Vorwerk & Co. KG (Wuppertal)
Thermomix TM 5 drei Wochen zu spät erhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem meine Frau und ich im am 04.12.2014 den Thermomix TM 5 bestellt haben, mit dem Hintergrund das Essen für unsere Tochter im Februar selbst zuzubereiten, wurde uns eine Lieferzeit von neun Wochen mitgeteilt. Dies war auch so für uns in Ordnung.
Nachdem Ende Januar noch immer kein Thermomix ankam, wollte ich wissen, was denn los sei. Erst dann teilte man mir mit, dass die Lieferung sich verzögern würde. Daraufhin wollte ich ein verbindliches Lieferdatum mitgeteilt bekommen, was jedoch Vorwerk nicht tat. Letztendlich kam der Thermomix drei Wochen zu spät. Ich behielt 100,-- € als Schadensersatz ein und teilte Thermomix schriftlich mit, dass wiraufgrund der verspäteten Lieferung auf Fertigprodukte bei Babynahrung zurückgreifen mussten und somit Mehrkosten für uns entstanden sind.
Thermomix versprach mir ein Kochbuch, sofern ich das Geld überweise. Ich war damit jedoch nicht zufrieden, da ein Kochbuch für 10,-- € keinesfalls die Mehrkosten deckt und machte daraufhin Vorwerk ein Angebot: Sofern ich zu dem Kochbuch aus den passenden Rezeptchip erhalte, überweise ich das Geld.
Nun erhielt ich heute wieder einen Anruf i,n welchem man mich darauf hinwies, dass keine Recht auf Einbehalt vorliegt und das ich das Geld überwiesen solle. Das Buch würde ich danach erhalten.
Unglaublich, was sich bei Vorwerk als Kundendienst schimpft. Anstatt auf den Kunden zu zukommen, wird man behandelt, als ob man selbst dafür verantwortlich ist, dass das Gerät viel zu spät kam.
Sie haben die bestelle Ware erhalten, also würde ich an Ihrer Stelle zahlen.
Ohne Schwarzmalerei zu betreiben könnte es so weiter gehen.
1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkasso, neg. Schufaeintrag.
Ansonsten habe die Vorredner ja schon alles gesagt.