

Kultur und Tourismus Ministerium (Ankara)

2 Tage später Ankunft

Flug Türk. Airlines von Mombasa (Kenia) nach Istanbul (Türk.) am 18. Febr. 2015, 04:40 Uhr; Flug Nr. 675 (wurde vor/über Istanbul umgeleitet nach Izmir)

SCHLAGWORTE

Landung in Istanbul war nicht möglich weil keinerlei Schneeräumung unternommen wurde (Schnee lag bereits 1 Tag)

Erst direkt über Istanbul entschied sich der Pilot zur Umkehr nach Izmir. Mangelhaftes, schlechtes English vom Piloten.

Vor der Landung in Izmir sprach von der Crew (im Flieger) nur eine Stuartes etwas English, als ich sie bat etwas lauter zu sprechen (weil viele Leute die Info von den Sitzen mithören wollten), war sie unwillig und fragte mich zurück ob ich sie dennsonicht verstehen könnte!)

In Izmir wurden die Passagiere mit dem Bus zum Hotel KayaIzmir gebracht. Mir wurde das Zimmer 1007 zugewiesen.

Das Zimmer war sehr kalt, die Klimaanlage war defekt. Nach Reklamation bei der Rezeption erhielt ich einen defekten Heizlüfter (Foto vorhanden)

Am nächsten Morgen ca. 11:00 Uhr wurden wir zur Rezeption gebeten, ein Bus würde kommen und uns wieder zum Airport Izmir bringen. Wir haben dabei Stunden verloren, weil der Bus zu spät kam, weil es keine Hilfe zum Einsteigen (Gepäck, behinderte Personen) gab, weil die Hotel-Anfahrt ungeeignet für Busse (Vordach) war und weil andere Fahrzeuge die Abfahrt behinderten.

Am Airport Izmir wieder keine Infos, keine Koordination, überlanges Warten im Flieger bis es endlich zum Start kam.

In Istanbul konnten wir deutlich sehen, dass es keinerlei Räumungsarbeiten gab. (kein Schneefall, nur Schneematch) Nicht ein einziges Räumfahrzeug, oder eine Schneeschaufel gab es (Foto vorhanden). Bis die Maschine endlich zur Parkposition kam vergingen wieder Stunden! Nach der Passkontrolle war das Chaos erreicht, jeder Fluggast war auf sich selbst gestellt. Keine mehrsprachigen Infos, alles nur in Türkisch!

Durch Zufall fand ich einen zuständigen Schalter (TK Airlines 24; 16:40 am 19.02.15), weil an diesem sehr laut, ob der Zustände Beschwerde geführt wurde. Mir wurde dort ein neues Ticket für 19:35 Uhr nach München ausgestellt. Keine Info zu welchem Gate ich musste. Nach Stunden erfuhr ich dann, dass der Flug nicht möglich war, weil wir zu spät angekommen sind.

An der Anzeigentafel erschien wiederum erst Stunden später (ca. 02 Uhr nachts!), dass es gegen 04:30 am 20.02.15 erst wieder einen Flug nach München gibt. An der Info Skala lagen ringsum Leute, z. T. auf Decken oder Mänteln schlafend (Foto vorhanden). Bis ca. 03:30 habe ich vergeblich versucht einen Sitzplatz zu finden. Viele Leute rannten hin und her, vom Flughafen Personal kein Wille ersichtlich um hier zu helfen, die Durchsagen wie immer unverständlich!

Der Flieger startete dann etwas später, diese Crew war sehr freundlich. Sie haben mich nicht mal geweckt (ich war übermüdet eingeschlafen), als es Getränke und das Essen gab!

In München fehlten wie befürchtet meine beiden Koffer (wieder 2 Stunden Zeitverlust, weil viele Passagiere eine Verlust-Meldung machen mussten). Die Koffer wurden mir dann 2 Tage später zur Münchner Wohnung gebracht.

Total fertig, mit einer verständlichen Erkältung (weil mehrmals laufen im Schneematsch am Flughafen Istanbul mit Sommerschuhen / Sommerkleidung) bin ich zu Hause angekommen.

Dieser Internationale Airport Istanbul ist den Namen nicht wert und gleich gar nicht EU würdig!

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Meine Forderung an Kultur und Tourismus Ministerium: Entschädigung nach AGB von 600, - €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


12.04.2015 | 12:22
von Gerhard Baum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Berichten in den Medien ist Twitter und Facebook z. Z. in der Türkei gesperrt!
Meine Meinung: Typisch für diese (türk.) Regierung.


02.05.2015 | 23:10
von Gerhard Baum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf diese Beschwerde habe ich noch keine Nachricht erhalten. [...]


