HUK-COBURG (Coburg)
Ablehnung stationärer Behandlung
Bestell-/Kundennummer: WG: Versicherungsschein-Nr 350/274251-R-KP3GP Ablehnung der Kos
Sehr geehrte Frau Parusel Ochlich,
Sehr geehrte Damen und Herren,
an heutigem Samstag erreicht mich eine Abrechnung, welche sich von der Abrechnung, vor 2 Tagen nicht unterscheidet.
In diesem neuen Schreiben, schreiben Sie mir das wenn das KKH mit einer Forderung an mich herantreten würde ich Ihnen das melden solle. Das habe ich schon mit zu letzter mail getan.
Welcher Nachteil soll mir den nicht entstehen, wenn Sie die Kostenübernahme ablehnen und das KKH dann gegen mich einen Mahnbescheid erlässt,
wenn dieses nicht an sein Geld kommt. Natürlich kann ich gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen, nur dann wird das Gericht sicherlich auch Ihnen ein paar Fragen stellen.
Zum Beispiel warum die Operation nicht in den Räumlichkeiten der Huk Coburg durchgeführt wurde, wenn diese der Meinung ist die selben medizinischen Kenntnisse zu haben wie der behandelnde Arzt, bzw. dessen Therapie, in diesem Falle eine erforderliche stationäre Behandlung in Frage stellt. wer hätte denn gehaftet, wenn entgegen ärztlichen Rat, bei einer ambulanten OP postoperativ in der Nacht Komplikationen aufgetreten wären, obwohl der Arzt von vornherein für eine stationäre Behandlung gestimmt hatte.
Da die Operation an einem Freitag durchgeführt wurde war es auch nicht möglich das mein Hausarzt Samstags oder Sonntags nach dem Rechten sieht und zum Beispiel einen Verbandswechsel durchführt. Somit wäre der 1. Verbandswechsel erst nach ca. 60 Stunden erfolgt. Aber laut Ursula Schmidt haben wir ja das beste Gesundheitssystem der Welt.
Mit freundlichen Grüßen Markus Wilms
Von: Markus Wilms [mailto: markus.wilmsnetcologne.de]
Gesendet: Donnerstag, 16. April 2015 17:11
An: 'infohuk-coburg.de'; 'Anästhesie- KLINIK am RING'
Betreff: Versicherungsschein-Nr 350/274251-R-KP3GP Ablehnung der Kostenübernahme für die stationäre Behandlung 13.03.2015 bis 15.03.2015
Markus Wilms
Mozartstraße 2
50674 Köln
Tel.: 01742010134
E-Mail: liebaugegmx.de
Sehr geehrte Frau Parusel Ochlich,
Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben vom 14.04.2015 an die Klinik am Ring lehnen Sie die Kostenübernahme für die stationäre Behandlung, komplett ab.
Als Begründung nennen Sie die Behandlung hätte auch ambulant durchgeführt werden können. Aus meiner Sicht als Patient sehe ich das anders.
Nach der Operation und auch noch am 1 Postoperativen Tag war es mir nicht möglich nach Hause zu gehen weil ich immer noch unsicher ging und
dieses auch mit Schmerzen verbunden war. Die Wunden waren am nächsten Tag noch feucht und auch schmerzhaft. weiterhin behinderte die eingelegte Redon-Drainage
mich daran ohne fremde Hilfe für Längere Zeit zu gehen, geschweige denn zur Hause alleine klar zu kommen. Da ich alleine zur Hause lebe war auch die Versorgung behindert bis unmöglich. Weiterhin war es auch aus Sicht der behandelnden Ärzte
angeraten eine stationäre Behandlung durchzuführen, (Siehe Bescheinigung vom 10.02.2014) da die Gefahr für Postoperative Komplikationen gegeben war, auch wenn diese nicht später auftraten und es bei den Schmerzen und der Unsicherheit beim Laufen mit Gefahr des Hinfallens geblieben ist. Inwieweit eine Gefahrenlage abzuklären ist obliegt immer noch dem behandelnden Arzt und nicht der Huk Coburg. Schließlich muss der Arzt dafür haften wenn etwas bei oder nach der Operation geschieht. Ich bitte Sie deshalb die Kosten für die Stationäre Behandlung unverzüglich an das Krankenhaus zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen Markus Wilms