1927 Views | 06.06.2008 | 11:30 Uhr
geschrieben von Wigbert Juchems

Barmer Ersatzkasse (Aachen)

Praxisgebühr trotz Befreiung

Heute erhielt ich von meiner Krankenkasse Barmer aus Aachen die Mitteilung, daß ab 1.7.2008 die Befreiung von der Praxisgebühr nicht mehr möglich ist.

Wir haben uns seinerzeit breit schlagen lassen und uns auf einen Hausarzt und eine Hausapotheke festgelegt. Trotz enormer Zuschläge in der Gesundheitspolitik und + Zuzahlung bei den Medikamenten ist das wiederum eine unverschämte Verteuerung. Die Barmer argumentiert, daß dies auf Grund des Bundessozialgerichts Kassel erwirkt worden wäre (wird wohl eine andere Krankenkasse wettbewerbliche Vorteile reklamiert haben).

Ist diese Barmer noch zu empfehlen?

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Meine Forderung an Barmer Ersatzkasse: Streichung der Praxisgebühr


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.06.2008 | 08:30
von ReclaBoxler-4618416 | Regelverstoß melden
Wer eine Befreiung der Praxisgebühr bekommen hat für das jahr ....
darf und kann diese auch nutzen.

Würde an ihrer stelle die satzung der Krankenversicherung genauer durch lesen,ob in ihrem fall dies überhaupt möglich ist mitten im jahr die Befreiung zu streichen.

Außer sag es hier es hat sich bei ihnen etwas geändert,sei dies Einkommen od. der gleichen.

es gibt gesetzliche Reglungen ( auch )die zu einer Befreiung von gebüren egal in welcher Richtung dies oder jene.

13.09.2011 | 12:59
von Fabian .. | Regelverstoß melden
Es ist generell eine Unverschämtheit, den vollen Betrag für ein laufendes Quartal zu kassieren, wenn dieses allerdings nur noch 17 Tage lang aktuell ist.
Des weiteren finde ich die Differenzierung zwischen Haus- und Fachärzten ebenfalls sehr ungünstig.



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