5532 Views | 02.06.2015 | 19:59 Uhr
geschrieben von Linchen Hupe

Parwise.de (Berlin)

Machenschaften und Drohungen der Frontline Digital GmbH

Bestell-/Kundennummer: Angebl. AZ 341407346

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie sicher schon bekannt wurde hat die Firma Parwise.de mit Zuhilfenahme der Fronline Digital GmbH ein Internetportal erstellt, welches für eine 2 Wöchige Nutzung für 1 € wirbt.

Hörte sich ganz gut an, nur leider konnte man zwar die Profile lesen aber eine erwünschte Kommunikation kam nicht zustande.

Nach 12 Tagen wollte ich dieses Portal verlassen, konnte jedoch mein Profil dort nicht kündigen (der Kündigungsbuttan verlief ins Leere).

E-Mail Adressen waren nicht ersichtlich, und auch der Betrieber dieser Internetseite war nur sehr schwer erkenntlich.

Nach einem 2ten Versuch der Frontline Digital GmbH und etlichen Drohschreiben im Briefkasten wollte ich denen das Handwerk legen und habe Beschwerde beim Amtsgericht Osnabrück eingelegt.

Es kam keine Antwort, was mich noch immer sehr wundert. Sind Deutsche Gerichte nicht in der Lage, solch dubiosen Firmen das Handwerk zu legen?

Den Briefwechsel nebst Drohungen und nun auch die ANKÜNDIGUNG eines Mahnbescheides hebe ich auf zur Vorlage bei den zuständigen Behörden!

Ist schon komisch, passiert ist das ganze im Januar 2015 und jetzt im Juni drohen Sie mir mit Ankündigung eines Mahnbescheides. Zwischendurch beriefen Sie sich darauf, dass Sie Partner der SCHUFA sind.

Alles etwas sehr seltsam! Werde nächste Woche mit meinem RA sprechen. Mal sehen was ER dazu sagt.

Ich würde die Firmen gerne verklagen wollen!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Parwise.de: Ende der Drohungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (18)


10.06.2015 | 20:51
von Linchen Hupe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch hat sich nichts getan. Ich überlege, die Firma polizeilich anzuzeigen. So mit Drohen etc. das geht garnicht!


17.06.2015 | 19:18
von Jakob Creutzfeld | Regelverstoß melden
Ich würde mich einer Klage anschließen und mich auch finanziell beteiligen. Wäre schön, wenn sich noch mehr melden und auf Schadensersatz klagen. Kontaktaufnahme?

17.06.2015 | 19:33
von Jakob Creutzfeld | Regelverstoß melden
Bei mir ist das so: Die 14 - tägige Mitgliedschaft für 1 € läuft noch bis kommenden Samstag. Ich habe im Menü meine Mitgliedschaft gekündigt (laut deren AGB einen Tag nach verstreichen der Frist), so dass sie sagen, der Vertrag hätte sich verlängert.
Ich sehe das so: der ursprüngliche Vertrag läuft noch. Der neue hat noch nichtmal begonnen. Bei Internetgeschäften gibt es aber IMMER eine 14-tägige Widerrufsfrist.
Außerdem ist in den PARWISE - AGB zu unter Nr. 7 zulesen:
"Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frontline Digital GmbH, Friedrichstraße 88, 10117 Berlin (Mitte), poststelle spider monkey parwise.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Frontline Digital GmbH, Friedrichstraße 88, 10117 Berlin (Mitte), poststelle spider monkey parwise.de:
Hiermit widerrufe (n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher (s)
Anschrift des/der Verbraucher (s)
Unterschrift des/der Verbraucher (s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
-------------------------------------
(*) Unzutreffendes streichen.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Ich habe das Formular ausgefüllt und per E-Mail mit Cc an sämtliche Verbraucherzentralen geschickt. Jetzt bin ich mal gespannt, was passiert.

18.06.2015 | 23:15
von Jakob Creutzfeld | Regelverstoß melden
Reaktion von Parwise:

Anspruchsvoll suchen. Niveauvoll finden.

Ihre Premium-Mitgliedschaft
Sehr geehrtes PARWISE-Mitglied,
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist unsere Forderung rechtmäßig und wird von uns weiter aufrecht erhalten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich juristisch beraten zu lassen. Sobald uns ein entsprechendes Schreiben Ihres Rechtsanwaltes vorliegt, werden wir die Angelegenheit an unseren Firmenanwalt weiterleiten.

Viele Grüße

Ihr PARWISE-Team

Copyright ©2012 PARWISE. All rights reserved. | Impressum | AGB | Datenschutz
Antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail, sondern nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten, damit wir Ihre Anfrage schneller zuordnen können.

25.06.2015 | 17:53
von Jakob Creutzfeld | Regelverstoß melden
Fortsetzung: Ich bin raus!

ich hatte Erfolg, Parwise hat meine Mitgliedschaft "aus Kulanzgründen" gekündigt.

