1167 Views | 01.07.2015 | 14:33 Uhr
geschrieben von Maik Lojewski

Vorwerk & Co. KG (Wuppertal)

Thermomix TM 5 drei Wochen zu spät erhalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

nachdem meine Frau und ich im am 04.12.2014 den Thermomix TM 5 bestellt haben, mit dem Hintergrund das Essen für unsere Tochter im Februar selbst zuzubereiten, wurde uns eine Lieferzeit von neun Wochen mitgeteilt. Dies war auch so für uns in Ordnung.

Nachdem Ende Januar noch immer kein Thermomix ankam, wollte ich wissen, was denn los sei. Erst dann teilte man mir mit, dass die Lieferung sich verzögern würde. Daraufhin wollte ich ein verbindliches Lieferdatum mitgeteilt bekommen, was jedoch Vorwerk nicht tat. Letztendlich kam der Thermomix drei Wochen zu spät. Ich behielt 100,-- € als Schadensersatz ein und teilte Thermomix schriftlich mit, dass wiraufgrund der verspäteten Lieferung auf Fertigprodukte bei Babynahrung zurückgreifen mussten und somit Mehrkosten für uns entstanden sind.

Thermomix versprach mir ein Kochbuch, sofern ich das Geld überweise. Ich war damit jedoch nicht zufrieden, da ein Kochbuch für 10,-- € keinesfalls die Mehrkosten deckt und machte daraufhin Vorwerk ein Angebot: Sofern ich zu dem Kochbuch aus den passenden Rezeptchip erhalte, überweise ich das Geld.

Nun erhielt ich heute wieder einen Anruf i,n welchem man mich darauf hinwies, dass keine Recht auf Einbehalt vorliegt und das ich das Geld überwiesen solle. Das Buch würde ich danach erhalten.

Unglaublich, was sich bei Vorwerk als Kundendienst schimpft. Anstatt auf den Kunden zu zukommen, wird man behandelt, als ob man selbst dafür verantwortlich ist, dass das Gerät viel zu spät kam.

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Meine Forderung an Vorwerk & Co. KG: Mein Angebot steht, Kochbuch plus Rezeptchip. Danach überweise ich.


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.07.2015 | 15:02
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
Sie begeben sich hier auf gefährliches Terrain. Ein Schadensersatzanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie durch z. B. eine unerlaubte Handlung eines Anderen (hier Vorwerk) einen Schaden erlitten haben. Seitens Vorwerk liegt hier keine unerlaubte Handlung vor. Es gab eine Lieferverzögerung. Dies stellt aber keine unerlaubte Handlung dar. Dafür bietet Ihnen Vorwerk aus Kulanz ein Kochbuch an. Die kosten aber bei Vorwerk im Shop ab 20 Euro aufwärts.
Sie haben die bestelle Ware erhalten, also würde ich an Ihrer Stelle zahlen.
Ohne Schwarzmalerei zu betreiben könnte es so weiter gehen.
1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkasso, neg. Schufaeintrag.

03.07.2015 | 13:04
von Ingo Kruse | Regelverstoß melden
Also mein Sohnemann hat als Baby auch nur „Fertigprodukte“ bekommen, nun kann er mit seinen 14 Jahren mir nicht nur über den Kopf spucken, sondern quatscht mich ständig mit latinischen Sätzen voll. Diese Fertigproduckte scheinen wohl keinen Schaden hinterlassen zu haben……
Ansonsten habe die Vorredner ja schon alles gesagt.



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