Durch RolliCare® endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 788 Views | 12.06.2015 | 10:56 Uhr
geschrieben von Rainer G.

RolliCare® e.K. (Aachen)

Raserei / Drängeln und Überholen im Überholverbot!

Hallo,

SCHLAGWORTE

am heutigen Vormittag befuhr ich -wie nahezu jeden Tag- die Straße von Vierhöfen nach Bahlburg im Landkreis Harburg. Dort herrscht zunächst ein Tempo von 100 km/h, ab dem Straußenhof eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h und ein Überholverbot.

Ein etwa Mitte 40 jähriger Fahrer mit Brille des Unternehmens RolliCare aus Buchholz (Kfz-Kennzeichen KI-WL849) fuhr mit seinem roten RolliCare VW Caddy bei hellstem Sonnenschein mit Licht ab dem Ortsausgang Vierhöfen so dicht hinter mir, dass ich z. T. seine Scheinwerfer nicht mal mehr im Rückspiegel sehen konnte. Das bei mir angezeigte Tempo lag bei ca 100 km/h!

Das orangefarbene Kennzeichen des Kindertransportes, was auch an Schulbusses angebracht ist, konnte ich sehr deutlich auf der Motorhaube erkennen.

Der Fahrer konnte jedoch wegen dem Gegenverkehr nicht überholen.

Ab der 70 km/h Zone Höhe Straußenhof -in der wie gesagt auch ein Überholverbot ausgeschildert ist- habe ich meine Geschwindigkeit sehr langsam auf 80 km/h reduziert; immer mit der Befürchtung, er könne drauffahren.

Als dann kein Gegenverkehr zu sehen war, überholte er mich dann -trotz Überholverbot.

An der nächsten Kreuzung Bahlburg / Winsen furh er dann weiter gerade aus, ich bog rechts ab.

Fahrzeitgewinn NULL! Risikozuschlag 100%!

Wenn ich bedenke, dass vielleicht mein behindertes Kind mit diesem Fahrer unterwegs ist, wird mir ganz Angst und bange und ich würde ernsthafte Konsequenzen forden.

Ich empfinde ein solches Verhalten im Straßenverkehr als völlig unangebracht, gerade wenn es um Transporte von Kindern und hier sogar behinderten Kindern geht.

Ob tatsächlich im Laderaum ein Kind im Rollstuhl saß, konnte ich nicht erkennen.

Bitte ergreifen Sie liebe Firma RolliCare, Maßnahmen, die geeignet sind, dass so etwas nicht wieder passiert!

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Meine Forderung an RolliCare® e.K.: Eindringliche Belehrung des Fahrers


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Kommentare und Trackbacks (3)


19.06.2015 | 18:45
von Rainer G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Firma wurde telefonisch informiert, aber bisher keine Reaktion


19.06.2015 | 19:03
von Rr | Regelverstoß melden
Die Anzeige bei der Polizei dürfte mangels Zeugen zwecklos sein. Da finde ich diese Einrichtung schon besser.
Die Firma sitzt übrigens nicht in Aachen, sondern in Kiel mit Außenstelle Norderstedt (bei Hamburg).

 spider monkey Frank Meinberg

Sie sind wohl nicht der Fahrer?
Ansonsten kann ich ihre Haltung nicht verstehen. Durch Raser passieren mit Abstand die meisten Unfälle, gefolgt von Verstößen wie Überholverbotmissachtung.
Und das Ganze von einem gewerblichen Transporteur von rollstuhlbehinderten Kindern?
Ich kann -wie gesagt - ihre Haltung rein gar nicht verstehen, es sei denn, sie sind der Fahrer von RolliCare.

Wer mehr als 20-30 km/h überschreitet und im Überholverbot überholt bekommt noch Fürbitten?

27.06.2015 | 16:34
von Rainer G. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das passt zu dem Verhalten des Fahrers!




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