Familienkasse Nordrhein-Westfalen West (Düsseldorf)
Im Februar Antrag auf Kinderzuschlag bis heute NICHTS!
Bestell-/Kundennummer: F42-KG-Nr.325FK034513
Ich muss mir hier jetzt einfach mal Luft machen. Kurz zum Fall, Im Januar Beschäftigungsaufnahme meines Mannes, ich arbeite seit vier Jahren, bezogen bis Januar 2015 Arbeitslosengeld II mit drei Kindern.
Wir freuten uns endlich nicht mehr drauf angewiesen zu sein, da wir nun einen Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen sollten. Alles ausgefüllt und die erforderliche Unterlagen bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West eingereicht. Drei Wochen später, ein Schreiben von der Familienkasse, was noch alles fehlt.
Unterlagen daraufhin eingereicht, so ging es bis jetzt immer weiter. Wohngeldstelle wird ungeduldig weil sie den Kinderzuschlags-Bescheid zur Bearbeitung brauchen. Nun ja mein Mann bekommt die Abrechnung für März 2015 erst am 21.04.2015, das ist leider in der Firma so. Dies der Familienkasse mitgeteilt. Mitarbeiter in der Serviceline sagte, ja er hat es notiert und leitet es weiter, so dass die Abrechnung erst zum 22.04.2015 eingereicht werden kann. Alles klar.
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Abrechnung war dann am 21.04.2015 in der Post, sofort gescannt und per E-Mail an die Familienkasse gesendet. Freitag letzter Woche kam ein Brief, dass der Kinderzuschlag ab Februar ganz versagt, also abgelehnt, wird weil die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden.
Sofort bei der Serviceline angerufen, hier sagte man mir ja sie hätte den Fehler gefunden es seien die Unterlagen für den Kinderzuschlag aus Versehen in der Akte für Kindergeld gelandet. Ja daraufhin meinte ich, dann ja dann ist ja alles geklärt. Dies verneinte die Mitarbeiterin, da die Versagung bereits schriftlich an mich verschickt wurde, ist sie rechtskräftig und ich muss nun einen Widerspruch einreichen.
Das kann doch alles nicht wahr sein. Wie lange soll das denn noch so gehen! Wir haben drei Kinder. Wir haben alle Unterlagen eingereicht, dies wurde mir per Telefon bestätigt, also bitte bin ich doch nicht Schuld wenn die Unterlagen falsch zu geordnet werden.
Beschwerde ist gelöst