Buchbinder Rent-a-car (Regensburg)
Ungerechtfertigte Rechnung über Schaden; Rückerstattungsforderung
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 51258369; Rechnungsnummer 776776010276/0373139
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 8. Juni habe ich bei Ihrer Filiale am Flughafen München einen Wagen angemietet. Da die von mir gebuchte Klasse anscheinend nicht verfügbar war, wurde mir zu gleichen Kosten ein Auto einer höheren Klasse angeboten, ein Skoda Yeti. Ich entschied mich für die Kaskoversicherung mit 850 Euro Selbstbeteiligung, da ich damit bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht habe und bei meiner Unternehmung auch nicht mit einem Schaden rechnete.
Die Abholung erfolgte in Ihrem äußerst dunklen Parkhaus, was es mir praktisch unmöglich machte, das Auto auf Schäden zu überprüfen, insbesondere auf kaum sichtbare Gebrauchsspuren, wie sie später von Ihrem Mitarbeiter festgestellt wurden.
Ich verwendete den Wagen, um auf der Autobahn zu meinen Schwiegereltern nach Raubling und am Folgetag wieder zurück zum Flughafen zu fahren. Als ich bei der Rückgabestelle ankam, hieß es zunächst, dass der Mitarbeiter der Firma Buchbinder beschäftigt sei. Man teilte mir mit, dass ich warten oder aber das Auto einfach stehenlassen könne. Trotz der knappen Zeit wartete ich selbstverständlich auf die Abnahme, und, nachdem ich für einen Toilettengang das Auto verlassen hatte, fand ich tatsächlich Ihren Mitarbeiter am Auto vor.
Zu meiner Überraschung ergab das Protokoll außen wie innen einen „mittleren Verschmutzungsgrad“. Ich war ausschließlich mit einem kleinen Rucksack gereist, und verwendete das Auto nur, um die genannte Wegstrecke zurückzulegen, von daher war zumindest der Verschmutzungsgrad des Wageninneren identisch mit dem bei der Abholung.
Weitaus problematischer war jedoch die Feststellung von Kratzern auf der Stoßstange sowie eines Steinschlagschadens in der Windschutzscheibe, die aufgrund oben genannter Tatsachen für mich bei Abholung unmöglich feststellbar gewesen waren. Ich lehnte zunächst mein Einverständnis mit dem Protokoll ab, da ich die Definition auf dem Protokoll nicht treffend fand, war jedoch, da ich dringend zum Gate musste, schließlich dazu gezwungen, das Protokoll zu unterschreiben. Was Ihr Mitarbeiter als Schaden definierte, fällt meiner Erfahrung nach eindeutig in das Feld der Gebrauchsspuren, aus diesem Grund war ich, obwohl ich ungerechtfertigter Weise als Verursacher hingestellt wurde, nicht allzu sehr besorgt, zumal Ihr Mitarbeiter mir suggeriert hatte, dass es sich um eine reine Formsache handle.
Dennoch rief ich, um mich zu vergewissern, am nächsten Tag bei Ihrem Telefonservice an. Ihr dortiger Mitarbeiter bestätigte mir, dass nichts vorläge und ich mit keinen weiteren Kosten zu rechnen hätte, wodurch ich vollständig beruhigt war und natürlich keine weiteren Schritte unternahm.
Meines Erachtens kann der von Ihrem Mitarbeiter so genannte „Schaden“ nicht durch mich verursacht worden sein, und selbst wenn dieser in Rechnung gestellt werden könnte, könnten die Kosten für eine Reparatur meines Erachtens nicht derart hoch, nämlich nur wenig unter der Höhe der Selbstbeteiligung, sein. Zudem wird im von mir geschilderten Ablauf deutlich, dass an verschiedenen Stellen Auffälligkeiten, Mängel oder Fehler im Verfahren aufgetreten sind, wodurch ich mich abgezockt fühle.
Aus diesem Grund fordere ich von Ihrer Firma jegliche über die Mietsumme hinausgehenden Kosten zurück, das heißt 683,04 Euro. Falls sich bei Ihnen keine dahingehende Einigung finden sollte, bitte ich Sie, mir die für mich zur Klärung des Sachverhalts relevanten Unterlagen zuzusenden, und zwar das Abnahmeprotokoll des Vormieters, das Ausgabeprotokoll des Nachmieters, die Lichtbilder der Schäden sowie die detaillierte Berechnung der Schadenssumme.
Ich gehe davon aus, dass es in Ihrem Interesse liegt, das Missverständnis auszuräumen, und dass Sie sich kulant zeigen. Sollte es nicht zu einer Einigung in Ihrer Firma kommen, bin ich gerne bereit, rechtliche Schritte einzuleiten und den Fall auch anderweitig behördlich aktenkundig zu machen.
Ich bitte um baldige Antwort und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Nesges