ARWA Personaldienstleistungen GmbH (Nieder-Olm)
Falsche Abrechnung
Hiermit möchte ich mich über die Fa. ARWA Personaldienstleistungen beschweren:
1. Man lockte mich mit einer angeblichen Projekt-Zulage die nach 6 Wochen gezahlt werden solllte. Nach 8 Wochen fragte ich nach und man sagte mir das man dies prüfe. Dann kam die Antwort das man dies nie 1000% (?) zugesagt habe.
2. Es erfolgte eine fristlose Kündigung meinerseits. Anschliessend forderte ich die o. g. Firma auf meine ausstehende Provision als auch mein Gehalt bzw. den Urlaubsanspruch abzugelten.
Man spielte auf Zeit und erteilte mir zugleich Hausverbot. Unverschämterweise überwies man mein Ansprüche nicht wie gewohnt sondern sandte mir einen VR-Scheck zu der das ganze nochmals verzögerte.
3. Die ausgezahlte Summe ist nicht korrekt, Urlaubsanspruch wurde nicht vollständig abgerechnet, die Arbeitszeiten sind abweichend als auch die Provisionsansprüche die nur hälftig ausgezahlt wurden bzw. ausgewiesen wurden.
Ich rate jedem ab einen Arbeitsvertrag bei diesem Zeitarbeitsunternehmen zu unterschreiben.
03.07.2015 | 11:43
Abteilung: Werbeabteilung
Sehr geehrter Herr Reichelt,
Es tut uns leid, dass Sie offenbar eine schlechte Erfahrung mit ARWA Personaldienstleistungen als Arbeitgeber machen mussten. Dennoch können wir Ihre Bewertung so leider nicht hinnehmen.
Nach genauer Prüfung Ihrer Unterlagen und Rücksprache mit der für Sie zuständigen Niederlassung können wir Ihrer Beschwerde folgendes entgegenbringen:
Zu Punkt 1:
Die Projekt-Zulage wurde seitens des Kundenunternehmens im April für alle Mitarbeiter abgeschafft. Darüber wurden alle Beschäftigten informiert.
Zu Punkt 2 und 3:
Nach gründlicher Prüfung müssen wir diese Vorwürfe entschieden zurückweisen. Ihre Urlaubs- und Arbeitszeitabgeltung wurden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen korrekt vorgenommen.
Ein Hausverbot mussten wir leider auf Grund von Drohungen körperlicher Gewaltanwendungen Ihrerseits erteilen.
Wir würden uns freuen wenn Sie sich unter feedbackarwa.de mit uns in Verbindung setzen, um offene Unstimmigkeiten zu beseitigen und gegebenenfalls die Begebenheiten genau zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ARWA-Team
Für einen Personaldienstleister wirklich sehr fragwürdiges Verhalten.
Mit besten Grüßen
P. Reichelt
sehr geehrte Herren,
Bezug nehmend auf Ihre Sofort-Antwort die 11 Tage auf sich warten ließ, darf ich folgendes bemerken:
1. Ich kann Ihre Antwort als solches nicht hinnehmen, da sie fern der Wahrheit ist.
2. Vielen Dank für die Bestätigung Ihrerseits das es eine "Projekt-Zulage" bei dem entsprechenden Einsatz bei Arvato gegeben hat.
3. Ich weise Ihre profane Behauptung strikt von mir, daß ich diesbezüglich im April informiert worden seien soll.
Ich habe meinerseits im Mai nachfragen müssen, wie schon in meiner vorherigen Ausführung beschrieben, bis ich von Frau Lemcke die Rückmeldung bekommen habe, das diese "nie 1000% zugesagt worden sei". Insofern das Sie weiterhin die Unwahrheit hier publik machen wollen so bitte ich um einen Nachweis das ich, wie von Ihnen beschrieben, informiert worden bin. Sollte dies der Fall sein so haben sie ja sicherlich ein unterschriebenes Dokument von mir.
Wenn dem nicht so sein sollte fordere ich Sie hiermit auf diese unwahre Behauptung zu korrigieren bzw. unterlassen.
