Durch Landesamt für Gesundheit und Soziales gelöste Beschwerde. | 1402 Views | 17.06.2015 | 19:26 Uhr
geschrieben von Gabriele V.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Berlin)

Kein Einkommen: Wertmarke muß bezahlt werden

Ich habe einen Grad der Behinderung von 80% mit dem Merkzeichen G (erheblich gehbehindert).

Um kostenlos mit der BVG fahren zu können, benötigt man in Berlin eine Wertmarke.

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung erhält, bekommt diese Wertmarke umsonst.

Ich wohne mit meinem Lebensgefährten zusammen, der für unseren Lebensunterhalt sorgt.

Da ich KEIN Einkommen habe, und den Stempel des Amtes nicht bringen kann, muß ich meine Wertmarke selber bezahlen!

Das kann ja wohl nicht sein, das jemand der ein kleines Einkommen hat, die Wertmarke umsonst bekommt, und der, der gar kein Einkommen hat, sie bezahlen muß?

. und dann am Telefon von der Dame im Service Center des Landesamtes noch angeschrien wird: Das steht so im Gesetz.

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Meine Forderung an Landesamt für Gesundheit und Soziales: Eine kostenlose Wertmarke


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.06.2015 | 10:05
Firmen-Antwort von: Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung: Leitung / Z QM

Sehr geehrte Frau V.

um Ihr Anliegen prüfen zu können, werden hre Kontaktdaten (Name, GebDatum) benötigt. Sobald mir diese vorliegen, wird der Vorg. beim Zentralen Qualitäts- und Beschwerdemanagement bearbeitet und beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Karin Leiding
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Sekretariat des Präsidenten
Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin
Tel. (030) 90229 10 00/10 01
Fax: (030) 90229 10 99
 Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!

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Kommentare und Trackbacks (7)


25.06.2015 | 06:53
von Gabriele V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bisher niemand bei mir gemeldet.


29.06.2015 | 06:51
von Gabriele V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unterlagen wurden zur angegebenen Stelle geschickt.
Noch keine Reaktion.


05.07.2015 | 11:16
von Ingo Sonnenberg | Regelverstoß melden
Da Sie mit einem Partner zusammenleben werden beide Einkommen gezählt.
Ist bei mir genauso, meine Partnerin ist voll berufstätig, ich Eu-Rentner mit 100% GdB und und Merkzeichen G. Muß meine Wertmarke auch selbst bezahlen und 60€ im Jahr machen den Kohl ja wohl auch nicht fett.

06.07.2015 | 07:19
von Gabriele V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach dem Einreichen der Unterlagen hat sich noch niemand bei mir gemeldet


06.07.2015 | 12:20
von Gabriele V. | Regelverstoß melden
Bei nicht verheirateten Partner darf das Einkommen des Lebensgefährten garnicht angerechnet werden.

06.07.2015 | 12:29
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


20.07.2015 | 08:25
von Gabriele V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist immer noch nichts passiert, niemand hat sich gemeldet.
Soll der Vorgang ewig dort liegen?


10.08.2015 | 08:53
von Gabriele V. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Landesamt für "Soziales" stellt sich quer.
Keine kostenlose Wertmarke, wenn man weniger als ein Hartz4 Empfänger hat.




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