650 Views | 18.06.2015 | 15:56 Uhr
geschrieben von Umbertho Kuschel

Schütt & Grundei (Lübeck)

Kann Ihnen auch passieren.?

Bestell-/Kundennummer: 061024615583 Aquatec Beluga Badewannenlifter

…. Kann Ihnen auch passieren.?

SCHLAGWORTE

Abenteuer – großes Abenteuer mit schütt – grundei, Lübeck, eine Geschäftsverbindung zu haben.? Hatte schon vorher Badelifter von schütt & grundei mit gleichwertiger Problematik. Am jetzigen Badewannenlifter

– Aquatec Beluga - der einen Stromausfall seit 09.06.2015 hat, waren 3 Leute beschäftigt um den Mangel abzustellen.! Zum weiteren technischen Mangel/Problem gelangte, daß der Badelifter Aussetzer hat. Können Sie es sich vorstellen? Können Sie es sich wirklich vorstellen mit dem Badwannenlifter unten in der Badewanne steckenzubleiben, evtl. mit Feuerwehreinsatz aus der mißlichen Lage bereit werden zu müssen.? Trotz mehrfacher telf. und schriftlicher Information an schütt & grundei passiert bisher nix, hüllt sich schütt und grundei in Schweigen! Ist doch nicht normal oder?

Dann seit 09.06.2015 ohne Badevergnügen - Tatsachen! Mittlerweile sind 4 Leute mit dem Mangel der Sache befasst. Der Mangel ist immer noch nichtbehoben, somit vorhanden, obwohl der Badelifter noch in der Garantiezeit sich befindet. Werde in die öffentliche Badeanstalt gehen und die Kosten hierfür bekommt schütt & grundei solange in Rechnung gestellt bis der Mangel zufriedenstellend behoben worden ist. Ausdrücklich zu beachten: diese Fa.

Schütt & grundei handelt mit „sanitären Artikel“!

Sie wußten?

Zwei Dinge sind unendlich, daß Universum und die menschliche Dummheit, dafür bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher! Albert Einstein

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Meine Forderung an Schütt & Grundei: Der Mangel soll/muß abgestellt werden!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


23.06.2015 | 14:58
von Umbertho Kuschel | Regelverstoß melden
Beantwortung Ihrer E-Mail, Frau Jaana Grundei – Lorenzen in (rot)! 23.06.2015

