1477 Views | 07.06.2008 | 08:46 Uhr
geschrieben von Dirk Hansen

Freenet AG (Kiel)

Freenet blockiert seit 2 Jahren mein Telefon Port

Ich habe mit FREENET so viele Probleme, dass ich diese hier nicht schildern kann. Obwohl ich die Rechnung bezahlt habe, hat man meinen Telefonanschluss zwei Monate still gelegt.

Weiteres Beispiel: Bin seit 06.2006 nicht mehr FREENET Kunde, durch ordentliche Kündigung. Trotzdem blockiert FREENET meinen Port bei der Telekom, sodass ich keine anderen und günstigere Tarife auswählen kann, nur den normalen Netzanschluß.

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Meine Forderung an Freenet AG: Die Staatsanwaltschaft sollte prüfen ob Fälle von Nötigung oder Betrug vorliegen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


07.06.2008 | 10:29
von Marlies Burkhardt | Regelverstoß melden
Wie soll denn das funktionieren? Kann doch nicht sein, daß man der Willkür einer Firma derart ausgesetzt ist. Falls das tatsächlich legal und technisch möglich ist, würde ich denen eine Frist setzen und anschließend die Klagemaschinerie starten. Vielen Dank übrigens für den Hinweis, ich hatte bereits mit dem Gedanken gespielt von der Telekom zur Freenet abzuwandern. Das wäre dann wohl vom Regen in die Traufe gewesen. Wer hat schon Lust, sich solchen Stressmomenten auszusetzen :(

08.06.2008 | 13:03
von Walter C. | Regelverstoß melden
Wie Ich das gelesen habe

die Staatsanwaltschaft soll dies prüfen?

sag mal einfach ,wenn Sie keine Anzeige erstatten prüft die Staatsanwaltschaft garnichts.

Dazu gehen Sie zu ihrer Polizeidienststelle,tun dies und lassen Sie sich eine Copy ihrer Anzeige geben.(dieses Recht besitzen Sie)

14.06.2008 | 10:26
von Jens Höhnemann | Regelverstoß melden
Strafanzeige wegen Nötigung können Sie sogar online stellen. Dann muß die Staatsmacht auf jeden Fall aktiv werden. Ein Besuch von der Polizei wegen einer solchen Angelegenheit stelle ich mir auch für Freenet ziemlich unangenehm vor.

23.11.2010 | 16:31
von ReclaBoxler-8223411 | Regelverstoß melden
Ich empfehle, dies der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Bessere Lösung gibt es nicht. Diese wird nach schriftl. Eingang tätig.



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