Wemax GmbH (Halle)
Auch abgeschleppt
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
der Anwalt Ihres Hauses hat offensichtlich seine Hausaufgaben gemacht. Seine Argumentation ist klar, eindeutig und rechtlich auch unstrittig.
Was bleibt ist für mich nur die Frage: Erscheint es der Fa. WEMAX nicht langsam selbst peinlich oder gar Wert einmal darüber nachzudenken, dass es s o v i e l e Leute gibt, die sich (allein schon in dieser ReclaBox) zu Unrecht "bestraft" sehen? Dies insbesondere mit Blick auf die offenbar doch recht zahlreichen "übereifrigen" Mitarbeiter (die es ja angabegemäß gar nicht gibt!) mit der Lizenz zur Verteilung von Gebühren für so alberne "Verstöße" wie kurzzeitiges Halten/Parken auf dem geheiligten Privatgelände. Ganz abgesehen von den von Ihnen veranlaßten Abschleppvorgängen. Will heißen: Die Kosten hierfür wären zunächst seitens des "Veranlassers des Abschleppvorganges" zu tragen (und später im Zivilrechtsverfahren beim Besitznehmer einzuklagen) - oder liege ich falsch?
Davon jedoch mal ganz abgesehen; Mir fehlt hier einfach nur das Verständnis für die oftmals schon recht kleinliche Vorgehensweise dieser Firma. Der Verdacht bzw. Vorwurf der "Abzocke" liegt da doch sehr nahe. Und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des "Strafmaßes" bzw. der "Vergeltungsmaßnahme" bleibt.
Daß rein rechtlich alles für WEMAX i. O. ist, wissen wir inzwischen. Ist uns ja auch vom Ra des Hauses in beinahe allen Fällen hinlänglich beschrieben worden. Der Verdacht der Willkür bleibt. Denn ich bin weit davon entfernt daran zu glauben, daß
1. ausgerechnet gerade d e r Privatparkplatz, auf dem ein Halter/Fahrer unrechtmäßig steht, vermietet ist,
2. der eigentliche Mieter 'just at that time' auf seinen angemieteten Stellplatz will und
3. das noch bei jedem einzelnen unrechtmäßigen Halte/Parkvorgang.
Mit mehr unfreundlichen als freundlichen Grüßen
Zwei Rentner, für die - wg. des Verstoßes der Inbesitznahme eines Privatparkplatzes für 58 Minuten? - 196,00 € + Zusatzkosten für Hinfahrt zum Abschleppdienst zum Zwecke der Rückholung des Fahrzeugs aus der Haft, viel Geld sind.
17.06.2015 | 13:15
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Beschwerdeführer,
wie Sie richtigerweise feststellen, ist unsere Vorgehensweise rechtlich einwandfrei. Wenn Sie es moralisch anrüchig finden, sollten Sie folgende Punkte bedenken:
1.) Wir bewirtschaften mehrere tausend Stellplätze in Dutzenden Städten. Bei diesen Größenordnungen ist die Anzahl der Beschwerden relativ gering. Dazu sagt eine Beschwerde ja noch nichts über ihre Berechtigung aus. Und peinlich müssen uns diese schon gar nicht sein.
2.) Sie nennen das widerrechtlich Befahren und Beparken eines Privatgrundstückes einen albernen "Verstoß". Halten Sie solch einen "Verstoß" auch für albern, wenn es um IHR Eigentum geht? Oder sind Sie nur bei fremden Eigentum so nonchalant?
3.) Die Kosten müssen rein rechtlich tatsächlich vom Auftraggeber verauslagt und zivilrechtlich vom Besitzstörer eingefordert werden. Wir haben diese Forderung an den Abschleppunternehmer und sein Inkassobüro abgetreten, so dass Sie direkt bei Abholung bezahlen können. Sollten wir statt dessen die Forderung einklagen müssen, kommen für Sie als Verursacher noch enorme Gerichts- und Anwaltskosten dazu. Das dürfte nicht in Ihrem Sinne sein.
4.) Bei unserer Vorgehensweise geht es weder um "Strafe", "Vergeltung" noch "Abzocke". Wir kommen schlicht und einfach unserer Verpflichtung nach, für unsere zahlenden Mieter die angemieteten Stellplätze freizuhalten. Wir können bei Falschparkern weder wissen, seit wann, bis wann, und aus welchem Grund sie auf unserem Grundstück parken. Dies ist auchvöllig irrelevant. Tagtäglich erreichen uns Beschwerden von Mietern, deren Stellplätze "nur mal kurz" von Falschparkern blockiert sind. Deren Ärger ist verständlich, mögliche Mietkürzungen auch.
Wir sind nicht willens, diesen Ärger auf uns zu nehmen bzw. die möglichen Mietkürzungen aus unserer Tasche zu bezahlen.
5.) Alle unsere Stellplätze sind voll vermietet, teilweise haben wir lange Wartelisten. Sie können also davon ausgehen, dass zu jedem vermeintliche freien Stellplatz ein Mieter gehört. Teilweise sind es auch die Mieter, die die Besitzstörung feststellen und uns dann zum Beseitigen derselben auffordern.
6.) Da Sie ja, wie Sie schreiben, Rentner sind, sollte es doch zumutbar sein, in ein nahegelegenes Parkhaus zu fahren oder in der Umgebung einen Stellplatz zu suchen. Wenn Sie dazu allerdings zu bequem sind oder die Kosten für das Parkhaus sparen wollen, können Sie dies nicht auf unsere Kosten tun.
Wir werden also auch zukünftig im Interesse unsere Mieter konsequent gegen jeden Falschparker vorgehen, ob diese sich dann im Anschluss daran beschweren oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wemax GmbH
Torsten Märker
Ein abschleppen ist nicht nur absolut rechtens, sondern auch im Sinne der Mieter.
Die 200 Euro sind natürlich ein satter Preis und lassen erkennen, worum es hier in erster Linie geht, nämlich um Abzocke, auch wenn dem leider rechtlich kaum beizukommen ist. Dabei wären die 200 Euro besser zu verschmerzen, wenn sie statt bei Wemax in der Mülltonne gelandet wären.
Ich finde es allerdings sehr tröstlich, dass die meisten Menschen eine derartige Tätigkeit als Basis für ihren Lebensunterhalt ablehnen auch wenn man dabei sicher schnell reich werden kann. Aber eben reich an abgezocktem Geld und reich an Ärger, den man Tag für Tag dafür seinen Mitmenschen macht.