City Umzüge Güney Möbel GmbH (Senftenberg)
Arbeitsplatte zu viel gekürzt - kein Schadensersatz
Bestell-/Kundennummer: Bestellung 13. Mai 2015
- Platte wurde nicht wie nach Absprache bündig an Schrank angepasst, Kranzmaß wurde nicht beachtet
- somit entstand eine Lücke, die nicht übersehbar ist
- Arbeitsplatte wurde ohne Maß nach Wiedereinbau nicht vor Ort angepasst (gekürzt ohne Realmaß zu nehmen)
11.06.2015 | 20:18
Abteilung: Kundendienst
Bei dem Umbau der Küche in der neuen Wohnung wurde die Küche wegen der geänderten Raumverhältnisse anders zusammengestellt als ursprünglich.
Die Kürzung der Arbeitsplatte wurde nach der strikten Vorgabe des Kunden geschnitten, da der Seitenschrank bündig mit dem Herdumbauschrank
angebracht werden sollte.
Der Kunde wollte unbedingt alle Hängeschränke die in der vorherigen Küche in einer anderen Anordnung hingen auf diese Reihe aufgehangen haben.
Da die Gesamtbreite aller Hängeschränke um ca. 10 cm länger als die Unterteile und somit auch der
Abschlußseite des Herdschrankes war, ergab es diesen Versatz.
Es hätte sinnvollerweise ein schmaler Hängeschrank ausgelassen werden
müssen, damit die Dunsthaube auch mit dem Herdschrank bündig abschließen kann und der Seitenschrank an beide teile ohne Lücke passt.
Der Kunde wollte es nicht.
Selbst wenn die Arbeitsplatte 10 cm länger wäre, hinge die Haube immer
noch mit Versatz zur Kochmulde.
Einen Schadenersatz steht dem Kunden nicht zu wenn nach seinen Vorgaben gearbeitet wird.
Beide Monteure haben es bezeugt, dass der Kunde es genau so haben wollte.
Eine Reklamation ist in diesem Fall unberechtigt und hätte auch juristisch niemals Aussicht auf Erfolg.
"Erst alles zusagen, wenn ein Fehler gemacht wird ist immer der Kunde Schuld. "
Leider Alltag bei fast allen nicht kundenorientierten Unternehmen.
"Der Kunde wollte unbedingt alle Hängeschränke die in der vorherigen Küche in einer anderen Anordnung hingen auf diese Reihe aufgehangen haben.
Da die Gesamtbreite aller Hängeschränke um ca. 10 cm länger als die Unterteile und somit auch der
Abschlußseite des Herdschrankes war, ergab es diesen Versatz.
Es hätte sinnvollerweise ein schmaler Hängeschrank ausgelassen werden
müssen, damit die Dunsthaube auch mit dem Herdschrank bündig abschließen kann und der Seitenschrank an beide teile ohne Lücke passt.
Der Kunde wollte es nicht. "
Die Darstellung wiederspricht aller Absprchen.
Das Kranzmaß war bei der Vorabsprache Voraussetzung und wurde so bestätigtdas der Neuaufbau ohne Lücke gewärleistet werden kann und wird.
Vorgehhendes war die Anweisung und an den Monteur.
Komisch ist nur, dass der Inhaber bei 2. vor Ort Ansicht dem Kunden Recht gibt und gleichzeitig den Fehler dem Kunden in die Schuhe schiebt.
Ich werde weiter asn meiner Forderung festhalten. Die Verbraucherzentrale sowie ein unabhängiger Rechtsbeistand wird nun ins Boot geholt.
Vorsicht bei dieser Firma.
City Umzüge GmbH
GF: Metin & Kerem Menemenci
HRB 7581CB, Amtsgericht Cottbus
USt. -ID: DE 164 846 850
Hauptsitz:
Schlosstraße 4
01968 Senftenberg
Filiale:
Händelstraße 17
50674 Köln
Fon +49 (0) 2 21 / 2 40 60 25
Fax +49 (0) 2 21 / 2 40 61 24
infocity-umzuege.de
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Ich bleibe drann.