Das ging so:
Die 1 € - mitgliedschaft habe ich nach 8 oder 9 tagen gekündigt, also laut AGBs zu spät, und das auch nur per E-Mail. Einen Tag vor Ablauf habe ich noch eine Kündigung per einfachen Brief nachgeschickt.
Die Kündigungsbestätigung kam prompt, allerdings zum Termin 6 Monate nach Ablauf der 14 - tägigen Mitgliedschaft.
Auf meine Reklamation hin wurde mir wiederholt mitgeteilt, dass ich gegen Form und Fristen laut AGBs verstoßen habe.
Daraufhin habe ich in den AGBs das Widerrufsformular gefunden, ausgefüllt und per E-Mail an die support - Adresse geschickt, mit Kopie an sämtliche Verbraucherschutzbehörden sämtlicher Bundesländer, sowie die Staatsanwaltschaft Verden, wo ja anscheinend eine Ermittlung wegen Betrugs läuft.
Wieder war die Reaktion, dass die Fortführung meiner Mitgliedschaft laut AGBs rechtens sei.
Zudem habe ich die Datenschutzerklärung durchgelesen und die Einwilligung zur Nutzung meiner Daten sofort und vollständig widerrufen (Nr. 5 der Dateschutzerklärung) - auch das per E-Mail.
Nachdem ich wieder (nach Ablauf meiner 14-tägigen Mitgliedschaft) Partnervorschläge erhielt, wiederholte ich den Widerruf des Vertrages unter Verweis auf die AGBs, und schickte die Beschwerde, dass meine Daten weiter verwendet wurden bzw den Widerruf, auch an die Datenschutzbeauftragten des Bundes, von Bayern (dort bin ich zu Hause) und von Berlin (die sind laut Antwort des Datenschutzbeauftragten des Bundes zuständig) und widerum an die Staatsanwaltschaft Verden.
Einen Tag später kam die Bestätigung, dass mein Vertrag aus "Kulanzgründen" beendet wurde.

25.06.2015 | 18:04
von Linchen Hupe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die haben sicher Angst vor den Konsequenzen.
Solch Firmen sollten ein Gewerbeuntersagungsverfahren angehängt bekommen!


27.06.2015 | 16:59
von Doris Ganghofer | Regelverstoß melden
Hallo.
ich bin auch auf diese 1 € abzocke rein gefallen! Egal, ob per einschreiben mit rückschein, noch per email.es kommt keine reaktion! die haben mir nun schon 3 x geld vom konto abgebucht und ich habs immer wieder zurück geholt! sie drohen mir mit inkasso und schufa! Würde mich einer klage gern anschließen! was die machen ist eine reine abzocke! habe dieses auch schon der akte 2015 von ulrich meier von sat1 gemailt, leider noch keine antwort! bin am überlegen, diese fake firma anzuzeigen bei der polizei. wer kann mir mit infos helfen?
lg
Doris Ganghofer

28.06.2015 | 17:02
von Stephan Dörner | Regelverstoß melden
Hinter der Firma Frotnline Digital steht nach Recherchen der "Welt" das Kölner Unternehmen Internetone AG - Chef des Aufsichtsrat ist Staranwalt Ralf Höcker: www.welt.de/wirtschaft/article143184617/Wie-Sex-und-Flirtportale-ihre-Nutzer-abzocken.html

29.06.2015 | 12:18
von Doris Ganghofer | Regelverstoß melden
Danke schön für die Info. Stephan Dörner

30.06.2015 | 16:14
von Linchen Hupe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die haben sicher Angst vor den Konsequenzen.
Solch Firmen sollten ein Gewerbeuntersagungsverfahren angehängt bekommen!


01.07.2015 | 00:22
von Marleen G. | Regelverstoß melden
Hallo, ich bin ebenfalls auf dieses 1-Euro Schnupper-Abo hereingefallen. Dieses habe ich zwar rechtzeitig (gleich nach noch am Tag der Anmeldung) schriftlich per Post gekündigt, und auch nochmals Widerrufen jedoch erhielt ich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eine Bestätigung der Kündigung meiner "Premium-"Mitgliedschaft (welche ich nicht gebucht habe) zum Ende des Folgejahres. Seit dem 08.01.14 schlage ich mich nun mit denen herum. Ich möchte dazu sagen, dass ich das Portal nichtmal genutzt habe und bereits 3 Tage nach der Anmeldung um die Löschung meiner Daten bat.

Abbuchungen von meinem Konto selbstverständlich gesperrt, seitdem viele Mahnungen und Drohungen und inzwischen die Androhung des Mahnbescheids der ebenso dubiosen mediafinanz GmbH erhalten. Ebenso Telefonterror, doch zum Glück kann man heutzutage Telefonnummern sperren. Was diese beiden Unternehmen sich leisten ist eine bodenlose Frechheit.

