Durch Viessmann Werke endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1416 Views | 10.06.2015 | 16:28 Uhr
geschrieben von Dirk Fey

Viessmann Werke GmbH & Co. KG (Allendorf (Eder))

Vitoladens 300 C Bj. 2009

Kurz nach Ablauf der Garantie wurden aufgrund einer Störmeldung div. Teile ausgebaut:

SCHLAGWORTE

Mischeinrichtung, Flammrohr, Zündgerät, Zündelektrodenbox.

Auch hier nur der Hinweis: Garantie ist abgelaufen (gerade mal ein paar Monate drüber).

Der Installateur hat Techniker von Viessmann zu Hilfe geholt. Dieser stellte Versäumnisse fest: Ölabscheider zu hoch eingebaut, nicht richtig gereinigt, Rücklruf Viessmann nicht beachtet.

Kosten Technikereinsatz wurden anscheinend über Kulanz von Viessmann geregelt. Hierzu aber keine Info von Viessmann. Es wird nur an den Installateur verwiesen.

Es wird keine Info gegeben, ob der Installateur Schuld an der Störung und dem Austausch der Teile ist. Auch zum Rückruf erhält man keine Info.

Installateur fordert die Bezahlung seiner Rechnung. Hier fühle ich mich allein gelassen durch die Fa. Viessmann. Dies könnte man auch kundenfreundlicher lösen. So muss ich dies nun über Rechtsanwalt (und wahrscheinlich gerichtlich) klären lassen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Viessmann Werke GmbH & Co. KG: Klärung, ob der Installateur Schuld an den Problemen ist und klare Kommunikation mit dem Verbraucher. Falls nicht: : annehmbare Kulanzregelung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.06.2015 | 16:28
Firmen-Antwort von: Viessmann Werke GmbH & Co. KG
Abteilung: Social-Media

Hallo Herr Fey,

hierzu hatten wir doch schon ausgiebig korrespondiert.

Ausfälle und Schäden an der Heizungsanlage, welche durch nicht sachgemäße Installation oder Umgang entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

Eine Kulanz ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht möglich.

Zu Kulanzabwicklungen mit Ihrem Heizungsfachbetrieb dürfen wir Ihnen gegenüber keine Aussage treffen.

Alle notwendigen Informationen zur Anlage und Installation der Anlage sind an unseren Auftraggeber, Ihren Heizungsfachbetrieb gegangen.

Detailinformationen dürfen wir an Sie, nur mit Zustimmung unseres Auftraggebers aushändigen.

Wenn Sie eine konkrete Aussage zur Installation Ihrer Heizungsanlage benötigen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen Gutachter einzuschalten.

Wir als Hersteller können in diesem Fall nicht als Gutachter auftreten.

Gerne sind wir dazu bereit, zwischen Ihnen und Ihrem Fachbetrieb zu vermitteln.

Beste Grüße °be

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


11.06.2015 | 08:28
von Dirk Fey noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Techiker von Viessmann hat uns mitgeteilt, dass die Probleme durch die unsachgemäße Reinigung usw. entstanden sind - mehr erhält man nicht.
Lösung: Viessmann holt sich vom Installateur die Freigabe, Infos an uns zu geben - sonst Kündigung Vertragsverhältnis mit dem Installateur (hier sitzt m. E. Viessmann am längeren Hebel - wenn man das will). Was nutzt Viessmann ein Installateur, der diese Anlagen widerwillig verkauft und keine Ahnung davon hat. Hier müßte auch Viessmann ein Interesse an der Aufklärung haben.


11.06.2015 | 11:19
von Viessmann

Hallo Herr Fey,

es handelt sich in diesem Fall um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrem Heizungsfachbetrieb.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Fall nicht tätig werden können.
Wie bereits geschrieben sind wir gerne bereit, zwischen Ihnen und Ihrem Fachbetrieb zu vermitteln.

Ohne Frage ist es von Ihrem Standpunkt aus gesehen eine nicht zufriedenstellende Situation. Wir können jedoch nicht einfach unsere Geschäftsbeziehungen zu einem unserer Kunden kündigen.
Auch das Androhen einer Kündigung der Geschäftsbeziehungen ist in diesem Zusammenhang sicher nicht zweckdienlich.
Dass der angesprochene Fachbetrieb in der Regel keine Wärmepumpen installiert und ihm somit ggf. Erfahrung fehlt, war Ihnen nach meinem Kenntnisstand von vornherein bewusst.
Es gilt nun eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich empfehle Ihnen, dass Sie nochmals das Gespräch mit Ihrem Fachbetrieb suchen, um eine gemeinsame Lösung auszuarbeiten.
Gerne sind wir bereit, Sie und Ihren Fachbetrieb bei der Ausarbeitung einer Lösung zu unterstützen.

Eine Freigabe für das Einholen von Daten, müssen Sie bei Ihrem Fachbetrieb anfordern.
Sobald wir eine solche Freigabe in schriftlicher Form vorliegen haben, werden wir Ihnen die vorliegenden Daten zur Verfügung stellen.

Beste Grüße °be



11.06.2015 | 16:15
von Dirk Fey endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich bitte nicht darum, die Geschäftsbeziehung zu kündigen (oder anzudrohen), sondern die Freigabe zur Weiterleitung der Infos an uns einzuholen. Das wäre deer 1. Schritt.
Wenn er das nicht macht, sollte man sich mal fragen, warum nicht. Dann könnte man immer noch reagieren.
Mir wäre diese Absage (vor Gericht) auch schon hilfreich.

Dann müssen wir hier die Dinge trennen.
Ich sprach hier nur von der Ölheizung. Auch da hat der Installateur keine Kenntnis, wie diese zu Reinigen ist.
Bearbeitung Rückruf?
Falsche Anbringung Ölabscheider ist Sache des Installateurs, da kann ich Ihnen recht geben. Aber eine Info zu den Folgeschäden wäre mehr als hilfreich.

Bei der anderen Angelegenheit (Wärmepumpe) hat der Installateur eine Wärmepumpe von Weishaput empfohlen (also muss ich davon ausgehen, dass es sich grundsätzlich mit Wärmepumpen auskennt). Ich wollte aber eine mit intregiertem Wasserspeicher und habe mich aus diesem Grund gegen den Rat vom Installateur für eine Viessmann-Anlage entschieden. Mir wurde von Viessmann nicht gesagt, dass er keine Ahnung von Ihren Produkten hat.

Ich habe mehrmals versucht (auch eine Mail an Ihren Außendienstmitarbeiter, der vermitteln sollte - habe aber bis heute heute Antwort darüber erhalten), ein Gespräch vorgeschlagen, jetzt kam ein Schreiben, dass in beiden Angelegenheiten Herr Rechtsanwalt. zuständig ist.
Daher werde ich jetzt nichts mehr (außer meinem RA) unternehmen.

Das Problem mit den Geräuschen der Wärmepumpe besteht seit 01.03.14, bis März (Whg. 1) und Mai (Whg. 2) 2015 hat sich nichts getan vom Installateur.

Viessmann sollte diese Erfahrungen anderen Kunden ersparen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!