Durch PARSHIP gelöste Beschwerde. | 732 Views | 01.06.2015 | 10:27 Uhr
geschrieben von Lukas Förster

PARSHIP GmbH (Hamburg)

Aus 4-wöchigem Probeabo für 20 Euro wird Jahres Premium Abo

SCHLAGWORTE

Ich habe ein 4 wöchiges Probe Abo für 20 Euro ausprobieren wollen mit keinerlei Verpflichtungen im Anhang und automatischem Ausscheiden. Daraus wurde ein Premium Abo für ein Jahr. Die 20 Euro wurden nie abgebucht sondern gleich mal 238 € glaub ich Jahresbeitrag und wieder zurückgebucht und wieder abgebucht und wieder zurück. Weder auf E Mails noch postalisches Anschreiben wurde reagiert. Das einzige was kam war mittlerweile 3 Schreiben vom Inkasso Unternehmen Abilita mit der Forderung der Zahlung. Aber nicht mit mir. Darauf können Sie lange warten. Da rät jeder Anwalt von ab das zu zahlen. Parship hat versteckte Klauseln, die man nirgendwo einsehen kann das sich der Vertag automatisch verlängert, Egal was du machst. Mittlerweile gibt es sogar ein Urteil vom AG Minden, das eine Klausel über automatische Verlängerung unwirksam ist, wenn diese in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals gezielt versteckt wurde. Das AG Minden ist der Ansicht, dass der Kunde die streitgegenstänliche Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen konnte da sie sich unterhalb der Fussnote-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons zurück platziert worden ist.An dieser Stelle muss kein Kunde mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend im Sinne der § 305c BGB zu sehen ist. Das Urteil ist bei openjur.de abgedruckt. Amtsgericht Minden Urteil Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin, also Parship, trägt die Kosten.So nun wollen wir doch mal sehen.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.06.2015 | 18:10
Firmen-Antwort von: PARSHIP GmbH
Abteilung: Corporate Communications

Sehr geehrter Herr Förster,

Ihre Mitteilung haben wir gelesen und möchten uns gerne dazu äußern.

Bei der Bestellung Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Wahl zwischen einer Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten. Eine Mitgliedschaft mit nur einem Monat Laufzeit bieten wir regulär nicht an, sie kann auf unserer Seite auch nicht abgeschlossen werden. Die Abbuchung haben wir genauso so vorgenommen, wie Sie es bei Ihrer Bestellung gewählt haben.

Über die von Ihnen gewählte Laufzeit und die damit verbundenen Kosten informieren wir Sie während der gesamten Bestellung:

  • In der Übersicht auf der ersten Bestellseite sehen Sie die möglichen Laufzeiten (6, 12 und 24 Monate) mit den monatlichen Mitgliedsbeiträgen. Hier wählen Sie per Klick die von Ihnen gewünschte Variante.
  • Auf der zweiten Seite der Bestellung sehen Sie direkt über der Abfrage Ihrer Zahldaten noch einmal den Hinweis, welche Laufzeit zu welchem Preis Sie gewählt haben.
  • Unter der Eingabe Ihrer Zahldaten konnten Sie wählen, ob Sie Ihren Mitgliedsbeitrag einmalig oder in Teilzahlungen leisten möchten.

Zusätzlich weisen wir Sie in unserer Bestellbestätigung noch einmal ausdrücklich auf die von Ihnen gewählte Laufzeit, die Verlängerung und auch auf die Gesamtsumme des Mitgliedsbeitrags hin.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Das Gericht hat die Verlängerungsklausel im dortigen Fall nur deshalb als überraschende Klausel gewertet, weil der Vertragspartner dort aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Bestellformulars nicht mit dieser Klausel rechnen musste. Das trifft auf unsere Klausel jedoch nicht zu.

Sicherheitshalber weisen wir während der Bestellung nämlich an drei Stellen deutlich auf die Verlängerung hin:

  • innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 5.3.,
  • während des Bestellvorganges auf der Webseite in den produktbezogenen Vertragsinhalten,
  • und schließlich in der Bestätigungs-E-Mail, die wir mit dem Vertragsabschluss verschicken.

Beste Grüße

Ihr PARSHIP-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.06.2015 | 12:27
von Lukas Förster gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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