08.06.2015 | 20:37
von Gerhard Baum noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Antrag auf Entschädigung wurde am 10. 03 2015 15:49 Abgewiesen:

Sehr geehrter Herr Baum,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Reklamation datiert vom 23.02.2015 und möchten uns für die Unannehmlichkeiten während Ihres Rückfluges von Mombasa über Istanbul nach München entschuldigen.

Gleichzeitig möchten wir uns für die verspätete Beantwortung aus personellen Engpässen, sowie saisonal bedingten Arbeitsaufkommen entschuldigen und danken für das entgegengebrachte Verständnis und Geduld.

Wir bedauern außerordentlich, dass durch die widrigen Wetterverhältnisse (tagelang anhaltender Schneefall/treiben) vor Ort in Istanbul/Türkei und infolgedessen im Zeitraum vom 18.02.2015 – 20.02.2015 mehrere Hunderte von Flügen unseres Unternehmen von und nach Istanbul gestrichen werden mussten, unter anderem den Flug TK1631 vom 18.02.2015 von Istanbul nach München. Viele Flüge mussten auf andere Flughäfen ausweichen, sowie Ihr Flug TK0675 umgeleitet wurde um in Izmir landen zu können.

Die Stationsleitungen vor Ort in Izmir und Istanbul haben alle betroffenen Fluggäste für die nächstmöglichen Flüge umgebucht und entsprechende Betreuungsleistungen angeboten.

Bitte seien Sie versichert, dass Turkish Airlines alles in unsere Macht stehende unternommen hat, um die negativen Auswirkungen für Tausende von Fluggästen so gering wie irgend möglich zu halten.

Gleichzeitig bitten wie Sie höflichst um Verständnis, dass trotz Einsatzes aller unserer Möglichkeiten und Ressourcen, das Ausmass der Umstände jedoch so groß war, dass bei Tausenden von Fluggästen die sich im In- und Ausland befanden, einfach keine Möglichkeit bestand, innerhalb kürzester Zeit weltweit wieder zu einem normalen und planmäßigen Betriebsablauf zurückkehren zu können und sich die Auswirkungen daher bedauerlicherweise bis zum Wochenende hinauszogen.

Desweiteren erlauben wir uns Sie in Kenntnis zu setzen, dass Turkish Airlines an den widrigen Wetterverhältnissen, sowie der damit verbundene zeitweisen Schließung des Atatürk International Airport in Istanbul kein Verschulden trifft und und wir daher für sonstige Schäden sowie die Übernahme von Folgekosten nicht nachkommen können.

Ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht in diesem Fall nicht, da es sich hierbei um “Höhere Gewalt” handelt, für den wir als Fluggesellschaft nicht verantwortlich sind.

Geltend gemachte Schadensersatzforderungen werden abgelehnt, da die Fluggast-rechtverordnung EU (Nr. 261/2004) Anwendung findet, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird.

Wir möchten Sie informieren, dass unsere Fluggesellschaft kein Luftfahrtunternehmen innerhalb der EU-Gemeinschaft ist bzw. den Hauptsitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft in Istanbul/Türkei unterhält.

Der Beförderungsvertrag zwischen Fluggast und unserem Unternehmen unterliegt nicht dem BGB. Mit dem Verkauf eines Flugscheines der Fluggesellschaft an den Passagier entsteht lediglich ein Beförderungsvertrag zwischen den Parteien, jedoch kein Reisevertrag.

Auch ist eine Entschädigungsübernahme von Folgekosten unsererseits nicht möglich ist, da eine Anspruchgrundlage für materiellen und immateriellen Schadensersatz (wie z. B. ausgefallener Arbeits-oder Urlaubstag, Verdienstausfall, entgangene Urlaubsfreuden oder Unannehm-lichkeiten, Reisepreisminderung, körperliche/seelische Strapazen, etc.) nicht besteht, da kein Reisevertrag nach BGB § 651a geschlossen wurde.

Aus Kulanzgründen und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erklären wir uns bereit, pauschal ein Betrag von 88. —EURO für die verspätete Übergabe Ihres Gepäcks zu zahlen.

Wir bedauern Ihnen keinen anderen Bescheid übermitteln zu können.

Saygilarimizla / Mit freundlichen Grüßen / Best Regards

Sevtap EMEN
Turkish Airlines Inc. Guerickestr. 25 1 Stock D-80805 München CALL CENTER 069-86 799849

Auf die Beschwerde wurde bis heute nicht geantwortet
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Baum


23.07.2015 | 08:35
von ReclaBoxler-4378195 | Regelverstoß melden
Keine Schneeräumung, verspätete Verkehrsmittel. Das kenne ich zu gut aus Deutschland und erlebe das leider fast alltäglich. Anscheinend ist das auch dort angekommen.

02.05.2017 | 18:04
von Gerhard Baum endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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