Durch NORDSEE endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2049 Views | 06.05.2015 | 15:16 Uhr
geschrieben von Sue A.

NORDSEE GmbH (Bremerhaven)

Lebensmittelvergiftung mit schweren Folgen

Am 21.01.2015 war ich im Nordsee Restaurant in Hameln in der Bäckerstraße essen (frittiertes Fischfilet mit Pommes). In der darauffolgenden Nacht ging es los: Heftiges Erbrechen und Abführen und das die ganze Nacht. Ich konnte mich nicht mehr auf den Beinen halten. Irgendwann bin ich bewusstlos geworden und auf dem Weg nach unten war mein Waschtisch im Weg. Als ich zu mir kam, hatte ich mir mehrere Brüche in der linken Gesichtshälfte sowie eine Gehirnerschütterung zugezogen. Am nächsten Tag wurde ich operiert und die Brüche wurden mit einer Titanplatte versorgt. Seitdem besteht unverändert Taubheit in der linken Oberlippe, der linken Gesichtshälfte sowie der linken oberen Zahnreihe. Mein Auge macht mir ebenfalls Probleme, über Schmerzen wollen wir hier gar nicht reden. Am 28.04. wurde das Metall entfernt, neue OP, wieder wurde mir das Gesicht aufgeschnitten.

SCHLAGWORTE

Das alles ist wirklich ein Drama, aber die Reaktion seitens Nordsee ist eine Unverschämtheit. Ich habe mich dort gemeldet und geschildert, was passiert ist. Daraufhin bekam ich Post vom Versicherer und musste einen Fragebogen ausfüllen. Den habe ich mit allen ärztlichen Befunden inkl. OP-Bericht zurückgeschickt. Als Antwort kam:. das angeblich von ihnen geschilderte Sturzereignis. kann nicht bewiesen werden, dass die Lebensmittel aus dem Hause Nordsee verdorben waren. es kann nicht bewiesen werden, dass der Sturz mit der Lebensmittelvergiftung zusammenhängt.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Es ist eine Frechheit, zu schreiben, dass ich BEHAUPTE, ich sei gestürzt. Ich bin gestürzt und habe mir die Brüche im Gesicht tatsächlich zugezogen. Auch die Hinweise, dass ich es nicht beweisen könne lassen für mich nur einen Schluss zu: Dieser Laden kann verkaufen was er will, es wird niemals ein Kunde einwandfrei beweisen können, dass die Lebensmittel von Nordsee verdorben sind. Denn selbst wenn man eine Lebensmittelvergiftung beweist, wo steht, dass der Kunde nicht woanders noch was gegessen hat, was evtl. verdorben war.

Ich werde vermutlich den Rest meines Lebens mit den Folgen zu tun haben.

Die Tatsache, dass ich NIEMALS wieder ein Nordsee Restaurant betrete, wird das Unternehmen wohl kaum stören. Dieses Unternehmen schafft es ja noch nicht mal, sich wenigstens zu entschuldigen.

Hinweis an NORDSEE: Unterstehen Sie sich, diese Beschwerde zu kommentieren. Ihre Stellungnahmen die ich erhalten habe, reichen mir.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an NORDSEE GmbH: Schmerzensgeld


Firma hat geantwortet nach 23 Tage nach 23 Tage
29.05.2015 | 15:26
Firmen-Antwort von: NORDSEE GmbH
Abteilung: QM

Sehr geehrte Frau A.,

Ihre Nachricht haben wir erhalten. Wir können Ihren Unmut nicht so ganz nachvollziehen, denn dieser bezieht sich vollkommen zu Unrecht auf NORDSEE. Wir haben alles getan, was wir in solchen Fällen tun können: Wir haben umgehend nach Eingang Ihrer Reklamation alle Unterlagen an unseren Versicherer übergeben; unser Versicherer, der für die Regulierung solcher Vorfälle ausschließlich zuständig ist, wickelt Ihren Anspruch nach den hierfür geltenden gesetzlichen Grundlagen ab; das bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach beweisen müssen. Den Nachweis, dass unsere Produkte Ihre Beschwerden verursacht haben und damit NORDSEE für die Folgen verantwortlich ist, konnten Sie bislang nicht erbringen. Vielmehr hat unsere interne Recherche ergeben, dass die betreffenden Produkte vollkommen in Ordnung waren und - nach unseren Erkenntnissen und denen unserer Lieferanten - nicht ursächlich sein können. Entsprechend kann Ihnen auch keine Entschädigung gezahlt werden. Wir hoffen sehr, dass es Ihnen wieder gut geht und wünschen Ihnen alles Gute.

