Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 638 Views | 12.08.2015 | 16:16 Uhr
geschrieben von Thomas-Peter Müller

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Falsches Beratungsprotokoll bei Abschluss einer KFZ-Versicherung

Ich habe im Dezember 2013 eine KFZ-Versicherung über Check24 abgeschlossen. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Vorführwagen. In den Auswahlkriterien gab es den Punkt "Neuwertversicherung". Diesen habe ich als gewünschte Option angehakt.

SCHLAGWORTE

Bei den dann erscheinenden möglichen Versicherungen entschied ich mich für die SparkassenDirektversicherung. In dem mir dann gemailten Beratungsprotokoll von Check24 stand, dass diese Versicherung eine Neuwertentschädigung enthält. Auch meine Angaben, dass es sich um einen Vorführwagen mit 3500 km Laufleistung handelt, standen im Protokoll. Somit schloss ich diese Versicherung ab.

Im April 2014 wurde mir das Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung zahlte aber nur den Zeitwert mit dem Hinweis, dass der Neuwert nur bei Neufahrzeugen erstattet wird. Dadurch blieb ich auf einem Schaden von ca. 17000,00 € sitzen (Restwert bei der Finanzierungsbank 64000,00 € - Zeitwertentschädigung 47000,00 € = 17000,00 €). Die Klage gegen den Versicherer scheint wenig erfolgversprechend. Somit erwägen meine Anwältin und ich, meine Ansprüche gegenüber Check24 wegen offensichtlicher Falschberatung geltend zu machen. Nun bin ich auf die Antwort von Check24 gespannt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: 17000,00€ zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten, Zinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.08.2015 | 10:01
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Müller,

danke für Ihr ausführliches Feedback.

Gerne versuchen wir, Ihr Anliegen zu klären und Ihnen weiterzuhelfen. Hierzu wäre es super, wenn Sie uns Ihre Antrags- oder Buchungsnummer per Mail an kommunikation spider monkey check24.de zukommen lassen könnten und uns nochmals kurz schildern, wo das Problem liegt. Wir werden dann versuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr CHECK24 Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


31.08.2015 | 14:11
von Thomas-Peter Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich konnte erst jetzt darauf antworten, da ich mich im Urlaub befand.


31.08.2015 | 14:26
von Thomas-Peter Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.09.2015 | 15:21
von Thomas-Peter Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.10.2015 | 15:35
von Thomas-Peter Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
CHECK24 Vergleichsportal: Doppelt bezahlter Mietwagen Check 24
CHECK24 Vergleichsportal: Schlechter Service
Https://www.check24.de: Dank check24 in die Abofalle
CHECK24 Vergleichsportal: Mietwagenkosten
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!