|
339 Views | 08.04.2015 | 16:43 Uhr
geschrieben von Andreas Dr. Vogt
Frau G., Leiterin im Rewe-Markt Drosselstr. 1 in 22305 Hamburg hat mich bezichtigt, den originalverpackten (verschlossenen) Käse, dessen MHD-Datum erst in 10 Tagen abläuft, absichtlich nicht gekühlt zu haben und verweigerte trotz Kassenbon den Umtausch/Erstattung von 1,99 €. Rewe garantiert nur bis zur Kasse für frische Ware, sobald man den Laden verlässt, kann sie gern vergammeln. Oder vergrault man gerne Kunden mit geringem Umsatz von 40,- €?
Meine Forderung an REWE Markt GmbH:
Erstattung von 1,99 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.