Ihr NORDSEE Service-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


07.05.2015 | 11:34
von Kathy M. | Regelverstoß melden
Wow, das ist echt hart! Diese respektlose "Antwort" von Nordsee ist wirklich unter der Gürtellinie. In den letzten Wochen ist das ja nicht die erste Beschwerde auf diesem Portal, in der es um die Folgen von scheinbar verdorbenen Lebensmitteln bei dieser Firma geht. Ich möchte nicht wissen, wie oft es da Beschwerden gibt, die sich nicht hier finden lassen. Und dann quasi direkt schon durch den Anwalt entscheiden lassen, dass es ja vermutlich eh nicht die Schuld von Nordsee war bzw. nicht bewiesen werden kann, halte ich für lächerlich.

Es tut mir sehr leid, dass Sie das erleben mussten. Trotz allem alles Gute.

15.05.2015 | 19:23
von Sue A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor hat sich niemand bei mir gemeldet. Ich warte noch auf eine Reaktion.


01.06.2015 | 15:33
von Sue A. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von Lösung kann keine Rede sein. Ich frage mich wie die Firma die Nahrungsmittel testen kann die ich erbrochen habe.


22.07.2015 | 10:19
von Ingo Kruse | Regelverstoß melden
Oh, hier tobt wieder der Mob?

Haben Sie aus Beweissicherungsgründen Ihren erbrochenen Mageninhalt untersuchen lassen?
Sie erheben hier, öffentlich, schwere Vorwürfe gegen ein Unternehmen, da sollten Sie schon mal etwas beweisen können. Sehen Sie es doch mal andersherum, jemand würde Ihnen gegenüber pauschal solche Vorwürfe machen. Sie würden keine andere Antwort geben, wie Sie hier bekommen haben, schon um ein mögliches Verfahren nicht zu Gefährden.
Ich kenne Ihr Erlebtes aus eigner Erfahrung, nach einem Essen Übelkeit bis zur Bewusstlosigkeit bekommen…. Flug verpasst etc. Nur haben andere, die am Selben Menü teilgenommen haben, diese Probleme nicht bekommen, es muss also eine andere Ursache gegeben haben… Ich wäre nie auf die Idee gekommen, ohne es beweisen zu können, gegen den Hersteller Vorwürfe dieser Art zu machen.

Gute Besserung

21.05.2016 | 09:52
von MEL RAVEN | Regelverstoß melden
Eine Erfahrung mit Fisch aber auch dem Salat aus der Nordsee kann möchte ich hier anbringen. Allerdings habe ich den Salt jetzt zuletzt wegwerfen müssen. Der war unappetitlich und roch und daher nicht mehr frisch. Am Rand klebte der Mozzarella fest an der Verpackung und war gelb angelaufen. Den Salat, den ich kaufen wollte in der Nordsee, habe ich nicht erhalten. Schade. Ich habe das Unternehmen per Mail angeschrieben und um Erstattung des Betrags gebeten oder einen Gutschein, insbesondere, weil es wiederholt zu dem Verkaufen von Lebensmitteln gekommen ist, die nicht mehr frisch waren. Die Antwort kam per Mail zurück, war freundlich und bot an, ein Gespräch mit dem Filialleiter zu führen. Das habe ich aber schon mal gemacht und hat zu nichts geführt - im Gegenteil. Auf die Erstattung ist die Repräsentantin der Nordsee nicht eingegangen. Schade. Meine Antwort. Dann gehe ich eben nicht mehr in die Nordsee. Wir als Verbraucher haben es in der Hand. Ist etwas eben nicht gut oder nicht akzeptabel, dann gehen wir eben woanders hin! Ich finde das System gut, dass Bewertungen an Restaurants und Imbisse an der Türe stehen in Form von Labels. Diese werden verliehen und öffentlich überwacht und geprüft. Das System kenne ich aus GB und USA und ggf. gibt es das System auch woanders. Leider hier (noch) nicht.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!