CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Falsches Beratungsprotokoll bei Abschluss einer KFZ-Versicherung
Ich habe im Dezember 2013 eine KFZ-Versicherung über Check24 abgeschlossen. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Vorführwagen. In den Auswahlkriterien gab es den Punkt "Neuwertversicherung". Diesen habe ich als gewünschte Option angehakt.
Bei den dann erscheinenden möglichen Versicherungen entschied ich mich für die SparkassenDirektversicherung. In dem mir dann gemailten Beratungsprotokoll von Check24 stand, dass diese Versicherung eine Neuwertentschädigung enthält. Auch meine Angaben, dass es sich um einen Vorführwagen mit 3500 km Laufleistung handelt, standen im Protokoll. Somit schloss ich diese Versicherung ab.
Im April 2014 wurde mir das Fahrzeug gestohlen. Die Versicherung zahlte aber nur den Zeitwert mit dem Hinweis, dass der Neuwert nur bei Neufahrzeugen erstattet wird. Dadurch blieb ich auf einem Schaden von ca. 17000,00 € sitzen (Restwert bei der Finanzierungsbank 64000,00 € - Zeitwertentschädigung 47000,00 € = 17000,00 €). Die Klage gegen den Versicherer scheint wenig erfolgversprechend. Somit erwägen meine Anwältin und ich, meine Ansprüche gegenüber Check24 wegen offensichtlicher Falschberatung geltend zu machen. Nun bin ich auf die Antwort von Check24 gespannt.
13.08.2015 | 10:01
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Müller,
danke für Ihr ausführliches Feedback.
Gerne versuchen wir, Ihr Anliegen zu klären und Ihnen weiterzuhelfen. Hierzu wäre es super, wenn Sie uns Ihre Antrags- oder Buchungsnummer per Mail an kommunikationcheck24.de zukommen lassen könnten und uns nochmals kurz schildern, wo das Problem liegt. Wir werden dann versuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ihr CHECK24 Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst