Felix Car-Clean GmbH (Stuttgart)
Golf durch Waschstrasse stark beschädigt
Am Samstag, den 23. Mai gegen 12.00 Uhr fuhr ich mit meinem Golf 7, Erstzulassung Januar 2015, zur Fahrzeugwäsche in die Langwiesenweg 20 / Ecke Ulmer Straße zur Felix Car Clean GmbH.
Als etwa 2/3 des Waschvorganges abgeschlossen war, hörte ich eine Art Poltern aus dem Bereich Fahrzeugdach, gefolgt von etwas Schwarzem was die Frontscheibe runter kullerte. Das Gebläse der Waschstrasse blies dann kurz darauf dieses "schwarze Etwas" vom Fahrzeug runter.
Nach dem Waschvorgang (der nur noch einige Sekunden dauerte) fuhr ich nach hinten (Eingang) und informierte den Mitarbeiter. Der stoppte die Waschstrasse und kam nach kurzer Zeit mit meiner Antenne in der Hand zurück.
Hinweis: Diese Antenne ist eine festeingebaute, serienmäßige Antenne für Radio, Navi, etc. (Haifischflosse) und kann nicht einfach so abgenommen werden.
Der Mitarbeiter holte einen Kollegen der mein Fahrzeug und die Antenne musterte und dann äußerst unfreundlich meinte: "Das geht uns nichts an. Ist nicht unser Verschulden. Die anderen Fahrzeuge haben ja auch alle noch ihre Antennen drauf."
Ich rief danach die Polizei, die nahm aber nur die Personalien auf, da es sich hier um Privatrecht handele und nicht um eine Straftat.
Heute hatte ich den Vorgang beim VW-Händler prüfen lassen, um festzustellen ob es evtl. ein Problem mit dem Fahrzeug oder Antenne gab. Dort wurde kein Fehler festgestellt und jede Art von Haftung abgelehnt. Weiter riet man mir mich wegen Regresses an den Waschstrassenbetreiber zu wenden.
Muss ich ich wirklich erst einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, oder wird sich der Betreiber einsichtig zeigen?
Durch das Herausreissen der Antenne wurde das Dach im hinteren Bereich beschädigt und wellig.
Schadenshöhe laut VW-Händler: Mindestens EUR 1.000,-
Kein Spaß mehr!
aus eigener, leidvoller Erfahrung (an meinem Pkw wurde der komplette
Heckwischermotor aus der Heckklappe herausgerissen - Schaden über 1000 Euro) kann ich Ihnen die Vorgehensweise sagen:
1) Sie müssen vor allem den Kaufbeleg für die Wagenwäsche aufheben,
ohne diese läuft gar nichts.
2) Teilen Sie dem Inhaber / Verantwortlichen der Waschstraße
Ihre Forderung mit (die Mitarbeiter der Waschstraße machen erstmal
gar nichts).
3) Der Inhaber / Verantwortliche muß den Schaden seiner Betriebshaft-
pflichtvesicherung melden, die dann den Schaden über ihren
Gutachter aufnehmen muß.
Rechnen Sie am besten mit 4 Wochen Wartezeit für
a) Waschstraße informiert die Versicherung, bei der der Vorgang
"über 3 Schreibtische geht".
b) Gutachter kommt und braucht genau 7 Minuten, sich den Schaden
anzusehen und erteilt dann Reparaturfreigabe.
Genauso ist es mir ergangen.
Stellt sich der Inhaber / Betreiber der Waschanlage stur, bleibt
Ihnen nur der Rechtsweg.
In diesem Fall müssen Sie Beweissicherung betreiben und ggfs. Zeugen
benennen.
Viel Erfolg.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst