1586 Views | 11.06.2015 | 15:31 Uhr
geschrieben von Eva-Maria Winterstein

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Mahngebühren

Bestell-/Kundennummer: KD.-Nr. 268650442

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 01.06.15 konnten Sie den fälligen Stromabschlag nicht abbuchen. Hierauf bekam ich am Freitag von Ihnen eine E-Mail. Die Abschlagszahlung + Bankgebühren habe ich am Sonntag online überwiesen. Am Dienstag habe ich meine E-Mails gelesen. Leider habe ich feststellen müssen, dass sie mir am Montag 8.6.15, um 12.35 Uhr eine Mahnung übersandten. Ich habe am 9.6.15 bei ihrer Kundenbetreuung angerufen und gesagt, dass ich das Geld überwiesen habe. Hier wurde mir gesagt, dass das Geld zwar am Montag eingegangen ist, aber ich trotzdem die 4,95 Euro zahlen muss. Das kann doch nicht sein, oder? Montag Geldeingang und und Montag Mittag Mahnung. Es kann sich hier nur um ein Versehen aus ihrem Hause handeln. Ich kann dieses handeln nicht verstehen. Sie müssen dem Kunden, da es sich ja auch noch um ein Wochenende handelte, schon Zeit geben, damit er die Rechnung begleichen kann, was hier auch von mir sofort erledigt wurde. Ich bitte um Rückäußerung bzw. um Bestätigung dass die Mahngebühr hinfällig ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: 4,95 Euro


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Kommentare und Trackbacks (3)


19.06.2015 | 07:45
von Eva-Maria Winterstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.07.2015 | 10:15
von Eva-Maria Winterstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.07.2015 | 19:20
von Eva-Maria Winterstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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