4. Ebenso weise ich darauf hin das Sie während des geschlossenes Arbeitsverhältnis vom 02.03.15 - 12.05.15 meinen Arbeitsvertrag aufgrund ihrer fehlenden Übersicht korrigierten und mich auf eine 30 Stunden Kraft herunterstuften. Auch dies entspricht nicht der geleisteten Arbeitszeit und zeugt von fragwürdigen Kompetenzen der mit dem Fall betrauten Mitarbeiter.
Explizit darf ich hier in diesem Zusammenhang nebst Frau Lemcke noch Herrn Flessing und Frau Otto erwähnen.
5. Bezüglich der von Ihnen zurückgewiesenen Urlaubsansprüche darf ich Ihnen lapidar mitteilein das Ihnen sicher das Arbeitsrecht bekannt ist.
Mein Arbeitsvertrag wurde am 02.03.15 geschlossen und endetet am 12.05.15, durch fristlose Kündigung meinerseits.
Der Urlaubsanspruch ist demnach nach dem §5 BUrlG abzugelten, das heisst für jeden vollen Monat 2 Urlaubstage.
Dies bedeutet mindestens einen Urlaubsanspruch von 4 Tagen.
Abgegolten wurden von Ihnen nachweislich allerdings nur 3 Urlaubstage, dies entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Die Arbeitszeit wurde von Ihnen entgegen Ihrer Behauptung auch nicht korrekt abgegolten.
Als Beispiel darf ich Ihnen hier den 08.04.15 nennen, einen Tag an dem ich meine Arbeitskraft in vollem Umfang angeboten habe, aber von Arvato wieder nach Hause geschickt worden bin. Die Ursache dafür ist nicht durch mich zu vertreten sondern durch Arvato, weil nachweislich die erforderlichen Schulungen noch nicht vorgenommen worden waren.
Dies war nicht durch mich bedingt insofern, sind Sie dazu verpflichtet diesen Arbeitstag zu vergüten.
Ferner weise ich vorsorglich schon mal darauf hin das während des gesamten Arbeitsvertrages die sogenannte "Rüstzeit" nicht abgegolten worden ist. Es bestand die Verpflichtung 15 Minuten vor Dienstbeginn den PC zu starten, damit dieser zwecks Arbeitsaufnahme einsatzbereit sein sollte. Dahingehend weise ich darauh hin das der Präzedenzfall des BGH sich auf eine Tätigkeit als Putzfrau beschränkt. Fur das Call-Center gelten wie Ihnen, als auch Arvato bekannt, andere Regelungen. Insofern ist diese Rüstzeit demnach auch abzugelten.
Ferner fordere ich Sie auf mir eine transparente Auskunft über die Provisionierung als auch die Incentives, zu erteilen.
Die mir abgegoltene Provision deckt sich nicht mit meinen Unterlagen, genauso wie von mir erreichte Incentives in Form von Gutscheinen, bisher nicht zur Auszahlung gelangt bzw. mir zugegangen sind.
7. Abschliessend fordere ich Sie hiermit letztmalig auf ihre Unterstellung ich hätte in irgendeiner Weise Gewalt angedroht zu unterlassen.
Es gab glückerweise einen unabhängigen Zeugen für mein letztes Telefonat mit Herrn Flessing, dem Niederlassungsleiter in Dortmund.
Interessant hierbei ist auch das das von Ihnen ausgesprochen Hausverbot erst viel später ausgesprochen wurde, genauer gesagt nachdem ich Sie zum zweiten Mal schriftlich um die Abgeltung meiner Anspüche, angeschrieben hatte.
Ich weise Ihre Unterstellung entschieden von mir und behalte mir diesbezüglich rechtliche Schritte gegen Sie wegen übler Nachrede vor.
Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen das ich mich in der gesamten Angelegenheit auch an das Landesarbeitsamt in Düsseldorf gewandt habe.
Zudem werde ich wenn ich keine Zahlungen aufgrund der von mir beanstandeten Punkten als auch keine Auskunft erhalte, den Fall arbeitsrechtlich würdigen lassen.
In der Hoffnung das Sie es nicht zu den Unannehmlichkeiten kommen lassen
verbleibe ich so
Mit sommerlichen Grüßen
P. Reichelt