Badewannenlifter
Jaana Grundei-Lorenzen An capitalservice2000 spider monkey yahoo.de
CC frank.leiss spider monkey schuett-grundei.de Heute um 11:11 AM 23.06.2015
Sehr geehrter Herr Heilmeyer,
(guten Tag, Frau Jaana Grundei – Lorenzen)
ich wende mich heute (heute - obwohl Ihnen der Umstand seit 09.06.2015 bekannt ist!) an Sie wegen des Badewannenlifters. Diesen haben Sie im November 2011 (Irrtum Ihrerseits: exakt 12. Oktober 2011) erworben. Es handelt sich um eine Übernahme aus einer Fallpauschale: (Erklären Sie den Begriff: „Fallpauschale! “ - evtl. minderwertig- nicht gebrauchsfähig – voller Mängel?) Ihnen war bekannt, dass es sich um ein Gebraucht-Gerät handelt. Dies erklärt auch den günstigen Preis (. günstigen Preis? Sie meinen sicherlich überhöhten Preis zu dem Zeitpunkt?) ich weise daher Ihre Unterstellung (Unterstellungen: Welche? Erklären Sie!) in Ihrem Schreiben vom 22.06.2015 zurück und bitte Sie im übrigen, sich gegenüber meinem Mitarbeitern eines höflichen (Weisen Sie nach, daß der Ton bei den Behandlungsweisen – Mißbehandlungen Ihrer Mitarbeiter - gegen über einem Kunden gegenüber nicht angemessen war/en!) Tones zu bedienen. Etwaige Gewährleistungsrechte wegen dieses Lifters kann ich nicht erkennen, sie wären (Einerseits können Sie eine Gewährleistung nicht erkennen, anderseits soll eine Verjährung erfolgt sein? Ja wat' denn nu? ? ?) verjährt. Am 28.10.2013 wurde der alte Badewannenlifter durch einen zweiten (Habe keine zwei Badelifter erhalten!) ersetzt. Ich kann nicht erkennen, dass Sie diesen bei uns gekauft und bezahlt (Frage die sich stellt, Ihre Mitarbeiter, diese haben die erforderlichen Unterlagen schriftlich vorliegen! Interessant ist, also hatte schütt & grundei einen sozialen Tag und den Badelifter mir geschenkt? ? ? Den Nachweis der Eigentumsverhältnisse wurde gegenüber Ihrem Mitarbeiter bereits schriftlich, Herrn Frank Leiss belegt!) haben. ich kann auch nicht erkennen, dass die Lieferung des zweiten Gerätes wegen eines von uns zu vertretenen Mangels des alten Lifters erfolgte. Ich gehe daher von einer Kulanzleistung (Kulanzleistung ist Service!) aus. Diese lässt die Gewährleistungsrechte aus der Lieferung von November 2011 nicht erneut aufleben. (Absolute Irrung Ihrerseits! ? ! ? Die neuen Gewährleistungsrechte fließen automatisch auf den neuen 28.10.2014 aus Ihrem Haus gelieferten Badelifter Aquatec – Beluga über. Es erweist sich, daß Sie sich mit Angelegenheit sehr, sehr oberflächlich auseinander gesetzt haben! Kann es sein, daß Sie einem Irrtum aufsitzen, daß Sie sich wirklich nicht in Ihrem Betrieb auskennen? Denn durch den alten gelieferten Badelifter aus 2010 und den neuen Badelifter, den Ihr Fa. am 28.102013 angeliefert hat, bestehen „nachwievor“ 3 Jahre Garantie Ansprüche lt. Invacare! Hilfsweise durch Sie
– Ihre Fa. - welches belegt werden kann! „Wat saachen Se denn nu? “ Ein wesentlicher Knackpunkt in der Sache ist, daß Sie Ihre Mitarbeiterinnen es unterlassen hatten auf den Umstand des 3 Jahren alten Badeliftes bezogen auf Alter und Garantien, auf die die Garantie explizit hinzuweisen, oder doch! Eindeutig! Ihrerseits Kunden- und Verbrauchertäuschung) (Trotzdem besteht Garantie mir gegenüber! ! Sollten Sie gegenteiliger Ansicht sein, dann weisen Sie nach.! Können Sie nicht?) Sollten Sie erneut Wünsche (Wünsche: Auf dem Garantieweg wird einvernehmlicher die Sache zu beiden Seiten geregelt!) hinsichtlich der Reparatur des Lifters haben werden Sie unsere Tätigkeiten und Lieferungen bezahlen müssen. Gerne übersende wir Ihnen dazu einen Kostenvoranschlag für die Instandsetzung des Lifters nach Prüfung in unserer Werkstatt. Ein Leihgerät (Welch' ein Service durch Fa. Schütt & grundei? ! ? ! ?) können wir aus hygienischen Gründen nicht liefern.
Mit (Mit? Wieso „mit“? Kommt da etwa noch etwas ….? ?) freundlichen Grüßen Jaana Grundei-Lorenzen
Geschäftsleitung

Ihnen einen angenehmen Nachmittag.

Beste Grüße

H. Heilmeyer

PS.
Eklatanter Be/Nachweis Ihrerseits, daß Sie sich, geehrte Frau Jaana Schütt – Lorenzen, in Ihrem eigenen Betrieb nicht auskennen!
Sie haben möglicherweise Probleme mit dem „erkennen“ und den Tatsachen?
Vermeide es z. Zt Ihre/n Mitarbeiter/innen eine Kopie zu dieser Sachsituation zu übermitteln!

Erwarte umgehend - unverzüglich Ihre Antwort, weil davon ausgegangen wird, daß es sich um einen Garantiefall handelt, wie Sie in der Angelegenheit zur Zufriedenstellung beider Parteien verfahren wollen.?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Beste Grüße

H. Heilmeyer

23.06.2015 | 14:58
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.07.2015 | 06:26
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. schütt & grundei hat bis heute nichts unternommen um den Garantiefall geeignet zu lösen! Derartiger Vorfall wird als "Kundenmißhandlung" bezeichnet.


07.07.2015 | 06:38
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schütt & grundei hat es bisher unterlassen die benannten - bekannten Mängel geeignet abzustellen. Standardservice bei schütt & grundei?


22.07.2015 | 06:41
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das ist Kundenservice bei schütt & grundei?
Garantien unberücksichtigt lassen, durch Reparatur Schaden anrichten und dann weder dafür einstehen, noch eine Abstellung des immer noch bestehenden Mangel ausführen!
Tief darüber nachdenken, wenn Artikel bei schütt & grundei erworben werden sollen!


22.07.2015 | 06:48
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Überhaupt keine Reaktion von schütt & grundei! Erwäge die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Sache zu beauftragen. Grund: Arglistige Täuschung, Schaden angerichtet und nicht reguliert, uvm.


12.08.2015 | 08:26
von Umbertho Kuschel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Werde Fa. Schütt und Grundei eine letzte Frist für die Bereinigung der Mängel setzen, Frist ungenutzt, geht es ab zur zuständigen Staatsanwaltschaft: Grund, Verdacht des Betruges, verursachter zusätzlicher Schaden uvm.




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