heidpark.de (Lüneburg)
Karten zu spät verschickt, daher Geburtstagsgeschenk gepatzt!
Bestell-/Kundennummer: 554498
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche mich kurz zu fassen. Über die Internetseite von HEIDPARK ( www.heidpark.de bzw. www.musicals.com) orderte ich 2 Tickets für eine Vorstellung von "Starlight Express" nach telefonischem Rückruf eines Mitarbeiters. Mir wurde zugesichert, dass die Karten direkt nach vollständigem Zahlungseingang verschickt würden. Bestellung am Freitag, Bankeinzug am darauffolgenden Montag.
Die Vorstellung wurde über 2 Wochen im Voraus telefonisch gebucht, damit eine rechtzeitige Zustellung reibungslos klappt. Leider erreichten mich die georderten Karten nach über 1 1/2 Wochen immernoch nicht. In einer mail am Mittwoch (die Vorstellung sollte Sonntag sein) forderte ich freundlich zum Versand der Karten auf (ich musste Donnerstag am späten Abend von Bayern nach Bochum anreisen und fahre daher natülich nicht erst am Tag der Aufführung), bot alternativ noch eine zweite Zustelladresse in NRW bei meiner Lebensgefährtin an, an der ich die Karten noch bis einschließlich Samstag annehmen könnte.
Ich erhielt sogleich eine Lesebestätigung am Mittwochmorgen jedoch keinerlei Antwort. Die Karten kamen natürlich nicht an, und ich fuhr mit der gebuchten Bahn am späten Donnerstag abend nach NRW.
Auch dort kamen die Karten an keinem Tag an, sodass wir die Vorstellung am Sonntag nicht besuchen konnten. Im hohem Maße verärgert zog ich die einmalige Einzugsermächtigung zurück.
In der darauffolgenden Woche fand ich dann die leider viel zu spät (das Schreiben wurde Donnerstag also nach Erhalt meiner E-Mail erstellt und frühestens Freitag zugestellt) und falsch zugestellten Karten im Briefkasten, eine Zahlungsaufforderung inkl. Gebühren folgte sogleich.
Die Rechnung ist vorsorglich bezahlt um die Kosten nicht noch weiter steigen zu lassen.
Aufgrund Ihrer Zusage, mir die Karten nach vollständigen Zahlungseingang loszuschicken und untermauert durch Ihre eigenen AGB's, zusätzlich durch die Ignorierung meiner E-Mail trotz gegebener Lesebestätigung fordere ich hiermit den vollständigen Beitrag inkl. der Gebühren zurück.
Auszug Ihrer AGB's:
- Versand und Abholung
- (1) Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen dem Kunden NACH VOLLSTÄNDIGEM ZAHLUNGSEINGANG auf dessen Gefahr mit der Post…zugesandt…