Inzwischen werde ich mit mehreren Aktenzeichen und mehreren offenen Posten von 370-480 Euro bedroht, obwohl ich lediglich das SchnupperAbo fur 1 Euro gebucht habe, das Portal nicht genutzt habe und alle Schlupflöcher der AGBs beachtet und rechtzeitig gekündigt bzw widerrufen habe nd mich weigerte die Jahresgebühr von 74.90 euro zu zahlen.

Ich hätte große Lust mich einer Sammelklage anzuschließen.

01.07.2015 | 01:15
von Doris Ganghofer | Regelverstoß melden
Hallo Marleen G.
Dann gehts Ihnen ja wie mir grad! Habe per Einschreiben mit Rückschein vorsichtshalber gekündigt, aber auch nie Premium abgeschlossen! Ich überlege, zur Polizei zu gehen und die Anzuzeigen wegen Betrugs!
Habe auch den Ullrich Meyer von Sat1, Akte 2015 um Hilfe gebeten, aber noch keine Antwort bekommen! Sollte sich das Akte Team bei mir melden, kann ich dann auch Ihre Version weiterleiten, das die sich mit Ihnen in verbindung setzen?
Und ne Sammel Klage, da wäre ich auch dabei! Obwohl ich denke, eine Anzeige bei der Polizei wäre auch nicht schlecht.
Erstmal liebe Grüße

Doris Ganghofer

09.07.2015 | 11:22
von Ingo Kruse | Regelverstoß melden
Sammelklagen gibt es in DE nicht! auch wenn gerne über diese Aussage verwendet wird. Müsstet ihr schon in der USA klagen.
In DE kann, wen das Gericht es für angemessen erachtet, diverse Einzelklagen zusammengelegt werden, o. ä.

lasst Euch Anwaltlich beraten.

Aber, vor allem locker bleiben und sich von der Fa. nicht unter Druck setzen lassen. Inkasso etc. alles bla, bla. Wenn Ihr Euch Vertragsgerecht verhalten habt, die gerichtliche Mahnung abwarten und widersprechen. Dann muss die Fa. Klage erheben. Wenn Ihr Vertragsgerecht gekündigt habt, sollten Euch keine Nachteile vor Gericht entstehen.
Aber ich glaube nicht, das die Fa. Klage erheben wird.

21.07.2015 | 17:32
von Linchen Hupe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Strafantrag wurde gestellt, nun liegt es in den Händen der Kripo!


22.07.2015 | 00:41
von Doris Ganghofer | Regelverstoß melden
Hallöle Linchen Hupe
das finde ich großartig!
ich habe bis jetzt insgesamt 13! letzte Inkasso Mahnungen bekommen! Mein Profil hatte ich am anfang noch alles an Info rausgenommen, da steht nix mehr drin, aber bekomme Emails, das mein Profil sehr gut besucht sei und viele es Interessant finden würden! Solch einen großen Mist hab ich noch nie erlebt!
Falls Sie Hilfe oder Belege ect brauchen, können Sie sich gern an mich wenden!
lieben Gruß
Doris Ganghofer

31.07.2015 | 12:40
von Anna-Joel Wollin | Regelverstoß melden
Hallo Linchen Hupe, seit 4.6. bin ich auch Opfer mit Inkasso-Mails etc. aber keine Reaktion auf meine fristgerechte Kündigung des 14-tägigen Schnupper Angebotes, worauf nicht nur ich hereingefallen bin.
Ich war sogar im vermeintlichen Sitz in Berlin und habe persönlich meine Beschwerde abgegeben, man durfte mir jedoch keine Auskunft darüber geben, wo die Herrschaften von der Partner Avenue bzw Frontline GmbH sitzen.
In welcher Stadt ermittelt die Kripo gegen diesen dubiosen Verein? Ich möchte mich auch an diese Stelle wenden, um mich zusätzlich abzusichern.
Bis gestern glaubte ich, dass ich Ruhe habe. Stattdessen die "Letzte" Mahnung, bevor man dann gerichtlich gegen mich vorgehen werde.

LG

12.08.2015 | 12:48
von Anna-Joel Wollin | Regelverstoß melden
Nun nach 4 Wochen der 2. Inkasso Mahnung und der i. o. txt gechriebenen Androhung eines gerichtlichen Verfahrens wurden mir erneut 89, 90 abgebucht, obwohl ich ja wie schon beschrieben nur das 14-tägige Schnupperangebot wollte und fristgemäß sowie vorschriftsmäßig gekündigt hatte!

Ich finde das eine RIESENGROßE BODENLOSE FRECHHEIT und finde, dass solche dubiose Firmen hinter Gitter gehören statt alleinerziehende Mütter und Hartz IV Empfängerinnen so mies abzuzocken!

21.08.2015 | 14:02
von Jürgen Häning | Regelverstoß melden
Auch ich wär bei einer sammelklage dabei



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