DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG (Oberursel)
Es nervt nur noch.
Ich hatte im August 2014 einen Autounfall. Leider selbst verschuldet. Zu dieser Zeit war ich bei der DEVK versichert und war in der SF 5. Da ich den Rabattschutz im Tarif hatte, wurde ich das darauffolgende Jahr nicht hochgestuft. Leider ging mein Auto im Januar 2015 wegen einem Motorschaden kaputt. Nun musste ein neuer Wagen her und beim Kauf eines Wagens wird man dann ja auch prompt gefragt, ob man die Vers. wechseln möchte. Er sagte mir das dort alles drin wäre und günstiger sei. Als die Unterlagen kamen, sah ich das dort nicht alles drin war und habe somit dem Vertrag widerrufen. Auf einer Internetplattform verglich ich sämtliche Autoversicherungen und stiess auf die Da Direkt. ein folgenschwerer Fehler.
Ich schloss dort eine Vollkasko mit allem ab, was ging und war bei einem Betrag von 43 Euro. Nach 2 Wochen kam ein Nachtrag wg der bestätigten SF-Klasse. Die DEVK hat nur eine 1/2 Sf-Klasse bestätigt wg dem Unfall im August. Akzeptiere ich. also bezahle ich für Vollkasko, Marderbiss, Rabattschutz usw statt 43 Euro dann 69 Euro WG der 1/2 SF-Klasse. Dann haben sie mir 93 Euro abgebucht und ich forderte telefonisch die Aufrechnung dafür, die ich bis heute nicht habe. Und jetzt kommt der eigentliche Punkt.jetzt, nach 2 Monaten, kommen sie an und sagen, dass ich kein Anrecht auf den Rabattschutz habe da ich den Anforderungen dafür nicht genüge. Ich habe mich bei 2 Anwälten informiert das ich darauf ein Recht habe den RS zu bekommen das sie mir mit dem Nachtrag mit der 1/2 SF-Klasse den Versichrungsumfang bereits bestätigt haben EO auch der RS drin enthalten war. Das interessiert die Herrschaften aber nicht.
Daraufhin habe ich mir die Vertragsunterlagen rausgesucht und nun eine Kündigung geschrieben in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht bei Änderung der Tarifoptionen. ich zitiere aus deren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung (09. April 2015) über die Änderung der Tarifstruktur bzw Bedingungsanpassung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung/Änderung. Durch mein Schreiben vom 28. April liege ich ja noch voll in der Kündigungsfrist.
Ich lass mich nicht veräppeln!
Beschwerde ist noch nicht gelöst